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Das ist niemals auszuschließen und bei einem chinesischen "Zwischenhändler" ist die Wahrscheinlichkeit sogar ziemlich hoch.
Das ist unter anderem eines der Gründe, warum ich solche Geräte immer 100% neu kaufe.
kurzes update: der händler hat sich gemeldet und mir mitgeteilt, dass das produkt in jedem fall neu ist. falls ich es dennoch zurückschicken möchte, hat der händler direkt ein retourschein angehängt. aufgrund dessen und einiger hinweise hier, dass das handy von besagtem großhändler bezogen wurde, habe ich mich entschieden das handy zu behalten. ich habe die siegel gebrochen und die verpackung geöffnet und nichts gibt mir den eindruck, dass das handy bereits gebraucht wurde. sämtliches zubehör ist im originalzustand und sämtliche schutzfolien waren ebenfalls noch am handy. also, bin zufrieden.
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle.
Solange jemand bei Ebay als Artikelzustand "Neu" (und nicht "Neu: Sonstige") auswählt, gilt diese Definition als über die rechtliche Definition hinausgehend, als Zusage des Verkäufers über einen noch besseren Zustand als "Neu gemäß Gesetz".
Sowas ist nicht unüblich, bspw. gibt es bei Sammlermünzen verschiedene Qualitätsstufen, auch bei Neuen.
Gewissermaßen ist bei Ebay also die "geschlossene Originalversiegelte Box" der Verkaufsgegenstand, nicht nur deren Inhalt.