Mensch_lein
Lieutenant
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Das Gesetz schütz eben nur Firmen, keine normalen Menschen.
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Mensch_lein schrieb:Das Gesetz schütz eben nur Firmen, keine normalen Menschen.
Also so wie ich das lese, hat er das zuerst veröffentlicht, und danach erst dem Unternhemen bescheid gegeben?Der Programmierer wandte sich an einen Tech-Journalisten und meldete dann die Schwachstelle bei Modern Solution
Du meinst wie beim "Patriot Act" in den USA.Whitehorse1979 schrieb:Für mich klingt die Sache mit dem Passwort sehr gewollt. Vielleicht wollte man diese Hintertür für Behörden etc. und war nun einfach genervt davon, dass es jemand herausgefunden hat und man es somit beseitigen muss. Wäre gängige Praxis.
Warum habe ich gerade "wirksame Kopierschutzmaßnahme"-Vibes?Artikel schrieb:Bei einem Datenbankzugriff sei das ein Schutzmechanismus, der „nicht für jedermann“ leicht zu umgehen sei und somit ausreichend ist, um den Straftatbestand zu erfüllen.
Blöd nur dass das Gesetz seit 2007 in Kraft ist, also nix mit „die Ampel macht alles falsch!!!“.Mimir schrieb:Unser Staat ist sowas von durch...
Das ist ein dämlicher Vergleich. Ich versuche es anders, kann aber nicht garantieren ob es besser wird. 😉Nuklon schrieb:Tja, ne offene Haustür und das nachschauen ob was wertvolles drinsteht, ist immer noch Hausfriedensbruch.
Der Richter muss sich aber an das Gesetz halten und kann es nicht einfach deuten wie es ihm beliebt. Vielleicht deshalb auch die geringere Strafe als gefordert?!der Unzensierte schrieb:Das Gesetz ist Müll, ein in der Sache kundiger Richter mit Rückgrat würde das nie so auslegen.
Ähm nein, er ging mit dem Schlüssel rein und hat sich umgeschaut und dabei festgestellt dass da Dinge sind, die da gar nicht sein dürften - und das dann veröffentlicht - NACHDEM er versucht hat den Schlüssel nachzumachen und weitere Details zum Schloss auszuloten (Software dekomplilieren)Andy_K schrieb:Eher du siehst einen Schlüssel im Vorgarten liegen, hebst ihn auf, schaust ob er zu der Haustür passt und nachdem du die Tür aufschließen konntest, meldest du es dem Hausbesitzer und zeigst wo du den Schlüssel gefunden hast.
Kein Schaden entstanden aber der Hausbesitzer verklagt dich dennoch wg. Einbruch obwohl er den Schlüssel dort verloren/vergessen hat.
Das ist eben nicht die ganze Wahrheit.-=:Cpt.Nemo:=- schrieb:Er hat die Software, eine exe datei, mit dem Texteditor geöffnet.
Quelle: https://www.heise.de/news/Warum-ein...Modern-Solution-verurteilt-wurde-9601392.html
und dann ein Standardtool benutzt um auf die Datenbank zu zugreifen, omg voll der ProHäcker Ey
Des Weiteren konnte das Gericht dem Angeklagten nicht nachweisen, das Passwort durch Dekompilieren erlangt zu haben. Die Ermittler der Polizei konnten zwar Indizien für das Dekompilieren der Modern-Solution-Software auf den Rechnern des Angeklagten sicherstellen, dies belegte aber nur, dass er die Software nach seinem angeblichen Ausspähen der Daten zurückübersetzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte – der damals als selbstständiger Programmierer Dienstleistungen angeboten hatte, die in Konkurrenz zu den Dienstleistungen der Modern Solution GmbH standen – versucht habe, der Gladbecker Firma zu schaden.
Was genau erhoffst du dir zu finden, wenn du eine .exe Datei mit einem Texteditor öffnest? Lesbaren Source Code, den du gleich dort bearbeiten kannst?Tulol schrieb:
Nein. Die Strafbarkeit von "Hackertools" ergibt sich aus §202b und §202c. Aber unabhängig von Tools stellt §202a schon den reinen Daten-Zugang unter Strafe. Und darauf basiert auch dieses Urteil.Neodar schrieb:Wenn ein Passwort im Klartext in der Software vorliegt, dann hat er sich mitnichten durch irgendwelche Tools oder ähnliches Zugang verschafft. Aber genau das hätte er tun müssen um im Sinne des "Hackerparagaphen" eine Straftat zu begehen.
Wenn Du ein Sicherheitsproblem findest, dass hunderttausende andere Kunden genauso betrifft und der Hersteller abstreitet, dass es sich um eine Sicherheitslücke handelt, würdest Du dann davon ausgehen, dass der Herstelle alle anderen Kunden darüber informiert?QXARE schrieb:Wenn nichts geändert worden wäre, würde ich diesen Schritt einsehen, aber wenn es nichts mehr zu berichten gibt, dann ist dieses Vorgehen einfach etwas fraglich.
Das kommt darauf an, mit welchem Wisssen der Zugriff erfolgte. Wenn der Entwickler annehmen konnte nur auf Daten seines Kunden zuzugreifen, finde ich das Vorgehen zur Problemhebung durchaus nachvollziehbar.h00bi schrieb:Auch der Zugriff mit dem gefundenen Passwort auf fremde Systeme war grenzwertig.
Link funktioniert leider nicht.Yuuri schrieb: