aspro schrieb:
Na, wenn die FAZ das sagt
![Augen rollen :rolleyes: :rolleyes:](/forum/styles/smilies/rolleyes.gif)
in einem anderen Artikel sagt die FAZ übrigens das genaue Gegenteil. Und nun?
Wie schwierig und subjektiv die Bewertung solcher Dinge ist, haben wir oft genug gesehen. Du erinnerst dich vllt. an den Fall Künast? Oder das ACAB-Urteil? Nur um mal die Komplexität bei solchen Themen anzuteasern.
aspro schrieb:
Das was du Befindlichkeiten nennst, sind Grundrechte. Art. 1 GG sollte dir ein Begriff sein.
Ist er, keine Sorge. Aber ob dahingerotzte Beleidigungen auf Twitter die Menschenwürde verletzen ist mindestens fraglich, s.o.
aspro schrieb:
Was meinst du mit "man lässt es selbst zu"?
Dass die Aussagen an sich keinerlei Effekt haben. Der entsteht erst dann wenn ich mich z.B. darüber ärgere bzw. mich beleidigt fühle. Und das wiederum muss ich nicht. Mit einer gefestigten Persönlichkeit kann mir das am Allerwertesten vorbeigehen. Darin unterscheiden sich solche Dinge massiv von beispielsweise Betrug im Netz. Zwar auch nur Worte, aber diese schaffen quasi (falsche) Fakten.
aspro schrieb:
Wer nimmt denn Schaden davon? So lange man niemanden beleidigt, wirst du auch keine Probleme bekommen.
Auch hier, s.o. Zumal Beleidigung bei weitem nicht der einzige Tatbestand ist um den es geht. Die juristische Bewertung wird zudem auf private Unternehmen übertragen und das anhand ziemlich schwammiger Kriterien.
Nicht umsonst wird das Gesetz von nahezu allen Seiten kritisiert. Unter anderem Journalisten, Politiker, die UN und im Grunde auch die EU. Die Prüfung auf Vereinbarkeit mit Grundrechten der EU war keinesfalls einfach und selbst äußerst umstritten. Der genaue Prozess ist nach wie vor unter Verschluss, wenn ich nicht irre.