Madman1209 schrieb:
zwei Kriterien: einmal das Gesetz, einmal das Hausrecht. Letzteres sticht Ersteres. Ändert aber nichts daran, dass Facebook erstmal löschen darf was es möchte. Genauso wie CB das darf. Kein Anbieter einer Plattform muss dir die Möglichkeit geben, irgendwas zu posten.
Richtig.
Wobei natürlich auch das Hausrecht gewisse Grenzen hat.
Das Hausrecht muss sich ebenfalls im Rahmen der (Grund-)Gesetze bewegen. Es darf z.B. nicht diskriminieren (aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion usw.), muss für alle gleichermaßen gelten usw. Wenn man der Meinung ist, dass das nicht der Fall ist, kann man gegen die Löschung seiner Beiträge klagen.
Was aber gar nicht geht ist, dass Facebook und Co. von Regierungen gezwungen werden, ihr eigenes Hausrecht so zu gestalten, dass sie gezielt bestimmte Meinungsäußerungen löschen, obwohl die nicht gegen Gesetze verstoßen. Das wäre dann einen Form staatlicher Zensur, mittels unfreiwilliger Handlanger.
Verstoßen die Meinungsäußerungen aber offensichtlich gegen Gesetze, braucht man auch nicht darauf zu drängen, dass Facebook sie aufgrund des Hausrechts löscht. Dann können die Behörden darauf aufgrund der Störerhaftung bestehen und selbst gegen den Täter ermitteln.
Deswegen verstehe ich das ganze Theater nicht wirklich.
Das ganze Gerede um neue Gesetze gegen "Hasskommentare" ergibt keinen Sinn, es sei denn, es sollen (auch) legale Meinungsäußerungen gelöscht werden, oder illegale, aber es soll komplett an der Justiz vorbei geschehen und keine rechtsstaatliche Strafverfolgung gegen den Täter erfolgen.
Beides wäre gleichermaßen bedenklich.