Haftung KFZ-Versicherung bei Zweitfahrer

F

Furtano

Gast
Hi,

mein Vater hat ein KFZ versichert. Ich bin der Sohn und möchte in seinem / oder auch nicht Beisein Auto fahren. Ich habe den Führerschein schon fast 4 Jahre, bin aber 2 Jahre nicht mehr aktiv viel gefahren.

Natürlich nicht fahrlässig also ohne Drogen und so.

Bin ich über die KFZ versicherung meines Vaters versichert, falls ein Unfall passiert?

Meine Eltern meinten ich muss dann mein Leben lang die Kosten selbst abbezahlen.
Ich kann das aber nicht glauben, das Auto ist ja trotzdem versichert.

Danke :)
 
Ich hab das jetzt nicht da was meine Eltern für ne Versicherung haben. Gibt es da keine generelle Rechtliche Sicherheit?

Außerdem kann dir die Versicherung dir ja viel erzählen, ob es auch stimmt is die andere Sache.

Müsstet ihr doch auch wissen wie das gehandhabt wird, bin ja nicht der Erste Sohn der das Auto seines Vaters fahren will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man kann bei der Versicherung angeben, dass niemand außer der Halter das Fahrzeug fährt. Oder z.B. kein Fahrer unter 25 Jahre.

Dadurch gibt es günstigere Tarife.

Nun muss man unterscheiden zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung.

Die Haftpflicht trägt Schäden, die an fremden Fahrzeugen/Gegenständen/Personen verursacht wird.
Die Haftpflicht zahlt zunächst immer die Kosten (damit das Unfallopfer nicht leer dasteht), kann allerdings nachträglich die Kosten vom Versicherungsnehmer einfordern, wenn dieser gegen z.B. Vereinbarungen verstoßen hat oder auch Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Die Kaskoversicherung (Voll- bzw. Teil-k.) trägt Schäden am eigenen PKW durch selbstverschuldeten Unfall oder besondere Fälle wie Diebstahl, Vandalismus, etc.

Dort werden Kosten nicht pauschal übernommen, sondern könnte ggf. bei Verstoß gegen die Versicherungsvereinbarungen direkt abgelehnt werden.

Somit kann es im worst-case dazu kommen, dass Du auf gewissen Kosten sitzenbleibst. Und ja, dass kann im Extremfall (Personenschäden mit Todesfolge, etc.) durchaus zu Forderungen führen, an denen Du dein Leben lang abzahlen kannst.

Aber es gibt eine ganz einfache Lösung: dein Vater ruft die Versicherung an und teilt mit, dass sein Sohn (Du) nun auch als Fahrer den Wagen bewegen sollst.
Der Versicherungsvertrag wird dann umgeschrieben und alles ist erledigt. Natürlich wird der Tarif wahrscheinlich teurer...
 
Abgesehen von dem von lalas geschilderten Modalitäten, gibt es auch die Möglichkeit, dass wenn ein eigentlich nicht mit versicherter Fahrer einen Unfall bei einer sporadischen Fahrt verursacht (Sporadisch dürfte in dem vom TE geschilderten Fall ausscheiden, weil ja regelmäßßge Fahrten mit dem Familienauto angestrebt sind. Abseits davon können das z.B. Notfälle, Besorgungen im Krankheitsfall, Fahrerwechsel wg. Müdigkeit etc. sein.), im Schadensfall lediglich die Differenz, welche für den korrekten Versicherungsschutz anfallen würde, rückwirkend gezahlt werden muss.

Genaues erfährst Du es aber nur über die Versicherung deines Vaters.

Auch hätte google sowohl Post #4, als auch meinen erspart. Das Internet bietet schier grenzenlose Möglichkeiten und deine Anspruchsmentalität ("Müsstet ihr doch auch wissen wie das gehandhabt wird, bin ja nicht der Erste Sohn der das Auto seines Vaters fahren will.") ist auch nett.
 
Ich hab gegooglet aber nie eine gute Antwort gefunden. Deshalb möchte ich meinen eigenden Thread. Gerade weil es sich nicht pauschal sagen lässt. Ist doch nicht zu viel verlangt, oder? Wer nicht antworten will brauchs auch nicht!
Es würde dieses Forum nicht geben wenn jeder stundenlang googlen würde.

Ich will ich das Auto nicht regelmäßig fahren sondern nur mal sporadisch am WE oder so.
Um eben in der Übung mit dem Autofahren zu bleiben.


Zudem heißt es doch KFZ-Unfallversicherung und nicht Personen-Unfallversicherung.
Also kommt es doch eigentlich nur auf das KFZ an,
oder bin ich da zu naiv?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja bist Du.
Bei jedem Abschluss über eine Kfz-Versicherung wird der Kreis der Fahrzeugnutzer erhoben. Was dein Vater dort angegeben hat können wir nur raten. Meine Glaskugel ist aber derzeit defekt.
 
Danke...wenigstens lernt man hier nette Menschen kennen :rolleyes:
Ich will nicht wissen was die Versicherung sagt ich will wissen wies vor Gericht / im Recht aussieht.

"Ein Internetforum (von lat. forum, Marktplatz; engl. Bezeichnungen: internet forum, message board und webboard), auch Diskussionsforum, ist ein virtueller Platz zum Austausch und Archivierung von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen." [wiki]
 
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Man kann aber auch vor Fragestellung in einem solchen Forum erwarten, dass man sich selbstständig informiert. Dann hätte man die üblichen Regelungen (s. Post #4 und #5) nach 2sek Suche gefunden.
Da Du mit der Versicherung einen Vertrag eingehst, urteilen Gerichte auf dessen Basis (selbstverständlich vorausgesetzt der Vertrag entsprecht den Gesetzen). Und jetzt rate mal wo Du die Vertragsbedingungen erfragen kannst.. Kommste selbst drauf?

Sollte dein Vater z.B. einen beliebig großen Personenkreis mitversichert haben, erübrigt sich hier jede Fragestellung. Aber hey, die liebe Community hilft sicher gerne. Wie Du an meiner "Nettigkeit" siehst.
 
Furtano schrieb:
Ich will nicht wissen was die Versicherung sagt ich will wissen wies vor Gericht / im Recht aussieht.

Die Versicherung weiß aber, was Sache ist! Wir wissen nicht, welcher Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen wurde. Da gibt es verdammt viele Faktoren, etc.

Bitte doch einfach um eine schriftliche Bestätigung von der Versicherung, dann hast du es schwarz auf weiß.
 
OK, hier mal ein konkretes Urteil (aus 2007!):

http://www.verkehrsrechtsforum.de/u...sderversicherunggegenversicherungsnehmer.html

Dort kann man erkennen, dass z.B. aufgrund von Alkohol der Versicherungsnehmer in Regress genommen wurde. Der Streitfall selbst geht um die Höhe des Regresses und gewissen Fristen.

Der Alkoholkonsum ist wohl einer der häufigerem Regressgründe, da man dort von Vorsatz ausgehen kann. Dies Widerrum wird im Versicherungsvertrag/-bedingungen geregelt, wie auch der Kreis der Fahrer.

Folglich würde es im Streitfalle vom Gericht ähnlich verhandelt werden. Hier wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass es Ausnahmesituationen geben kann.
Genannte Beispiele waren die Übernahme der Fahrt bei Müdigkeit oder im Notfall. In dem Falle wird wohl keine/verminderte Regressforderung möglich sein.

Ein regelmässiges Fahren im Wochenende zum Erlangen von Fahrpraxis wird wohl kaum damit gedeckt sein. Nicht die Häufigkeit wird es ausmachen, sondern die äußeren Umstände. Es muss also eine Notwendigkeit gegeben sein.

Das Beste wird sein den Versicherungsvertrag anpassen zu lassen. Die Kostendifferenz muss nicht zwingend hoch ausfallen, dass könnte eine Sache von wenigen Euro pro Monat ausmachen.
Einfach mal nachfragen bei der Versicherung, ist auf jeden Fall die sinnvollste Variante als im Nachhinein einen Rechtsstreit mit der Versicherung eingehen zu müssen.
 
@MisterMankind

Ich glaube, der TE will es nicht verstehen. Es scheint hoffnungslos. Er möchte ins weiche Bett des sorgsamen Gesetzgebers fallen.

Noch mal. Niemand wird Dir hier etwas über Dein Problem sagen können. Da es einzig an dem abgeschlossenen Vertrag liegt, wer denn mit dem PKW noch fahren darf. Fertig.

Und für den Fall, dass jemand damit fährt, obgleich der Vertrag das nicht zu lässt, so kann sogar die Versicherung (auch ohne irgend ein Schadensfall) den Vertragsnehmer dafür anzeigen und zur Verantwortung ziehen. Kann er, macht er nur eher selten in der Praxis.
 
Furtano schrieb:
Ich hab gegooglet aber nie eine gute Antwort gefunden.
Und jetzt suchst du verzweifelt eine "gute" Antwort?
Das Risiko trägt dein Vater wenn im Vertrag steht das keine Person unter 25 regelmäßig mit dem Auto fährt sollte das um auf der sicheren Seite zu sein auch so bleiben.
 
wo ist euer Problem, es ist eine ganz einfache Frage:
Verlust des Versicherungsschutzes bei falschen angaben der Fahrer?

Und das wäre mir Neu.
Da wird halt eine Vertragsstrafe Fällig, und die ist sicher nicht so hoch, als dass man die das ganze leben Lang zurück zahlen müsste.

aber ein anpassen der Versicherung sollte nicht das Problem sein.
Ein Anruf und das ganze wird angepasst.
kostet dann halt im jahr ~20-100€ mehr.


wenn man hier so manchen zuhört, dann könnte man ja meinen weil man 17000Km statt der angegeben 15000Km fährt keinen versicherungsschutz mehr hat. ganz großes kino...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind aber immer Einzelfälle. Und hier geht es ja nicht darum, dass man ein paar Kilometer zuviel auf der Uhr hatte.

Auch sprechen wir ja nur Extremfälle an, die ja in der Praxis selten vorkommen. Konkret habe ich in Deutschland z.B. noch nie von einer Haftpflicht-Regulierung (im PKW-Umfeld) gehört, welche einen Millionenschaden betrug.
Und eines kann ich mit Sicherheit sagen; sobald es für die Versicherung richtig teuer wird, windet sie sich und versucht alle Rechtsmittel auszuschöpfen.
Da wird kaum die Versicherung sagen "...zahlen Sie mal EUR 100,- Vertragsstrafe, dann regulieren wir die EUR 100.000,- Schaden...".
Da wirst Du mit Gutachten und allen rechtlichen Mitteln zur maximalsten Regresszahlung verklagt.

Der Punkt ist einfach, dass der TE jegliches Restrisiko ausschalten kann indem einfach die Versicherungspolice angepasst wird.
 
Ich dachte einfach was letzendlich zählt ist das Recht im Gericht und nicht die windigen Vertragsbedingungen.
Aber ich hab ja eingesehen dass beides wichtig ist.
Danke ich werd mich mal bei der Versicherung informieren :)

@diRAM du könntest trotzdem weniger beleidigend sein
 
Ich kann in keinem meiner Posts eine Beleidigung erkennen, aber gut.
Für etwaig enthaltene Ironie überehme ich keine Gewähr.

@florian.
wo ist euer Problem, es ist eine ganz einfache Frage
Genau, das ist das Problem! In diesem Zuge verweise ich einfach mal auf die CB Netiquette. Insbesondere der Punkt "Die Unterstütung von Faulheit".

Aber egal, Thema dürfte geklärt sein.
 
lalas schrieb:
Das sind aber immer Einzelfälle. Und hier geht es ja nicht darum, dass man ein paar Kilometer zuviel auf der Uhr hatte.

erklär mir den Unterschied!
was ist der Unterschied zwischen einer Falschangabe der Kilometerleistung
und einer Falschangabe ob Fahrer Unter 25 Vorhanden sind?

müsste nach deiner Meinung nicht beide male der Versicherungsschutz weg sein, weil die Versicherung ja nicht 100.000€ Zahlen will...?
 
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