Hardwareversand - Widerrufsbelehrung

Andy_Piano

Lieutenant
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Mai 2010
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Hallo Leute,

ich hab zum ersten Mal für mich selbst bei Hardwareversand bestellt.

Dabei habe ich mir die Widerrufsbelehrung genauer angeschaut, in der eine schicke Tabelle zu finden ist, was man in dem Falle erstattet bekommt:

Hier der Link, dort ist die Tabelle schöner und besser zu lesen:
http://www1.hardwareversand.de/revocation.jsp


Status 1
Produkt in Originalverpackung, ohne Gebrauchsspuren, keine gebrochenen Siegel, nur geprüft, nicht in Betrieb genommen
Notebooks 100 %
PCs 80-100 %
Handys 100%
Software 100%
Verbrauchsmaterial: Tinte/Toner/Batterien 100%
Alle sonstigen Artikel 100%


Status 2
Produkt in Originalverpackung, mit leichten Gebrauchsspuren, ggf. gebrochenes Siegel, in Betrieb genommen
Notebooks 70%
PCs 70%
Handys 50%
Software 0%
Verbrauchsmaterial: Tinte/Toner/Batterien 0%
Alle sonstigen Artikel 85%

Dann gibts noch Status drei, aber das schenke ich mir mal.


Ich war schon überrascht. Man hat doch das Recht, die bestellten Sachen zu testen, so wie man die im Geschäft testen würde. Dort sind die Geräte ausgepackt und angeschaltet. Aber laut der Tabelle Status 2 bekommt man bei Notebooks und PCs nur 70 % erstattet, sobald man die in Betrieb genommen hat.
Selbst bei Status 1, also quasi kaum ausgepackt, gibts bei PCs evtl. nur 80 % zurück.
Das finde ich ziemlich heftig.

  • Dürfen die überhaupt so verfahren?
  • Oder ist das nur eine leere Drohung (wie gesagt meine erste Bestellung)?

Ich habe schon öfter Notebooks bei Amazon, HoH und Notebooksbilliger bestellt und ausgiebig getestet. Dabei wird Windows konfiguriert und auch ein User angelegt. Trotzdem habe ich immer das ganze Geld zurückbekommen beim Widerruf.


Ich hoffe, ihr könnt da aus eurer Erfahrung berichten.


Panka
 
Dürfen die überhaupt so verfahren?

Nein, da diese Klausel den Endverbraucher schlechter stellt als es vom Gesetz vorgegeben ist.
Diese Klausel ist nichtig.

BGB §355ff

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Besonder §357 Abs. 3

soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht

Heißt also man darf es Prüfen und die Funktion testen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Info.

Da frage ich mich aber, wie ein so rennomierter Laden (denn das ist HWV ja denke ich) sowas macht. Das müsste doch längst schon die zuständigen Leute auf den Plan gerufen haben, wenn das nicht rechtens ist ...
 
Wie immer gilt auch hier: Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge.

Was willst du machen wenn dir der Laden nur 70% erstattet? Klagen? Ist dir das deine Zeit etc. wert?

Kauf lieber im Laden und sieh dir das Teil dort genau an.
 
der einfachere weg is wohl: bestell woanderst
 
panka schrieb:
Ich habe schon öfter Notebooks bei Amazon, HoH und Notebooksbilliger bestellt und ausgiebig getestet. Dabei wird Windows konfiguriert und auch ein User angelegt. Trotzdem habe ich immer das ganze Geld zurückbekommen beim Widerruf.
Dann wissen wir ja jetzt, woher die Kundenbeschwerden kommen, dass kein OVP/Neu verschickt wurde, die Akkus Ladezyklen auf dem Zähler haben, genauso wie die SMART-Werte der HDD.

In welchem Ladengeschäft darf man OVP-Geräte auspacken, aufbauen und testen? Die Ausstellungsgeräte oder das Öffnen im Beisein des Verkäufers ist freiwilliger Service.
 
Also ich habe schon sehr viel bei diesem Shop bestellt und bin immer zufrieden gewessen ...
allerdings habe ich nie vom Wiederrufsrecht gebrauch machen müssen da mir meine gekaufte hardware auch immer zugesagt hat :) Ich habe lediglich 3 bestellungen bisher umtauschen müssen wegen einen defekt, dies ist jedoch reibungslos von statten gegangen^^
 
der einfachere weg is wohl: bestell woanderst
Mit der jetzigen Bestellung bin ich zufrieden, ich will nichts zurücksenden. Mir fiel halt nur der Zettel mit der Belehrung in die Hände. Aber in Zukunft werde ich mir zweimal überlegen, hier zu bestellen, grade bei höherem Wert.

Dann wissen wir ja jetzt, woher die Kundenbeschwerden kommen, dass kein OVP/Neu verschickt wurde, die Akkus Ladezyklen auf dem Zähler haben, genauso wie die SMART-Werte der HDD.
Tja, ich mache nur von meinem Recht Gebrauch, wers nicht macht, ist selbst Schuld. Wenn ich mir z.B. ein Notebook kaufe für mehrere hundert Euro, dann will ich wissen, worauf ich mich einlasse. Daher teste ich es erst. Und wenns mir nicht zusagt, gehts zurück.

In welchem Ladengeschäft darf man OVP-Geräte auspacken, aufbauen und testen? Die Ausstellungsgeräte oder das Öffnen im Beisein des Verkäufers ist freiwilliger Service.
Wieso auspacken? Es stehen doch genug Geräte da ... :rolleyes:
 
Das sind ja auch nur Orientierungshilfen, sagt ja überhaupt nichts darüber aus was der Laden dann im Falle des Widerrufs wirklich macht.

We ich z.B ein Gehäuse "auf Funktion teste" und dabei die Blenden aller Laufwerksschächte rausbreche, dann wird da schon die Frage nach Wertminderung erlaubt sein.

Insofern nicht immer sofort ausflippen wenn man merkt das Shops, genau wie mans selbst, auch Geld verdienen möchten.


Edit: Ach gottchen, jetzt kommen wieder die: Das System 2 Wochen auf Herz und Nieren Prüfen ist vollkommen equivalent zu im Laden den ausgeschalteten Monitor befummeln Typen. Da will man garnichtmehr antworten...
 
Zuletzt bearbeitet:
AltGr schrieb:
Insofern nicht immer sofort ausflippen wenn man merkt das Shops, genau wie mans selbst, auch Geld verdienen möchten.
Wer flippt denn aus? Ich habe doch ganz sachlich aus purem Interesse nur gefragt!?

Das System 2 Wochen auf Herz und Nieren Prüfen ist vollkommen equivalent zu im Laden den ausgeschalteten Monitor befummeln Typen. Da will man garnichtmehr antworten...
Von 2 Wochen hat niemand geredet. Aber testen ist wohl drin. Das kannst du im Laden nämlich nicht, wenn da überall andere Leute rumstehen und gaffen. Meist sind die Rechte auch so beschränkt, dass man nicht man in den Gerätemanager schauen kann oder so.

JEtzt bist du derjenige, der ausflippt ...

Da will man garnichtmehr antworten...
Niemand hat dich darum gebeten. Man kann auch mal gepflegt den Mund halten, wenn man nix Gescheites zu sagen hat!
 
Zuletzt bearbeitet:
panka schrieb:
Tja, ich mache nur von meinem Recht Gebrauch, ...Daher teste ich es erst.
Das kannst du auch. Bei einer Wertminderung macht Hardwarversand von dem Recht gebrauch, dir das anzurechnen. Akkuladezyklen, SMART-Werte, geöffnete Folien usw. sind eine Wertminderung. Das Gerät kann so nicht als neu und ovp verkauft werden.
 
Wo schreib ich das du gemeint bist?
Aber jetzt muss ich wohl davon ausgehen das auch du dazu gehörst.

Edit: der Stachel sitzt tiefer als man ahnen konnte...
 
Das kannst du auch. Bei einer Wertminderung macht Hardwarversand von dem Recht gebrauch, dir das anzurechnen. Akkuladezyklen, SMART-Werte, geöffnete Folien usw. sind eine Wertminderung. Das Gerät kann so nicht als neu und ovp verkauft werden.
Ja, dafür habe ich Verständnis. Aber dann machen ja die anderen Händler (Amazon etc.) Verluste, weil die nicht einbehalten ... oder die verarschen die anderen Käufer, die "gebrauchte" Sachen bekommen. Auch nicht schön.
 
zu testen ja aber bedenke
wenn man Gebrauchs Spuren hinterläßt, läßt sich das nicht mehr so gut verkaufen.

würdest du was Neues kaufen zum vollem Preis mit Gebrauchs Spuren ?

easy.2ci schrieb:
Was willst du machen wenn dir der Laden nur 70% erstattet? Klagen? Ist dir das deine Zeit etc. wert?

Kauf lieber im Laden und sieh dir das Teil dort genau an.

im Laden kann man sich auch die Sachen vor dem Kauf in ruhe an kucken da gibt es
kein Recht zum Umtausch , das ist eine Freiwillige Kulanz Sache des Geschäftes ,
man hat nur ein Umtauschsrecht wenn man defekte Wahre erhalten hat, da kann man
sein Geld oder sofortigen austausche verlangen, oder wenn man falsch beraten wurde,
das muß man aber beweisen .
 
Zuletzt bearbeitet:
zu testen ja aber bedenke
wenn man Gebrauchs Spuren hinterläßt, läßt sich das nicht mehr so gut verkaufen.

würdest du was Neues kaufen zum vollem Preis mit Gebrauchs Spuren ?
Nein! ;)

Aber ich behaupte mal (zu meiner Rechtfertigung), dass bei den Geräten, die ich teste, keine Gebrauchsspuren vorhanden sind. Wenn du mein 1,5 Jahre altes Laptop sehen würdest, würdest du denken, es ist neu - nicht technisch, aber optisch; ich passe sehr auf meine Elektronikartikel auf. Aber das glaubt mir doch keiner. :D
 
panka schrieb:
Ja, dafür habe ich Verständnis. Aber dann machen ja die anderen Händler (Amazon etc.) Verluste, weil die nicht einbehalten ... oder die verarschen die anderen Käufer, die "gebrauchte" Sachen bekommen. Auch nicht schön.

Das gibt es öfter. Manche Händler verkaufen das als B-Ware und sind so ehrlich das offen zuzugeben. http://www.computeruniverse.net/retourware.asp Dafür ist computeruniverse allerdings nie ganz oben bei den Preisvergleichen. Irgenwo muss das Geld herkommen. Bei Amazon kenne ich das von Mobiltelefonen, Displayfolie sitzt schief mit Staubkörnern, Akku wurde aus der verschweißten Verpackung genommen, Kabel vom Ladegerät geknickt.

Es gibt Leute, die bestellen sich CPUs und wenn der nicht so "übertaktungsfreudig" ist, wird solange ein neuer geordert, bis man die angestrebte GHz-Zahl erreicht. Andere kaufen sich drei SSDs und "benchen" die samt Wipen und geben nach dem wochenende zwei zurück. Ich will auch nicht wissen, wieviele sich für eine LAN-Party eine Grafikkarte zum "Testen" einbauen.
 
Eine geöffnete Folie ist keine Wertminderung. Dazu gibts auch schon ein Gerichtsurteil. Da hat ein Käufer auf Preissenkung geklagt, weil er ein Handy bekommen hat bei dem schon ein Kontakt im Adressbuch eingespeichert war.

Klage wurde abgewiesen, da das Handy im Sinne des Widerrufs nur geprüft wurde und der Händler dies so als neu verkaufen darf. Nimmt man als Beispiel ein Iphone ist es also möglich die Folie zu öffnen und auch das Smartphone auf seine Funktionen zu prüfen.
 
Das gibt es öfter. Manche Händler verkaufen das als B-Ware und sind so ehrlich das offen zuzugeben. http://www.computeruniverse.net/retourware.asp Dafür ist computeruniverse allerdings nie ganz oben bei den Preisvergleichen. Irgenwo muss das Geld herkommen. Bei Amazon kenne ich das von Mobiltelefonen, Displayfolie sitzt schief mit Staubkörnern, Akku wurde aus der verschweißten Verpackung genommen, Kabel vom Ladegerät geknickt.

Es gibt Leute, die bestellen sich CPUs und wenn der nicht so "übertaktungsfreudig" ist, wird solange ein neuer geordert, bis man die angestrebte GHz-Zahl erreicht. Andere kaufen sich drei SSDs und "benchen" die samt Wipen und geben nach dem wochenende zwei zurück. Ich will auch nicht wissen, wieviele sich für eine LAN-Party eine Grafikkarte zum "Testen" einbauen.
Das ist echt kacke!

Aber ihr könnt beruhigt sein:
Ich habe 1 PC, 2 Notebooks und 1 Smartphone mit denen ich sehr zufrieden bin und die mich noch eine längere Zeit begleiten werde. Von mir werden in der näheren Zukunft keine gebrauchten Sachen in Shops zu finden sein. :p
 
easy.2ci schrieb:
Wie immer gilt auch hier: Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge.

Was willst du machen wenn dir der Laden nur 70% erstattet? Klagen? Ist dir das deine Zeit etc. wert?

Kauf lieber im Laden und sieh dir das Teil dort genau an.

panka schrieb:
Nein! ;)

Aber ich behaupte mal (zu meiner Rechtfertigung), dass bei den Geräten, die ich teste, keine Gebrauchsspuren vorhanden sind. Wenn du mein 1,5 Jahre altes Laptop sehen würdest, würdest du denken, es ist neu - nicht technisch, aber optisch; ich passe sehr auf meine Elektronikartikel auf. Aber das glaubt mir doch keiner. :D

stimmt schon Recht haben und bekommen sind zwei Sachen,
du mußt Beweisen, wenn sich der Shop z.b quer stellt und behauptet ...

ich kaufe auch nur generell deswegen lieber meine PC Sachen in Laden,
die Shops bescheißen oft in den die einem Ware schicken mit Gebrauchs Spuren und dann
hinterher behauten man wäre das selber gewesen .
 
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