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Das ist völlig Ok so! Siehe hier auch folgendes Kommertar:
azurlord schrieb:
Das Telemediengesetz § 10 sagt zum Beispiel das der Betreiber eines Forum z.B. nur dann nicht haftbar gemacht werden kann, wenn er von dem Rechtsverstoß keine Kenntnis gehabt hat und umgehend tätig geworden ist, um die Informationen zu entfernen.
Das heißt, er ist verpflichtet zu löschen, wenn Inhalte strafrechtliche Relevanz haben. Es ist eine Fehlannahme hier in der Diskussion, dass das Löschen solcher Inhalte eine Entscheidung der Betreiber ist. Es ist ebenfalls falsch, dass das Löschen eine Strafverfolgung ausschließt.
Die größte Frage ist doch, warum man bei Kauder und vielen anderen aus der CDU überhaupt noch zuhört. Das Internet wird von denen andauernd als rechtsfreier Raum bezeichnet, die Formulierung sollte mittlerweile ausgelutscht sein. Fakt ist doch, es ist im Grunde kein separater Raum, weltliche Gesetze gelten trotzdem, allerdings werden diese in der Regel nicht konsequent verfolgt. Da sollte man ansetzen.
Stattdessen müssen sich aber Anwälte als Privatperson darum kümmern, dass Staatsanwälte aktiv werden und überhaupt Ermittlungen aufnehmen. Schön zu sehen an der Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Mark Zuckerberg. Hier die dazugehörigen Videos eines beteiligten Anwaltes:
Aktueller Stand: Nachdem man den richtigen Staatsanwalt gefunden hat, geht es weiter. Quelle: https://youtu.be/HXmqtPIBedo
Große Fragenbeantwortungsrunde aus März, in der der Anwalt seine für mich sehr überzeugenden Beweggründe darlegt. Kernargument: Die Justiz sieht tatenlos zu und nutzt ihren vorhandenen Handlungsspielraum nicht. Quelle: https://youtu.be/AvgVWTi-t4c
Eigentlich tun die CDU, in diesem Fall, und ähnliche Neulandentdecker alles dafür, dass versierte Menschen sich immer mehr ins DarkWeb bewegen, weil sie keinen Bock auf Kauders Disneyland haben.
Der Staat regelt mittlerweile viel zu viel und mischt sich in meine privaten Angelegenheiten ein, in die er nichts zu suchen hat und jetzt möchte er auch noch vorschreiben, was ich zu denken und zu sagen habe.
Stimmt auch wieder. Ausserdem traue ich der CDU auch nicht zu, echte Probleme mit ihrer Bürokratie lösen zu können.
Ich vertraue da auf die Selbstheilungskräfte der social media.
Denke merke: das wahre Leben ist viel härter als alles was Vater Staat sich da einfallen lassen könnte.
Und das trifft nicht nur auf Leute wie Justine Sacco zu....ihr Leben war ja praktisch im Eimer, als sie wieder aus dem Flieger stieg (bisschen hart und unverhältnismässig, aber sie war ja Wiederholungstäterin)-
nein auch kleine Lichter wie der DHL-Mitarbeiter (der der Meinung war, er müsste einen verstorbenen Fussball-Fan übel schmähen) hat mit Zustimmungs des Betriebsrates sofort seinen Job verloren und kann sich nirgendwo mehr blicken lassen.
Die hätten sich bestimmt gewünscht, vorher durch Moderatoren nochmal einen Schuss vor den Bug zu bekommen.
Allerdings gilt hier ebenfalls das Hausrecht von Facebook. Facebook darf löschen was es will. Die Politik möchte Facebook lediglich dazu ermuntern, dass bestimmte Dinge auf jeden Fall gelöscht werden. Daher ist dies ein schwieriger Fall, den Juristen und Politiker klären müssen in wie weit welche Löscharbeiten erlaubt sind. Ich glaube das hier genau der Fall vorliegt, dass Beleidigungen gelöscht werden sollen, damit erst gar nicht zu einem einschalten der entsprechenden Staatsorgane kommt.
Dann kann Herr Solmecke ja direkt die nächste Anzeige wegen Strafvereitelung stellen.
Das wäre nicht weniger lächerlich als Volksverhetzung. Ein CEO ist nicht strafrechtlich dafür verantwortlich, ob seine Mitarbeiter irgendwelche Kommentare löschen oder nicht. Aber nette Promoaktion.
Zumal es ein Unding ist, das fremde in meinem Namen eine Beleidigung anzeigen dürfen, ohne selbst davon betroffen zu sein.
Szenario, du bist mit einem Freund unterwegs, dieser sagt ein paar Beleidigungen zu dir und du kommst mit ihm ins Gerangel, völlig harmlose Situation, die 2h später schon wieder vergessen ist. Andere sehen das und erstatten Anzeige. Geht's noch!?
Andere geht es einen Dreck an, wer was zu mir sagt oder ich zu jemand anderes sage, solange sie nicht persönlich dabei gemeint oder betroffen sind.
Anzeige kann zwar ein Zeuge erstatten, diese muss jedoch vom Geschädigten (hier Dein "Freund") als zutreffend bestätigt bzw. aufrechterhalten werden. Ein Streit zwischen Dir und einem Freund ist eine private Situation, wovon, wie Du richtig schreibst, nur ihr betroffen seid. Das wird auch so bewertet.
Ausnahmen sind hierbei nur Straftagen und Ordnungswidrigkeiten, die ihr z.B. während des Streits begeht und die andere schädigen.
Postings im Internet betreffen den öffentlichen Raum, hier gibt es nicht nur zwei Parteien, da der Anzeigende mittelbar oder unmittelbar betroffen und damit geschädigt sein kann.
Dein Vergleich ist also völlig falsch und unzutreffend.
Was im Übrigen Dein "Darüberstehen" angeht, so ist das ja erfreulich für Dich und Deine Freunde, vielleicht auch weil ihr einfach einen aggressiveren Umgangston pflegt. Es gibt aber auch Menschen, die diesen Ton nicht pflegen. Dafür gibt es eine rechtliche Regelung mit der man sich, ohne eine Straftat mit einer anderen Straftat zu beantworten, wehren kann. Das Gesetz behandelt dabei alle nach der gleichen Norm, damit keine Willkür entsteht. Eine Gesellschaft braucht Regeln, damit sie funktioniert. Das nur zum großen Zusammenhang, als Ergänzung zu Deinem sehr ich-bezogenen Weltbild.
Eckige Tische haben den Nachteil, dass sie auch rechte Ecken haben.
Alles was in das rechte Eck geschoben werden kann, nützt den Medien und der Regierung selbstverständlich
@Kasmopaya
"Ich bin dafür das ihr extra Gruppen/Server etc. bekommt, da seit ihr dann untereinander und könnt euch den ganzen Tag beleidigen und beleidigen lassen. Der Rest kommt dann nicht mehr mit euch in Kontakt. "
Es war eine Diskussion über die Grenzen der Exekutive im Verhältnis zum Grundrecht Meinungsfreiheit.
Und Sie sind persönlich geworden. Ich vermute Ihnen ist nicht einmal klar, dass viele Menschen das als beleidigend empfinden. " Mir doch egal, was andere denken" könnten Sie jetzt antworten.
Eben.
Ergänzung ()
@Dr. MaRV
"Einzig beim Vorwurf der Volksverhetzung, wo ganze Ethnien in Mitleidenschaft gezogen werden, könnte man darüber nachdenken.
Aber das ist ein rein deutsches Thema"
Die derzeitige Ausgestaltung des 130 ist tatsächlich einzigartig in der Welt und ein Riesenproblem. Jemanden nach Absatz 1 zu verurteilen ist sehr schwierig und kommt in der Praxis so gut wie nicht vor. Deswegen wird Absatz 3 und 4 hinzugezogen, der aber und jetzt wird es skuril, nur auf einen Teil der Fälle angewendet serden kann. Das führt zu der interessanten Konstellation, dass gegen linksradikale oder ausländische Hetzer fast gar keine Urteile wegen Volksverhetzung gesprochen werden.
Manchen passt das natürlich optimal ins Konzept.
Ergänzung ()
@azurlord
"Postings im Internet betreffen den öffentlichen Raum, hier gibt es nicht nur zwei Parteien, da der Anzeigende mittelbar oder unmittelbar betroffen und damit geschädigt sein kann. "
Für extreme Fälle gibt es dafür den 126 Störung der öffentlichen Ordnung. Da steht aber genau aufgeführt, wann der anwendbar ist. Ansonsten gilt der Grundsatz, andere Lebensäusserungen "ertragen" zu müssen. Muslimische Zuwanderer müssen es ertragen, auf Werbeplakaten halb nackte Frauen zu sehen. Ich muss es ertragen, dass Massenmördern wie Castro gehuldigt wird. Sie müssen es ertragen, wenn ihre Nachbarn sich gegenseitig anpöbeln. Oder wenn in einem Internetangebot ein rauer Umgangston herrscht.
Hausrecht hat der Hausherr und nicht Politiker, die deren Vorstellungen von einem Tugendstaat erzwingen wollen.
Für extreme Fälle gibt es dafür den 126 Störung der öffentlichen Ordnung. Da steht aber genau aufgeführt, wann der anwendbar ist. Ansonsten gilt der Grundsatz, andere Lebensäusserungen "ertragen" zu müssen. Muslimische Zuwanderer müssen es ertragen, auf Werbeplakaten halb nackte Frauen zu sehen. Ich muss es ertragen, dass Massenmördern wie Castro gehuldigt wird. Sie müssen es ertragen, wenn ihre Nachbarn sich gegenseitig anpöbeln. Oder wenn in einem Internetangebot ein rauer Umgangston herrscht.
Hausrecht hat der Hausherr und nicht Politiker, die deren Vorstellungen von einem Tugendstaat erzwingen wollen.
Falsch, wenn es einen Straftatbestand erfüllt, dann muss es niemand ertragen, dann bist Du sogar verpflichtet etwas dagegen zu unternehmen. Wovon Du redest ist das, was man ggf. unter Meinung oder Gefühl verbucht. Darum geht es hier nicht, daher bitte darauf achten was ich geschrieben habe. Es geht um "Geschädigte" im Sinne des Gesetzes und nicht darum das sich jemand ggf. geschädigt fühlt.
Hausrecht hat der Hausherr, solange er sich an die Gesetze hält. Die Legislative (die Politiker) verabschieden diese Gesetze, im Übrigen "im Namen des Volkes". Die Judikative richtet über Verstöße gegen diese Gesetze und Executive sorgt für die Aufklärung und Einhaltung.
Schade das man diese Grundsätze noch erklären muss.
Werter azurlord,
Lesen Sie erst mal nach, was ein Antragsdelikt ist (das sind Straftaten, es geht nicht um zivilrechtliche Ansprüche). Vorher hat es gar keinen Zweck, sich weiter zu unterhalten.
Die derzeitige Ausgestaltung des 130 ist tatsächlich einzigartig in der Welt und ein Riesenproblem. Jemanden nach Absatz 1 zu verurteilen ist sehr schwierig und kommt in der Praxis so gut wie nicht vor. Deswegen wird Absatz 3 und 4 hinzugezogen, der aber und jetzt wird es skuril, nur auf einen Teil der Fälle angewendet serden kann. Das führt zu der interessanten Konstellation, dass gegen linksradikale oder ausländische Hetzer fast gar keine Urteile wegen Volksverhetzung gesprochen werden.
Hierzu würden mich mal Beispiele interessieren. Hast Du solche juristisch umstrittene Fälle von nicht verurteilter Volksverhetzung zur Hand?
Was ich nämlich den Statistiken entnehme ist, dass bei politisch motivierten Straftaten der Anteil von "rechts" um ein vielfaches (sechs mal so viel*) höher liegt als von links. Aber was ich auch sehen kann, ist das dabei der Anteil an Volksverhetzung von "links" an diesem Bespiel bei 0 liegt. Daher die Frage nach Beispielen.
Werter azurlord,
Lesen Sie erst mal nach, was ein Antragsdelikt ist (das sind Straftaten, es geht nicht um zivilrechtliche Ansprüche). Vorher hat es gar keinen Zweck, sich weiter zu unterhalten.
Volksverhetzung ist im Übrigen kein Antragsdelikt, aber kein Problem. Es ändert nichts an der falschen Aussage auf Grund von Fehlannahmen aus meinem Posting. Aber du kannst die Diskussion natürlich auch gern auf diesem Weg beenden. Ich kann damit leben.
Werter azurlord,
Das ist mir zu mühsam. Ihr Beitrag von 12:24 bezog sich auf Dr. MaRV, der wiederum ausdrücklich - wie ich auch- sich auf den Aspekt "Beleidigungen" bezog. Wieso Sie diesen Wortwechsel jetzt mit Volksverhetzung in Bezug setzen, also ein Offizialdelikt, bleibt ihr Geheimnis.
Beim einen wurde Absatz 3 berücksichtigt beim anderen nur Absatz 1. Aber eigentlich ist das leicht zu verstehen: beim Absatz 1 muss grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung geprüft werden, bei Absatz 3 oder 4 nicht. Es gibt kein Recht als auf freie Meinungsäußerung, wenn es um Verbrechen des Nationalsozialismus geht. Bei allen anderen menschenverachtenden Ideologien aber schon. Weil bereits die Verwendung von NS-Symbolen genügt, können Rechtsradikale praktisch immer verurteilt werden. Linksradikale praktisch nie - die kriegt man höchsten über Landfriedensbruch oder so. Wenn überhaupt.
Die PKS von Sachsen kenne ich nicht. Der erste Blick lässt vermuten, dass beim Phänlmenbereich "Rechts" die Propagandadelikte enthalten sind. Damit kann man die ganze Statistik in die Tonne haun, denn diesen Tatbestand gibt es per Gesetz bei den anderen beiden Gruppen nicht.
In meinen Augen ist der Begriff "Hasskommentar" ein rein populistischer Begriff der amtierenden Regierung, hinter dem die alles Mögliche verstecken wollen. Im Großen und Ganzen geht es allein um die Einführung einer Zensur, wie es in Diktaturen typisch ist, denn die Gesetze zur Meinungsfreiheit, Volksverhetzung oder auch was rassistische/antisemitische Äußerungen betrifft, sind klar geregelt und sollten auch ohne viel Gewese so umgesetzt werden.
Man hat eben Dreck am Stecken, das Volk begreift das und es wird sich immer mehr an alternativen Quellen orientiert. Das ist das eigentliche Problem der Regierung.
Denen traue ich auch irgendwann zu, Wut verbieten zu wollen.
Beim einen wurde Absatz 3 berücksichtigt beim anderen nur Absatz 1. Aber eigentlich ist das leicht zu verstehen: beim Absatz 1 muss grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung geprüft werden, bei Absatz 3 oder 4 nicht. Es gibt kein Recht als auf freie Meinungsäußerung, wenn es um Verbrechen des Nationalsozialismus geht. Bei allen anderen menschenverachtenden Ideologien aber schon. Weil bereits die Verwendung von NS-Symbolen genügt, können Rechtsradikale praktisch immer verurteilt werden. Linksradikale praktisch nie - die kriegt man höchsten über Landfriedensbruch oder so. Wenn überhaupt.
Die PKS von Sachsen kenne ich nicht. Der erste Blick lässt vermuten, dass beim Phänlmenbereich "Rechts" die Propagandadelikte enthalten sind. Damit kann man die ganze Statistik in die Tonne haun, denn diesen Tatbestand gibt es per Gesetz bei den anderen beiden Gruppen nicht.
Ich fasse die Links von Dir mal zusammen: Der Paragraph zur Volksverhetzung (§ 130 StGB) wird in der Rechtsprechung genauso angewendet wie er gedacht ist. Es gibt keine Abweichung von der Gesetzeslage und es gibt auch keine juristisch umstrittenen Urteile.
Trotzdem eine Frage, wenn es doch per se nur Volksverhetzung im Sinne des Gesetztes bei "rechts" gibt, wer sind das die von dir, im Zusammenhang mit dem § 130 StGB erwähnten "linksradikalen oder ausländischen Hetzer"?
Wenn es den Tatbestand der "Propagandadelikte" per Gesetzt bei "links" nach Deiner Aussage nicht gibt, warum ist dann dort zumindest ein Delikt bei "links" zu finden? Weißt Du mehr als die Statistik?
Aber gehen wir mal darauf ein, rechnen wir die "Propagandadelikte" und die "Volksverhetzung" bei "rechts" heraus, dann haben wir immer noch eine doppelt so hohe Anzahl von politisch motivierten Kriminalität bei "rechts" als bei "links".
Man könnte natürlich nun sagen ggf. sollte man die Delikte die zu Gefahr an Leib und Leben führen höher bewerten als Sachdelikte, weil da ja Menschenleben in Gefahr sind. Machen wir aber nicht.
Wiedermal interessant.
Ich habe immer wieder das Gefühl, dass es nicht so sehr der Hasskommentar an sich ist, sondern die Tatsache, dass man es nicht hören/lesen kann/will. Was ist denn daran falsch zu sagen "Man sollte das Pack vergasen" (ob nun von links, rechts, oder mitte)? Ich wette das wird in Deutschland etlich 100 mal die Stunde gesagt, will man die Leute dann alle verhaften?
Man müsste das ganze erstmal viel genauer definieren.
Werter azurlord,
"
Wenn es den Tatbestand der "Propagandadelikte" per Gesetzt bei "links" nach Deiner Aussage nicht gibt, warum ist dann dort zumindest ein Delikt bei "links" zu finden? Weißt Du mehr als die Statistik?"
Selbstverständlich bin ich allwissend. Ich kann jede Zahl in jeder Statistik erklären und jedes Urteil. Sie dürfen mich anbeten.
Entschuldigen Sie den Zynismus, aber für solche Diskussionen ist mir meine Zeit zu schade. Wenn Sie sich für das Thema "Kreative Auslegung von Statistik zum Nutzen der Politik" interessieren, dann können Sie zum Beispiel diesen Strang im liberalen Forum "Zettels Raum" verfolgen: https://zettelsraum.blogspot.de/2016/12/statistik-und-kognitive-dissonanz-im.html?m=1
Ich glaube hier haben wir uns schon weit vom Ausgangsthema Zensur und Meinungsfreiheit entfernt.
Strafen für Kommentare im Internet? Bin voll dafür.
Am besten gleich tausende Euro oder gar Gefängnisstrafen.
Wenn man die Nachrichten seit einem Jahr intensiver verfolgt (oder auch nur der letzten Tage: Vergewaltigung und Mord, Anzünden von Ehefrau, Überfall, Höhere Einruchskriminalität durch Osteuropäische Banden, etc) dann ist doch klar das Kommentare im Internet das größte Problem sind, das diese Republik in diesen Zeiten arg beutelt.
Vorallem die Bevölkerung, die hier seit Jahrzehnten zum Großteil friedlich zusammenlebt scheinen den Bogen seit einem jahr aber sowas von zu überspannen. Die Kommentare im Internet sind aber sowas von aus dem Ruder gelaufen.
Frag mich nur, warum Fraune/Mädchen mittlerweile Angst haben im Dunklen zu joggen und Pfeffersprays gekauft werden wie blöd. Ah stimmt, liegt bestimmt nur an Hasskommentaren im Internet.
Eine Regierung die Kinderehen relativiert (danke Herr Maas), die nichts gegen nachweislich gestiegene Diebstahlsdelikte macht, die nichts gegen nachweisliche Armutsmigration unternimmt und dann aber sich auf "political correcten Transport ihrer Messages" versteift, kann ich nicht mehr für voll nehmen.
Was unangebracht ist, ist immer eine Definitionssache. Nordkorea wird mit den gleichen Argumenten freiheitliche Strömungen unterbinden und Leute wegsperren.
Eine freie Gesellschaft muss freie Mienungsäußerungen (auch unbequeme) aushalten. Zensur ist IMMER falsch.
Ich warte ja immer noch auf Noxiels Antwort, wie es sein kann das Luckes AfD von Anfang quasi verboten wurde. Noch lange vor Merkels Alleingang in der Asylpoltitik.
Im Gegenzug dazu stehen die bekannten realen Aussagen Gaucks oder Garbiels. Um bei digitalen Kommentaren zu bleiben: https://www.tag24.de/nachrichten/gr...hias-oomen-berlin-twitter-fliegerbombe-168624
Wüsste gerne wie man die brutale Vernichtung einer Grossstadt fordern kann? Als "Volksvertreter". Bei der AfD hätte das gereicht um ein Verbotsverfahren gegen die gesamte Partei ein zu leiten. Bei den Grünen gibt es weder Parteiausschluss, noch einen einzelnen Strafprozess.
Was mich immer noch so schockt, dass die Politiker immer noch nicht begreifen wollen, dass der Unmut und Vertrauensverlust der Bevölkerung nicht auf irgendwelchen Rechte zurückzuführen ist sondern selbst durch das unverantwortliches Handeln der Politik erst so eine Situation möglich gemacht.
Vor ein paar Jahren hieß es noch von vielen was interessiert mich die Politik es wird sich sowieso nichts ändern und wenn dann betrifft es mich nicht, aber plötzlich spürt man hautnah die Auswirkungen er Politik. Die Entfremdung dieses Gefühl als Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden von der Politik.
Hauptsache auf internationaler Ebene sich ins richtige Licht rücken. Eigentlich sollte die Bedürfnisse der eigenen Bürger über den von anderen Ländern liegen, wir haben sie gewählt nicht die anderen und die sollten sich auch nicht in usere Angelegenheiten sich einmischen.