Hardwareversand - Widerrufsbelehrung

@ Doc Foster

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert."

Also welcher Sachmangel liegt den vor beim Pixelfehler?
Ein Monitor mit Pixelfehler arbeitet und eignet sich immer noch zum Verwendungszweck.

Damit hast du dich widersprochen:Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) denn hier ein Beispiel von einem Hersteller

Acer http://static.acer.com/up/Resource/Acer/Docs/DE/20110117/Herstellergarantie.pdf
Unter 2.1.5.
Dies ist auch eine öffentliche Äußerung des Hersteller bezüglich des Produktes...somit hast du dich mit dem Ausschnitt selbst widersprochen.

Auch wenn du das verneinst....es liegt auch kein Mangel bei der Beschaffenheit....denn das Gerät soll einen LCD-Display haben...sofern dies auch ausgeführt wurde kann kein Mangel an der Beschaffenheit vorliegen.....
 
Macht es wirklich Sinn auf diesem Niveau mit dir zu diskutieren?

Naja, sei's drum, ich versuche es, weil heute schönes Wetter ist.

Also welcher Sachmangel liegt den vor beim Pixelfehler?

Als Käufer erwarte ich ein fehlerfreies Display, auf dem alle Pixel funktionieren.

Damit hast du dich widersprochen:Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) denn hier ein Beispiel von einem Hersteller

Abgesehen von deinem schlechten Deutsch, äußert sich Acer in deinem Beispiel nicht zur Beschaffenheit, sondern legt bestimmte Voraussetzungen für den Eintritt der Herstellergarantie fest. Die hat mit der Gewährleistung jedoch grds. nichts zu tun.

Dies ist auch eine öffentliche Äußerung des Hersteller bezüglich des Produktes...somit hast du dich mit dem Ausschnitt selbst widersprochen.

Mit der Auswahl der richtigen Artikel hast du es nicht so, oder?

Auch wenn du das verneinst....es liegt auch kein Mangel bei der Beschaffenheit....denn das Gerät soll einen LCD-Display haben...sofern dies auch ausgeführt wurde kann kein Mangel an der Beschaffenheit vorliegen.....

Denn Satz solltest du nochmal erklären, denn abgesehen vom schlechten Deutsch, verstehe ich hier den ganzen Sinn nicht.
 
@ Doc Foster

"Als Käufer erwarte ich ein fehlerfreies Display, auf dem alle Pixel funktionieren."

Ja erwarten kann man viel.....nur musst das auch per Gesetz rechtfertig sein!!!
Das geht bei einem Pixelfehler nicht so einfach....

Nochmal du hast geschrieben das Pixelfehler gesondert mit dem Käufer geregelt werden muss...jedoch stimmt dies mit dem §434 nicht überein. Denn die Eigenschaften des Gerätes stehen auf der Homepage des Gerätes dort steht auch das Pixelfehler bei der Produktion enstehen können!(Äußerung des Herstellers)

Mit der Beschaffenheit meine ich....der Kunde will ein 22 Zoll Monitor in Schwarz mit IPS-Panel...und wenn er das auch dann geliefert bekommt...liegt kein Mangel in der Beschaffenheit vor, trotz eines Pixelfehlers!!

Also nochmal wie willst du das per Gesetz durchbringen, das es ein berechtigter Gewährleistungfall wird???
PS: Das Niveau senkst du....indem du persönlich wirst mit schlechtem Deutsch, denn vielleicht hat man sich ja auch mal vertippt oder hatte Zeitdruck und konnte es nicht mehr nochmal durchlesen........by the Way....Juristen habe ich schon viele kennengelernt und ganz wenige hatten überhaupt Ahnung von Gesetzen....
 
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