Hardwareversand - Widerrufsbelehrung

ich habe kürzlich eine grafikkarte bei hardwareversand bestellt. grafikkarte hab ich ausgepackt, also das siegel gebrochen, getestet und wieder zurückgeschickt.

ich habe 100% vom kaufpreis erstattet bekommen.

das ist meine erfahrung mit hardwareversand. ich habe mich allerdings erschrpcken, als ich die agb gelesen habe. ich hätte eigentlich nicht die 100% wiederbekommen, laut agb. letztendlich aber doch. warum, wieso? soll nicht meine sorge sein. ich hab mein geld wieder. :)
 
Hast du auch die Versandkosten (hin und zurück) erstattet bekommen? Das Recht dazu hat man, jedoch muss man erfahrungsgemäß erstmal ordentlich nachbohren.
 
Man muss die Tabelle mit dem dazugehörigen Passus in der Belehrung lesen, das ergibt zwar nicht wirklich Sinn aber bei genauer Betrachtung dürfte das dann wohl gesetzeskonform sein,
 
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass online Händler gerne mal versuchen eine Wertminderung einzubehalten, auch wenn diese vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist. Ich habe einen Defeken Fernseher bekommen, diesen widerrufen und 150 euro weniger erstattet bekommen, wegen angeblicher Kratzer auf dem Standfuß und der Scheibe. Das war total lächerlich, denn 1. Gabs keine Kratzer von mir und 2. war das Gerät ja sowieso kaputt. also ein Weiterverkauf unmöglich. Außer jemand steht auf nen blauen 8cm Dicken Streife quer übers bild...

Naja Ende der Geschichte: Ich hab mit meinem anwalt gedroht und einen Tag später hatte ich eine schriftliche Zusage für die restlichen 150€. Aus Gründen der Kundenzufriedenheit.... Ein angefordertes Foto hat man mir übrigens nicht zukommen lassen. Also ich denke die shops versuchen es halt einfach mal, da die meisten für 100euro wohl nicht ihren anwalt anrufen. Ich habs gemacht und es hat sich gelohnt. Macht also Fotos vor dem Zurückschicken und wenn der Händler nervt, setzt eine Frist und droht mit dem Anwalt. Der Shop wird sich dann überlegen ob er wegen 100 euro abmahnkosten eures anwalts riskieren wird, wenn eure gesetzte Frist nämlich abgelaufen ist darf er erst einmal den anwalt blechen, da hat ein onlineshop auch nicht unbedingt lust drauf.

Das Ganze funktioniert natürlich nur wenn ihr die Ware auch wirklich einwandfrei zurückgeschickt habt. Die Liste von HWV ist Käse würde ich mal sagen. Man muss das Gerät auf Funktion testen dürfen. Verpackungen muss man da zwangsläufig öffnen.
 
Weiß jemand, wie lange ein Shop mit der Rückzahlung einer widerrufenen Ware warten kann/darf?
 
Rach78 schrieb:
Naja aber geh doch mal in Mediamarkt und pack da irgendwas original verpacktes aus. Da werden die sicher auch net begeistern sein, bzw zur Not musst du es kaufen.

Gerade einen Monitor würde ich ohne ausprobieren nicht mehr kaufen.
Ich möchte keine Pixelfehler, auch wenn sie in einer bestimmten Anzahl nicht Garantie/Gewährleistungsrelevant sind!
 
Dann kauf doch einfach bei Herstellern die dir eine Pixelfehlerfreiheitsgarantie (was fürn Wort) geben.
 
LinuxMcBook schrieb:
Dann kauf doch einfach bei Herstellern die dir eine Pixelfehlerfreiheitsgarantie (was fürn Wort) geben.

Wozu sollte ich den mehrpreis ausgeben.
Noch dazu wo anständige 22" Monitore mit IPS und niedriger Auflösung sowieso mangelware waren... (und wahrscheinlich auch sind)
 
Haber bisher immer noch nichts von Hardwareversand.de gehört.
Mein Paket haben sie am 13.09. erhalten.

Ich kauf da nichts mehr.
 
Wozu sollte ich den mehrpreis ausgeben.
Erklärt doch das Wort an sich schon: Pixelfehlerfreiheitsgarantie

Ich denke da bedarf es keiner weiteren Erklärung.

Obendrein hab ich schon wirklich lange keinen Pixelfehler mehr gesehen bei Geräten die ich in letzter Zeit näher unter die Lupe genommen habe.

Außerdem was hindert dich daran im MM zu handeln? Ich würde zB sagen hätte Interesse an nem Monitor aber will ihn vorher auf Pixelfehler überprüfen. Nun hat der Verkäufer 2 Möglichkeiten entweder er geht drauf ein oder der Kunde verlässt eben das Geschäft und kauft woanders.

Obendrein würde ich aber auch nie selbstständig im MM irgendwelche Sachen auspacken, das gehört auch zum Anstand. Die Sachen gehören mir net da pack ich dann auch net alles mal aus um "nur zu gucken"


Genauso ist es im OnlineShop ja auch. Finde es schon berechtigt wenn Wertersatzverlangt wird auch wenn Neuware nur ausgepackt wurde. Ich mein was wenn du nen Gerät mit Fingerabdrücken bekämst dass ganz offentsichtlich schon bei jemand anderem gewesen ist? Dann biste doch auch nicht zufrieden.

Klar mag es ärgerlich sein wenn bei nem Monitor Pixelfehler sind, gerade bei den teureren Modellen, doch auf der anderen Seite liegt das Problem daran weil viele Leute eben geizig sind, siehst es ja an dir schon, du bist nich bereit für die Sicherheit zu zahlen.

Willst so wenig wie Möglich zahlen und dann noch mehr bekommen als dir eigentlich zusteht. Fakt ist aber es gibt diese Pixelfehlerklassen oder wie sie heißen. Die kannste vorher ja auch einsehen. Und nen Pixelfehler heißt nicht sofort defektes Gerät.

Aber so ist das nunmal. Auch wenn dieser Service nur 20euro kosten würde, finden gewisse Leute es dann doch praktischer dass Gerät wieder zurückzuschicken und nochmal woanders zu kaufen. In meinen Augen wärs die Arbeit nicht wert, da zahl ich paar euro mehr und hab Ruhe.

Pixelfehler sind halt kein defekt, wenn du in dem Bereich aber mehr willst, sprich keine toten Pixel musste halt mehr zahlen. Mehr Leistung, Mehr Geld. Ist ja ganz einfach
 
Hat er doch geschrieben. Pixelfehlerklassen. Du musst schon einen Monitor kaufen, bei dem explizit steht, Pixelfehlerfreiheit wird garantiert.
 
Ob eine Sache mangelhaft ist, bemisst sich allein nach § 434 BGB, eine gewisse Pixelfehleranzahl müsste also zw. Käufer und Verkäufer vereinbart worden sein oder im Rahmen des üblichen und erwartbaren liegen.

Wenn der Durchschnittskäufer einen TFT kauft, dann geht er von einem pixelfehlerfreien Gerät aus, so dass diese Alternative ausfällt, es bliebe also für den Verkäufer nur noch das Berufen auf eine vereinbarte Beschaffenheit und Pixelfehlerklassen werden wohl seltenst Vertragsbestandteil, was i.Ü. der Verkäufer auch zu beweisen hätte.
 
Die Pixelfehlerklasse steht doch sogar meisten aus der Verpackung drauf. TFT Panels sind eben nicht standardmäßig fehlerfrei. Es gibt sogar eine Norm die das regelt (EN ISO 9241).

Also wie gesagt, entweder tiefer in die Tasche greifen und ein Gerät kaufen, bei dem die Fehlerfreiheit explizit garantiert ist oder damit leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster

Falsch...es muss eine gewisse Anzahl an Pixelfehler vorhanden sein, um einen Mangel zu rügen, denn mit nur einem Pixelfehler ist das Gerät technisch in Ordnung, denn ein Pixelfehler oder auch zwei stellen keinen Fehler da....weil dies im Zuge der Produktion entstehen kann..:-) Der Verkäufer muss auch diese nicht gesondert aushandeln festhalten...:-)

Meistens steht das auch in AGBs drinnen.

Auch besteht weiterhin die Beschaffenheit, trotz eines Pixelfehlers.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe soeben die Rückzahlung von hardwareversand.de gehalten.
Mein Paket kam am 13.09. an; am 23.09. hab ich die Rückzahlung erhalten. (Ob das an der nicht ganz so nett formulierten Mail lag, die ich gestern abgeschickt hab, kann ich nicht sagen.)

Jedenfalls hab ich jetzt meinen kompletten Ausgaben wieder.

Gekauft wird zukünfig woanders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast zwei Festplatten in Betrieb genommen, zurückgeschickt und innerhalb von zehn Tagen den vollen Betrag erhalten. Eine Frechheit was Hardwareversand sich erlaubt. Ich würde da auch nicht mehr kaufen.
 
Rach78 schrieb:
Seh ich ganz genauso. Lieber kein Rückgaberecht, dafür die Produkte etwas billiger.

Man sollte lieber die Shops aber für deren Artikelbeschreibungen auf der Homepage zur rechenschaft ziehen falls dort falsche Angaben gemacht werden. Hatte mal eine Grafikkarte bestellt, wo im Shop stand sie könne eine gewisse Auflösung, zuhause ausprobiert ging es nicht, auf dem Karton war von der Auflösung auch nichts vermerkt, Anruf beim Hersteller brachte dann absolute Gewissheit die Karte kann die Auflösung net, der Shop hat dann aber mir nur mitgeteilt, dass die Angaben im Shop ohne Gewähr sind. Sowas finde ich ne Frechheit. Man kann ja wohl verlangen dass nen Shop über die Dinge die er verkauft bescheid weiß.

Ganz ehrlich, davon träumen die onlinehändler! Gutes Beispiel ist da zalando. Großer Laden geworden, macht aber massig Miese. Bei Retourenquoten von 70-80% im Modesektor sicher auch nicht überraschend.

Wenn man mal in den entsprechenden Foren von und für Onlinehändler liest, was sich Kunden teilweise beim Widerruf rausnehmen, da zweifelt man schon an der Menschheit. Oder zumindest an einem Teil davon.

Aber prinzipiell ist ja auch klar: das Widerrufsrecht nützt auch dem Onlinehandel. Denn wenn die Kunden immer die Katze im Sack kaufen müssten, würde sicher kaum noch jemand was bestellen, und das ganze Geschäftsmodell wäre für den Ar***. Ist halt die Frage, ob und wie man die Leute dazu erziehen kann, mal etwas Zurückhaltung bei ihrer Bestell- und Widerrufswut zu üben.

Erzählte mir gerade heute noch ein Kumpel, dass seine Freundin sich locker 10 Pakete pro WOCHE von diversen Versandhändlern schicken lässt, und insgesamt von 40 bestellten Teilen noch eines behält. Sie soll tatsächlich gesagt haben, wenn es möglich wäre, würde sie sich von z.B. Esprit das KOMPLETTE Sortiment zur Ansicht schicken lassen. Und zwar in mindestens 2 Größen. Ist klar, dass die Sachen vor einem erneuten Versand erstmal manuell aufbereitet werden müssen, und manche nach der "Anprobe" (auf der Party) dann nur noch für den Müll taugen. Und das bezahlen natürlich alle mit, denn soweit möglich, wird das auf den Preis aufgeschlagen.

Grüße,
mcflash
 
Ribery88 schrieb:
@Doc Foster

Falsch...es muss eine gewisse Anzahl an Pixelfehler vorhanden sein, um einen Mangel zu rügen, denn mit nur einem Pixelfehler ist das Gerät technisch in Ordnung, denn ein Pixelfehler oder auch zwei stellen keinen Fehler da....weil dies im Zuge der Produktion entstehen kann..:-) Der Verkäufer muss auch diese nicht gesondert aushandeln festhalten...:-)

Meistens steht das auch in AGBs drinnen.

Auch besteht weiterhin die Beschaffenheit, trotz eines Pixelfehlers.....

Es interessiert nicht, ob bestimmte Fehler typischerweise einem Produktionsverfahren anhaften, es kommt einzig und allein darauf an, ob entweder eine gewisse Toleranz als Beschaffenheit vereinbart wurde oder eben was typischerweise erwartet werden kann.

Ich als Kunde erwarte ein Display ohne Fehler, also auch ohne Pixelfehler. Was hierbei auf der Verpackung steht, dürfte nicht relevant sein, es muss vielmehr zw. Verkäufer und Käufer vereinbart sein, dass eine gewisse Anzahl an Pixeln fehlerhaft sein kann.

Es bringt einfach nichts, hier nur technisch zu argumentieren, die Pixelfehlerproblematik ist mir durchaus bekannt. Vielmehr muss man sich in Rechtsfragen zunächst an das Gesetz halten und deshalb empfehle ich zunächst einfach mal den § 434 BGB zu lesen.

Beispielhaft seien hier mal die AGB von MF angeführt, in denen ich keine Vereinbarung zu Pixelfehlern finden kann:

http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59
 
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