Händler verkürzt Garantiezeit des Herstellers

Frightener

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Hallo zusammen,

ich habe vor 4,5 Jahren mit einer Tennis-Ballmaschine einen externen Akku bei einem Händler gekauft. Nun läßt sich dieser Akku nicht mehr mit dem Ladegerät des gleichen Hersteller aufladen.

Beim Suchen nach der Fehlerursache bin ich beim Hersteller auf die 5-jährige Garantie gestoßen. Der Support sagte mir allerdings, daß bei Akkus, die nicht dort direkt gekauft wurden, der Händler die Garantie geltend machen muß und diese wie beschrieben 5 Jahre beträgt.

Der Händler erklärt aber, daß 'seine' Garantie nur 2 Jahre beträgt und ich den Akku auf meine Kosten zur Überprüfung einschicken könne. Jetzt bin ich etwas verwirrt, kann der Händler überhaupt Garantie geben und so die Garantieabwicklung des Herstellers umgehen?

Es handelt sich um eine ECTIVE LC 20L BT für knapp 200€.

Grüße, Florian
 
Theoretisch kann jeder eine Garantie versprechen. Es ist durchaus üblich, dass Verkäufer eine vom Hersteller unabhängige Garantie versprechen, um sich von anderen Verkäufern abzuheben oder bestimmte Produkte hervorzuheben.

Diese Garantien stehen dann aber meinem Verständnis nach nebeneinander und heben sich nicht auf oder beeinflussen sich zum Nachteil des Kunden; zumindest dann nicht, wenn der Kunde sich noch nicht für eine Garantie entschieden hatte und damit ggf. gegen die Bedingungen einer anderen Garantie verstoßen hat.


Meine Vermutung ist, dass der Verkäufer inkompetent ist und wie viele andere nicht wissen, dass zwischen Garantie und Mangelhaftung ein Unterschied besteht.


Ich wende mich bei sowas, wenn möglich, an den Hersteller und schildere mein Problem mit dem inkompetenten Händler. Ansonsten anderen berechtigten Händler suchen oder den eigenen Verkäufer aufschlauen.

Das Problem ist meines Erachtens, dass es regelmäßig keinen direkten Anspruch darauf gibt, dass der Verkäufer sich über die Maßen um die Vermittlung der Garantieabwicklung kümmert.
 
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Avatoma schrieb:
Meine Vermutung ist, dass der Verkäufer inkompetent ist und wie viele andere nicht wissen, dass zwischen Garantie und Mangelhaftung ein Unterschied besteht.
Ich habe diesbezüglich dem Händler auch schon geschrieben, mal schauen, was er antwortet.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ich der erste Garantiefall bin.
 
wenn der Händler dir nicht explizit eine Garantie zugesichert hat, dann hast du bei ihm keine Garantie. Garantie ist wie schon erwähnt eine freiwillige Leistung.
Der Händler muss dir eine Gewährleistung bieten, die allerdings nur 2 Jahre.

Also ist der Hersteller dein Ansprechpartner.
Was ggf sein kann das der Hersteller mit dem Verkäufer abgemacht hat das Garantieleistungen über den Händler laufen und nicht direkt mit dem Hersteller.
 
Frightener schrieb:
Beim Suchen nach der Fehlerursache bin ich beim Hersteller auf die 5-jährige Garantie gestoßen. Der Support sagte mir allerdings, daß bei Akkus, die nicht dort direkt gekauft wurden, der Händler die Garantie geltend machen muß und diese wie beschrieben 5 Jahre beträgt.
Dann ist die Garantie nichts wert.

Ich würde erstmal die Garantiebedingungen des Herstellers genau nachlesen. Wenn dort explizit steht, dass die Garantie nur gegenüber dem Händler gewährt wird, dann hast du halt Pech. Steht das nicht drin, dann würde ich mich mit dem Hersteller rumstreiten.

Der Händler ist an der Stelle raus. Der hat Dir nur die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung zu bieten. Wenn er Dir gegenüber keine zusätzliche Garantie anbietet, dann hast du ihm gegenüber auch keinen Anspruch.
 
Frightener schrieb:
Der Händler erklärt aber, daß 'seine' Garantie nur 2 Jahre beträgt und ich den Akku auf meine Kosten zur Überprüfung einschicken könne.
Der Händler hat sicherlich was von einer Gewährleistungspflicht geschrieben und bestimmt nichts von einer Garantieleistung. Gewährleistung und eine Herstellergarantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Händler ist raus, weil seine 2 Jahre Gewährleistung, was gesetzlich vorgeschrieben sind, vorbei sind.

Daher würde er für dich die Herstellergarantie auch kostenpflichtig abwickeln. Schreib daher den Hersteller an und erkläre ihnen, dass die 2 Jahre Gewährleistung vorbei sind und ob du die Herstellergarantie direkt mit dem Hersteller abwickeln kannst.
 
LiniXXus schrieb:
Der Händler hat sicherlich was von einer Gewährleistungspflicht geschrieben und bestimmt nichts von einer Garantieleistung.
"bei und gilt eine Gewährleistung und Garantie von 2 Jahren..."

Ich werde trotzdem versuchen, das Ganze über den Hersteller zu regeln, evtl. ist dieser kulanter, auch wenn ich das Teil dort nicht gekauft habe. Das ist mir wieder eine Lehre, elektronische Geräte wenn möglich beim Hersteller zu kaufen...

Danke für die Antworten. Ich werde Feedback geben, sobald sich etwas ergibt.
 
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Es gibt keine Garantie vom Händler, außer wenn hierzu eine zusätzliche Garantieleistung mit angeboten wird. Zum Beispiel bietet Alternate eine zusätzliche Garantieleistung, die Kostenpflicht mit einem Kauf dazu bestellt werden kann.

Die Gewährleistung, was gesetzlich 2 Jahre beträgt, kommt nur für Schäden auf, die bereits mit der Lieferung enthalten sind. Für Defekte, die erst im Nachhinein entstehen, gibt es keine Garantieleistung mittels Gewährleistung. In solch einem Fall kommt dann der Hersteller mit seiner Herstellergarantie mit ins Spiel und bietet ein Hersteller keine Herstellergarantie mit an, geht man leer aus. Denn die Herstellergarantie ist eine freiwillige Sache und nicht gesetzlich vorgeschrieben!

In der Gewährleistungszeit wickelt der Händler auch die Herstellergarantie mit ab, in dem er das Produkt weiter zum Hersteller sendet. Nach den 2 Jahren der Gewährleistungszeit muss er sich nicht mehr darum kümmern.

Siehe dazu auch:
https://www.evz.de/einkaufen-intern...unterschied-gewaehrleistung-und-garantie.html
 
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Das ist mir bewust, der Hersteller gewährt ja auch die Garantie, sagt aber, daß der Händler sich an ihn wenden soll. Der Hersteller braucht eine Rechnung. Leider erreiche ich beim Hersteller aktuell niemanden.
 
Dein Händler meinte aber, dass er für dich die Herstellergarantie abwickeln würde, nur musst du selbst die Versandkosten dazu tragen. Wäre doch eine Möglichkeit oder? Es gibt halt Hersteller, die nicht mit dem Endkunden die Herstellergarantie direkt abwickeln. Manche Hersteller machen hier aber eine Ausnahme, wenn die zwei Gewährleistungsjahre des Händlers vorbei sind.
 
In dem Kontext gibt, bzw. gab, es ja auch immer wieder Aufregung ueber einen bestimmten IT Haendler.
Der achtet peinlichst darauf, auch wenn die Hersteller auf ihrer Webseite eine Garantie angeben, diese Grantie in seinem Shop nicht zu erwaehnen. Soweit ich es gesehen habe gibt es nichtmal Verlinkungen auf die Herstellerseiten.

Bei Festplatten ist das immer wieder Thema gewesen.
Ich meine es war Seagate, die eine Garantie angeben, aber in ihren Garantiebedingungen schreiben, das die Versandabwicklung ueber den Haendler laufen muss bei dem die Platte gekauft wurde.
Der entsprechender Haendle weigert sich aber nach Ablauf der Gewaehrleistungsfrist, sogar eine solche Abwicklung durchzufuehren, und pocht soweit ich das weiss eben darauf, das die Garantie nicht Teil der beworbenen Leistung ist.
 
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Mit Toshiba Festplatten gibt es diese Garantiebedingung auch.
Nur schreibt Toshiba, dass sie auch direkt abwickeln würde, wenn der Händler dazu nicht mehr zuständig sei.
 
LiniXXus schrieb:
Dein Händler meinte aber, dass er für dich die Herstellergarantie abwickeln würde, nur musst du selbst die Versandkosten dazu tragen.
Nein, das macht er ja eben nicht. Das ist ja das Problem, das ich habe.
 
Alles klar, dann habe ich dich missverstanden.
 
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