Ohje, hier geht es ja wieder hoch her.
Prinzipiell: (Echte) Hassbeiträge löschen halte ich für ok, wenn nicht sogar wünschenswert.
Die freie Meinungsäußerung ist kein Supergrundrecht, sondern nur eines der vielen Grundrechte(um mal Hans-Peter Friedrichs Aussage im umgekehrten Sinne zu nutzen). Die Grundrechte stehen sich manchmal auch entgegen, das muss dann so interpretiert werden, dass sich alle Rechte optimal entfalten können.
Die eigene Freiheit darf nur so weit gehen, dass sie keinen anderen einschränkt oder seine Rechte nehmen.
Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung usw. sind nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt, da sie die Grundrechte anderer wegnehmen.
Worüber man sprechen sollte, ist wie eng man die Linie nun wirklich zieht. Was ist "Hate Speech" bzw fällt nicht unter freie Meinungsäußerung? Ab wann begibt man sich in den strafbaren Bereich? Wann wird denn die freie Meinungsäußerung tatsächlich überverhältnismäßig eingeschränkt?
Da sollte man bewusst vorsichtig sein. Es wird sicher Fälle geben, bei denen zu hart entschieden wird und welche, bei denen nicht genug durchgegriffen wird.
Da will ich aber gar keine konkrete Aussage drüber machen. Ich überlass das anderen, die da rechtlich besser bewandert sind.
Nun zum Artikel an sich, die Aufnahme von Ermittlungen ist nicht verkehrt, nun muss man erst einmal abwarten, was dabei rauskommt.
Prinzipiell: (Echte) Hassbeiträge löschen halte ich für ok, wenn nicht sogar wünschenswert.
Die freie Meinungsäußerung ist kein Supergrundrecht, sondern nur eines der vielen Grundrechte(um mal Hans-Peter Friedrichs Aussage im umgekehrten Sinne zu nutzen). Die Grundrechte stehen sich manchmal auch entgegen, das muss dann so interpretiert werden, dass sich alle Rechte optimal entfalten können.
Die eigene Freiheit darf nur so weit gehen, dass sie keinen anderen einschränkt oder seine Rechte nehmen.
Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung usw. sind nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt, da sie die Grundrechte anderer wegnehmen.
Worüber man sprechen sollte, ist wie eng man die Linie nun wirklich zieht. Was ist "Hate Speech" bzw fällt nicht unter freie Meinungsäußerung? Ab wann begibt man sich in den strafbaren Bereich? Wann wird denn die freie Meinungsäußerung tatsächlich überverhältnismäßig eingeschränkt?
Da sollte man bewusst vorsichtig sein. Es wird sicher Fälle geben, bei denen zu hart entschieden wird und welche, bei denen nicht genug durchgegriffen wird.
Da will ich aber gar keine konkrete Aussage drüber machen. Ich überlass das anderen, die da rechtlich besser bewandert sind.
Nun zum Artikel an sich, die Aufnahme von Ermittlungen ist nicht verkehrt, nun muss man erst einmal abwarten, was dabei rauskommt.