Lübke
Fleet Admiral
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- Aug. 2007
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mal abgesehen davon dass 4 extrembeispiele kaum repräsentativ für 150.000 fälle sind, kann ich aus deinen beispielen auch nicht erkennen, ob das zurecht oder zu unrecht erfolgt ist.
wir haben hier einen fall, wo jemand in die bewerbung schreibt, dass er die arbeiten auf die er sich bewirbt nicht ausführen kann (wozu dann noch bewerbungen auf dem gebiet? da ist eine umschulung nötig oder das leiden ist nicht so schlimm dass es relevant ist, dann ist eine erwähnung in der bewerbung ganz klar ein versuch, eine anstellung zu verhindern)
eine frau hat beim vorstellungsgespräch mehr geld gefordert. über das wie und die angemessenheit der bezahlung oder ihrer forderung steht da nix. sollte der lohn im rahmen gewesen sein, wäre das zumindest unklug von ihr als arbeitssuchende.
und das mit den attesten bei dem hiv positiven kann ich auch nicht nachvollziehn. was wurde ihm denn attestiert? dass er hiv hat? das macht ihn doch nicht arbeitsunfähig.
und ob der mann, mit dem attest vom hausarzt alles richtig gemacht hat, kann man auch kaum beurteilen. aber ein hausarzt kann auch kaum eine fachliche bescheinigung über den zustand der bandscheiben geben, er kann den mann nur krankschreiben aufgrund von schmerzen und ihn an einen facharzt überweisen. da passt also auch schon was nicht.
in allen 4 fällen fehlen elementare infos um sie beurteilen zu können.
sollten diese 4 aus 150.000 fälle tatsächlich fehler seitens der sachbearbeiter sein, sind sie definitv kaum repräsentativ oder ausreichend um die kontrollen abzuschaffen und freibriefe für missbrauch auszustellen.
das besagt nur, was schon gesagt wurde: bessere kontrollen und missstände gezielt bekämpfen. nicht mehr und nicht weniger.
3 mio menschen suchen, aber nur 0,15 mio wurden sanktioniert. nach deiner logik müsste ja jeder sanktioniert werden. ich denke dass das nicht hinhaut ist offensichtlich, oder?
oder wie erklärst du dir die existenz von seiten wie monster.de oder den teil der stellenanzeigen in der zeitung? ich hab auch im ersten monat keine stelle bekommen. im zweiten monat hab ich auch keine bekommen. aber im dritten monat hab ich dann eine stelle bekommen. sicher nicht weil ich nach dem ersten monat aufgehört hab es zu versuchen.
wir haben hier einen fall, wo jemand in die bewerbung schreibt, dass er die arbeiten auf die er sich bewirbt nicht ausführen kann (wozu dann noch bewerbungen auf dem gebiet? da ist eine umschulung nötig oder das leiden ist nicht so schlimm dass es relevant ist, dann ist eine erwähnung in der bewerbung ganz klar ein versuch, eine anstellung zu verhindern)
eine frau hat beim vorstellungsgespräch mehr geld gefordert. über das wie und die angemessenheit der bezahlung oder ihrer forderung steht da nix. sollte der lohn im rahmen gewesen sein, wäre das zumindest unklug von ihr als arbeitssuchende.
und das mit den attesten bei dem hiv positiven kann ich auch nicht nachvollziehn. was wurde ihm denn attestiert? dass er hiv hat? das macht ihn doch nicht arbeitsunfähig.
und ob der mann, mit dem attest vom hausarzt alles richtig gemacht hat, kann man auch kaum beurteilen. aber ein hausarzt kann auch kaum eine fachliche bescheinigung über den zustand der bandscheiben geben, er kann den mann nur krankschreiben aufgrund von schmerzen und ihn an einen facharzt überweisen. da passt also auch schon was nicht.
in allen 4 fällen fehlen elementare infos um sie beurteilen zu können.
sollten diese 4 aus 150.000 fälle tatsächlich fehler seitens der sachbearbeiter sein, sind sie definitv kaum repräsentativ oder ausreichend um die kontrollen abzuschaffen und freibriefe für missbrauch auszustellen.
das besagt nur, was schon gesagt wurde: bessere kontrollen und missstände gezielt bekämpfen. nicht mehr und nicht weniger.
nein ich meine das, was ich gesagt habe: dass es in ordnung liegt, solange es in der eigenverantwortung der betroffenen liegt. justizirrtümer sind leider möglich, überwiegen aber die notwendigkeit von kontrollen nicht.Du meinst also, wenn es ein zusätzliches Gesetz gäbe, für irgendwas, welches das Grundgesetz damit außer Kraft setzt, dann ist dies in jeder Form in Ordnung?
analog dazu die sanktionen aufgrund des verhaltens und als strafe. richtig.Straftäter werden aufgrund ihres Verhaltens, bzw. "für die Allgemeinheit" weggesperrt, als Strafe.
und in wie fern überwiegt die differnz zwischen em und sanktioniertem beitrag das grundrecht auf freiheit?Einen Arbeitslosen zu bestrafen, indem man ihm weniger Geld zum LEBEN gibt, als ihm laut Grundgesetz zusteht, das kann nur Grundgesetzwidrig sein.
das ist doch gar kein argument. du wirst ja nicht sanktioniert, weil du nichts gefunden hast, sondern weil du dich weigerst zu suchen. ob du was findest hat mit der sache nix zu tun.Ich bin nicht deiner Meinung aus dem einfachen Grund, da es nicht für ALLE Arbeitslosen möglich ist Arbeit zu finden.
3 mio menschen suchen, aber nur 0,15 mio wurden sanktioniert. nach deiner logik müsste ja jeder sanktioniert werden. ich denke dass das nicht hinhaut ist offensichtlich, oder?
und genau darum werden auch nur die sanktioniert, die sich weigern. wieso kommt in einer tour der vorwurf es würden alle bestraft, wo es bekanntermaßen eine geringe minderheit von 3-4 % sind? ich dachte das hätten wir langsam geklärt?Die marginale Minderheit derer, die wirklich keinen Bock auf Arbeit haben, und die wirklich nichts anderes wollen als die anderen ausbluten zu lassen, die wirst du nicht verhindern können, indem du alle in einen Sack wirfst und draufschlägst.
es gibt aber eine vielzahl von stellen und immerwieder kommen neue und werden wieder welche besetzt. der arbeitsmarkt ist ständig in bewegung.Du kannst dich auch noch so oft bewerben, wenns keine Stellen gibt, gibts nunmal keine.
oder wie erklärst du dir die existenz von seiten wie monster.de oder den teil der stellenanzeigen in der zeitung? ich hab auch im ersten monat keine stelle bekommen. im zweiten monat hab ich auch keine bekommen. aber im dritten monat hab ich dann eine stelle bekommen. sicher nicht weil ich nach dem ersten monat aufgehört hab es zu versuchen.
es wurden 0,15 mio harz4ler bestraft, nicht 4,85 mio. das versuche ich doch die ganze zeit klarzumachen. würden 4,85 mio harz4ler sanktioniert, hättest du recht, aber das entspricht eben nicht den tatsachen.Wieso sollte ich 4,85 Millionen H4ler bestrafen, weil sich 0,15 Millionen H4ler schlecht aufführen?
nein es werden nur die bestraft die bei rot rübergehen. wer bei grün geht, hat keine sanktionen dafür zu befürchten. ok wenn sich ein polizist verguckt hat und meinte es wäre schon rot gewesen könnte ein irrtum eintreten, aber ich glaub über die berühmte ausnahme die die regel bestätigt, braucht man in einer grundsatzdiskussion wohl nicht zu diskutieren, oder?Falsch. Jetzt ist es so: Weil es ein paar Leute gibt, die bei rot drüber gehen, müssen alle vorher nach links und rechts schauen, auch wenn die mitten aufm Acker an ner Wald und Wiesenampel stehen, kein Auto, kein Fahrrad, kein Fußgänger da langschlendert, wenn kein Pferd in Sicht ist. ALLE müssen nach links und rechts sehen bevor sie über die Ampel gehen bei grün, NUR weil ein paar Leute bei rot drüber gehen.
das bezweifle ich. hätte es keine konsequenzen, würde es jeder tun. so tun es nur die dreisten, die die möglichen konsequenzen in kauf nehmen.Die, die vorher bei rot drüber gegangen sind, die gehen AUCH JETZT NOCH bei rot drüber.
nach links und rechts gucken wäre keine strafe sondern eine verkehrsregel. das bussgeld für missachten von verkehrsregeln ist die strafe. ein ganz entscheidender unterschiedAber die, die vorher nur bei grün gegangen sind, DIE müssen jetzt nach links und rechts gucken! Die müssen also mehr leisten, nur weil so ein paar Pappenheimer bei rot drüber gehen. Man bestraft also die, die nichts getan haben, weil man die, die was getan haben, nicht ermitteln kann.
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