Hardwareversand zahlt Versandkosten nicht zurück bei Widerruf?

Xedo

Lt. Commander
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Nabend,

Ich habe nun schon 2x erlebt, dass Hardwareversand bei einem Widerruf nur den Warenwert überweist, nicht aber die bei der Bestellung angefallenen Versandkosten. Das ist doch in meinen Augen nicht rechtens? Google hat zudem ausgespuckt, dass die das anscheinend schon seit mindestens 2011 tun.
Sollte man sich da beschweren? :mad:

Im übrigen hatte der Artikel einen Wert von über 40 €.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da stellt sich natürlich sofort die Frage, ob etwas verschickt wurde.
Die heißen ja nicht zum Spaß Versandkosten.
 
Lass mich raten, die Artikel die du zurück geschickt hast kosteten weniger als 40,- Euro ?
 
also hast du bestellt, bezahlt und später storniert, richtig
 
Genau!
 
war das Paket dann schon verschickt gewesen
 
Du hast bezahlt incl. Versand und dann hat dir der Krempel nicht gefallen und du schickst ihn auf Rechnung Hardwareversand zurück und jetzt willst du allen ernstes noch die Versandgebühren wiederhaben ?
 
Ich habe bestellt, gezahlt, den Artikel nach einer Woche zurückgesendet (per Retourmarke) und storniert. Zurück bekomme ich den Kaufpreis, abzüglich der Versandkosten zu mir.
Ergänzung ()

Nightmare25 schrieb:
Du hast bezahlt incl. Versand und dann hat dir der Krempel nicht gefallen und du schickst ihn auf Rechnung Hardwareversand zurück und jetzt willst du allen ernstes noch die Versandgebühren wiederhaben ?

Es geht mir um die Gesetze, nicht um meine Gutmütigkeit. Die lassen wir mal nun außen vor ;)
 
ja dann ist es normal das du nur den Warenwert bekommst, Hardwareversand hat ja an dich verschickt und seine Pflicht erfüllt,

alles im grünen Bereich für Hardwareversand, ist doch bei eBay genauso
 
welche versandkosten "zu dir" soll dir hws erstatten, wenn du das geld zurück erhälst?

entweder du schreibst klar im eingangspost was los ist oder du missverstehst was (oder ich)

davon abgesehen, hast du deinen punkt 4 mal durchgelesen?

4. Widerruf Versandkosten Hinsendekosten

Die Kosten für die Hinsendung der Ware trägt der Händler immer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Musterklage entschieden, die die Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH als Musterverfahren geführt hatte (Aktenzeichen C-511/08). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Frage den Europarichtern vorlegt und dann mit Urteil vom 7. Juli 2010 (Az. VIII ZR 268/07) ebenfalls entschieden, dass Online-Händler Kunden nach einem Widerruf keine Kosten für die Hinsendung der Ware in Rechnung stellen dürfen. Erfolgt also ein Widerruf, muss der Händler die beim Kauf eventuell angefallenen Versandgebühren zusammen mit dem Kaufpreis erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Artikel über 40€ gekostet hat, MUSS HWV den Versand ebenfalls erstatten.

Wenn er unter 40€ gekostet hat, dann nicht.

Ist alles geregelt im fernabsatzgesetz.
 
Karre schrieb:
welche versandkosten "zu dir" soll dir hws erstatten, wenn du das geld zurück erhälst?

entweder du schreibst klar im eingangspost was los ist oder du missverstehst was (oder ich)

Ich habe es editiert.
 
Sie erhalten in jedem Fall den Kaufpreis und die Rücksendekosten. Diese Versandkosten müssen Sie ausnahmsweise nur dann tragen, wenn in den AGB des Verkäufers diese Kosten auf Sie abgewälzt werden und die AGB auch bei der Bestellung klar gelten sollten.

Dann lies mal artig die AGB von Hardwareversand.de
 
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