Aber für gewisse Abwägungen spielt das schon eine Rolle. Es gibt ja auch in anderen Geräten ähnliche Beschränkungen. Die Geräte und ihre Funktionen werden halt für typische Anwendungsfälle ausgelegt, nicht für jedes exotische, theoretisch denkbare Szenario.
Z.B. geht es zwar keinen etwas an, wenn man lieber jeden Tag 20km im Rückwärtsgang zur Arbeit fahren will, aber das Getriebe des Autos ist darauf nicht ausgelegt und geht womöglich innerhalb kürzester Zeit kaputt.
Damit will ich Logitech keinen pauschalen Freispruch geben. Ich weiß nicht, ob es echte, technische Gründe für diese Beschränkung gibt, oder ob es nur Kundengängelung sein soll. Aber das müsste sich z.B. ein Gericht erstmal gründlich anschauen, bevor es ein Urteil fällt.