aspro schrieb:
Tatsache ist, dass Beleidigung ein Straftatbestand ist (ob dir das passt oder nicht), der auch im Internet anzeigbar sein muss,
Hat auch niemand bestritten. Anzeigen kannst du alles. Ging und geht übrigens auch ohne NetzDG. Das hat damit auch gar nichts zu tun. Das Gesetz geht weit darüber hinaus nur die Herausgabe von Daten zur Identifikation zu regeln. Das war vorher übrigens auch keinesfalls unmöglich.
aspro schrieb:
Zugegeben, wenn du immer so gereizt auf Nachfragen reagierst, die aus deinen unkonkreten Aussagen resultieren, können wir das hier wirklich beenden.
Erstens: Was ist an der Aussage, dass das NetzDG weit mehr als nur den Tatbestand der Beleidigung umfasst unkonkret?
Zweitens: Eine ernsthafte Nachfrage sieht anders aus als ein "Was den sonst?". Mal davon ab, dass in so einer Diskussion klar sein sollte wozu das NetzDG eigtl. dienen soll und was es demnach umfasst.
aspro schrieb:
Welches Gesetz ist verfassungswidrig? Hab ich da ein Urteil des BVerfG verpasst?
Noch nicht, aber dass die Verfassungsmäßigkeit von verschiedensten Seiten angezweifelt wird und auch geprüft wurde/wird ist keineswegs neu. Es dauert nunmal meist ein wenig bis man durch die Instanzen gegangen ist.
aspro schrieb:
Art. 1 GG ist Grundlage von §185 StGB.
Ja, das ist schon klar, aber dazwischen ist noch einiges passiert. Das ist keine direkte Ableitung oder gar simple Konkretisierung. Und gerade weil das Thema äußerst subjektiv und komplex ist, ist da auch bei jedem einzelnen Fall sehr viel Interpretation und Abwägung nötig.
Um das nochmal klarzustellen: Ich bin weder dagegen, dass (wirklich schwere und/oder andauernde) Beleidigungen anzeigbar bzw. verfolgbar sind, noch dass Plattformen wie Twitter bestraft werden, wenn sie trotz richterlichem Urteil ihren Pflichten nicht nachkommen (wobei, im Falle der Quellen-TKÜ wäre ich es, aber das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer). Es geht darum, dass hier in den meisten Fällen eben gar kein richterliches Urteil nötig ist, sondern dass von Plattformen selbst eine juristische Prüfung UND ein Urteil erwartet wird. Das ist etwas gänzlich anderes als das, was so einige anscheinend für alltäglich halten. Es liegen jedoch Welten, nein Multiversen, zwischen der Entscheidung über irgendeinen Vorgang bzgl. der eigenen Einschätzung für sich selbst ob es wohl rechtens wäre und einem Fakten schaffenden Urteil. Hat die Plattform einmal entschieden, ist es extrem aufwändig dagegen vorzugehen. DANN muss man nämlich doch immer vor ein Gericht. Das ist als User dessen Postings gelöscht wurden jedoch ziemlich unfair, denn die Anfrage zur Löschung inkl. Prüfung erfolgt auf Zuruf an und durch die Plattform, während die "Gegenwehr" in der Regel dann nur mit einer Klage möglich ist. Es sind zwar beispielsweise verlängerte Fristen für komplexe Fälle zwecks Stellungnahme etc. vorgesehen, aber ein konkretes Recht auf solche ist nicht zwingend vorgesehen. Da geht es nur um die Zeit, die man den Plattformen für die Bearbeitung zugesteht.