News Hatespeech-Urteil: Twitter soll Entschädigung wegen Beleidigungen zahlen

Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
KitKat::new() schrieb:
Wozu ist das relevant?
Warum sollte es nicht relevant, vielleicht interessiert es manche ja?
Nur weil du es für nicht relevant hältst, heisst es nicht, dass deine Meinung für alle Anderen auch gelten muss oder?
Hast du ja in anderen Threads schon mehrfach gezeigt ;)

Finde es gibt generell zu wenig Hintergrundinfos im Artikel der FAZ, ob man nicht mehr liefern darf oder kann, weiss ich natürlich nicht :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: VoAlgdH
Qarrr³ schrieb:
Ich Frage mich nur, ob sowas unter einer falschen Regierung nicht schnell doch die freie Rede beendet [...]
Das ist eine abwegige Befürchtung. Meinungsfreiheit steht im Grundgesetz. Und es gibt in Deutschland nach wie vor eine m. E. funktionierende Gewaltenteilung.
Qarrr³ schrieb:
[...] und ob die privaten Unternehmen nicht die falschen sind, zu bewerten, was Beleidigung ist. Denn die löschen im Zweifel lieber immer, bevor eine Klage kommt.
Wer denn sonst? Das Unternehmen macht doch auch Umsatz mit ihrer Plattform, dann können sie doch dafür sorgen, dass sich dort an die Gesetze gehalten wird. Und nein, es verlangt niemand, dass das in jedem Fall einwandfrei ist, aber in diesem Fall geht es eben um eine sehr offensichtliche Beleidigung und dann ist das ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten. Sonst wäre Twitter ja nicht verurteilt worden, sondern nur der Urheber.
Und ich glaube nicht, dass Twitter nun wegen der 6000€ Strafe ab jetzt alles löscht, damit würden sie ja auch die Nutzer vertreiben.
 
jackii schrieb:
6000€ für paar Worte auf Twitter :o Da gibt es doch in Deutschland für einige Körperverletzungen und Co. weniger oder?

Und da Twitter der Meinung ist, dass sie provoziert hat und deshalb eine Antwort okay ging, haben sie es natürlich lange nicht gelöscht. Denn wenn sie zu Unrecht Inhalt oder Accounts löschen, klagt dann durchaus auch mal der entsprechende Nutzer und die Plattform verliert vor Gericht. Eigentlich krass dass ein Anbieter im Sekundentakt solche Dinge rechtssicher entscheiden soll und das für 200 verschiedene Länder.

Dieser Konzern ist Milliardenschwer und kann mit Leichtigkeit die Forderungen eines NetzDG erfüllen, wenn sie nur wollen würden. Löschung unter verweiß auf das NetzDG ist auch legitim und schwer anfechtbar, daher kaum eine Chance dagegen vorzugehen.

Dass sich Twitter anmaßt Beleidigungen wie „Hure“ als Meinungsäußerung abzutun ist ebenfalls ihr hausgemachtes Problem.

Der Anbieter ist gesetztlich dazu verpflichtet solche Entscheidungen zu treffen. Zumindest der Europäische Raum ist klar geregelt. Da helfen keine Ausreden wie „Wir haben keine Möglichkeit das zu bewerkstelligen“.
Meine Meinung dazu - Pech gehabt. Sollen sie an Privatpersonen Geld bezahlen, Strafe muss sein. Und 6.000€ sind in dem Fall durchaus gerechtfertigt.
 
mj084 schrieb:
Warum sollte es nicht relevant, vielleicht interessiert es manche ja?
Nur weil du es für nicht relevant hältst, heisst es nicht, dass deine Meinung für alle Anderen auch gelten muss oder?
Habe ich behauptet, dass es nicht relevant ist?
Nein, also bitte mal runterfahren.

Ich habe gefragt wofür/weshalb das relevant sei, weil du ja schon danach gefragt hast (und offensichtlich Relevanz siehst) :freak:
 
aspro schrieb:
Indirekte Rede sagt dir was. Die FAZ hat den Richter zitiert. Das ist keine Meinung, sondern Teil der Urteilsbegründung.
Hier setzt du DIESES Urteil mit allgemeinen Aussagen zum NetzDG gleich, während du hier:
aspro schrieb:
Wie gesagt, die Bewertung war in diesem Fall (und nur darum geht's hier) ziemlich offensichtlich.
nur genau diesen Fall und dieses Urteil als Grundlage nimmst. Ja was denn nun?

aspro schrieb:
Kritisieren ist einfach. Besser machen ist etwas ganz anderes.
Wenn ein Gesetz gesetzeswidrig oder gar verfassungswidrig ist, dann ist es nicht akzeptabel. Ob es bessere Alternativen gibt ist dabei völlig egal.
aspro schrieb:
Fraglich ist in dem Fall nur deine Rechtsauffassung. Es gibt nicht ohne Grund § 185 StGB. Da steht meines Wissens keine Ausnahme für "dahingerotzte Beleidigungen".
Und §185 StGB ist Art. 1 GG? Du bringst da so einiges gewaltig durcheinander.

aspro schrieb:
Wenn es nach dir ginge, dürfte man im Internet wohl schreiben was man will. Und das ist sicherlich auch keine Lösung.
Nö, habe ich nie behauptet. Aber wegen Dingen wie Beleidigungen eine Zensurinfrakstruktur aufzubauen, die noch dazu die juristische Prüfung der Inhalte an private Unternehmen delegiert, DAS ist in keinem Fall eine gute Lösung. Demgegenüber wäre mir gar kein Eingreifen tatsächlich lieber.

aspro schrieb:
Damit ist die Diskussion übrigens beendet. Du weißt anscheinend überhaupt nicht was das NetzDG ist. Aber ein abschließender Tipp: § 1 Abs. 3 NetzDG
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: CiX
Leute, es geht nicht darum, das irgend jemand eine Beleidigung auf Twitter gepostet hat, sondern darum das sie Monate lang nicht gelöscht wurde.
Selbst nachdem Twitter von einem Gericht dazu verurteilt wurde.

Sollen in Deutschland deutsche Gesetze gelten oder sollen die Aktionäre von Milliarden schweren Konzernen das nun entschieden?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: chartmix, MidwayCV41 und aspro
Marflowah schrieb:
Im Übrigen finde ich den Titel etwas ungünstig gewählt @Andy , es klingt nämlich so, als hätte Twitter die Frau beleidigt.
Seit gut 20 Jahren gibt es Urteile die die Pflichten der Betreiber von Gästebüchern, Chats und Foren im Internet spezifizieren. Unter anderem müssen diese regelmäßig kontrolliert werden. Wenn dies über einen längeren Zeitraum nicht geschieht werden die Inhalte wie eigene Inhalte bewertet. Man kann sich auch durch unterlassen strafbar machen, man muss dafür nicht immer selber der Täter sein.

Im vorliegenden Fall hatte Twitter lange genug Kenntnis von der Rechtsverletzung, jeder Anwalt hätte bestätigt das die Klägerin nach deutschem Recht und der geltenden Rechtsprechung eine Löschung der Inhalte verlangen kann. Was glaubst du denn warum dieser Thread hier oder andere wo hitzige Diskussionen zu erwarten sind unter Vorbehalt steht?

Das Verhalten der großen Internetkonzerne ist teilweise echt widerwärtig und abstoßend. Geht es um eigene Interessen werden keine Kosten und Mühen gescheut und Anwälte und Lobbyisten mit Millionensummen zugeschüttet. Die verdienen Milliarden mit ihren Plattformen, sparen Steuern wo sie nur können und scheren sich einen Scheiß um die Belange der Nutzer.

Moep89 schrieb:
Auch hier, s.o. Zumal Beleidigung bei weitem nicht der einzige Tatbestand ist um den es geht. Die juristische Bewertung wird zudem auf private Unternehmen übertragen und das anhand ziemlich schwammiger Kriterien.
Es wäre auch kaum möglich harte Kriterien zu formulieren, da es nahezu unendlich viele Möglichkeiten gibt und bestimmte Bewertungen im Wandel der Zeit anders bewertet werden können.
Dennoch kann man die Bewertung nicht alleine der Justiz überlassen. Es gibt unzählige Urteile und die Konzerne sind sehr wohl in der Lage die gemeldeten Fälle juristisch fundiert zu bewerten.

Und die sollten auch immer von beiden Seiten betrachtet werden. Eine wichtige Frage ist auch immer, was es für das Opfer bedeutet wenn die Tatbestände öffentlich einsehbar stehen bleiben. Wenn Freunde, Bekannte oder Arbeitgeber das lesen. Der Betroffene ist immer im Nachteil und in der Defensive und muss sich rechtfertigen. Und am Ende bleiben meistens noch Zweifel haften, auch wenn erwiesen ist dass an den Behauptungen nichts dran ist.
 
aspro schrieb:
Das Unternehmen macht doch auch Umsatz mit ihrer Plattform, dann können sie doch dafür sorgen, dass sich dort an die Gesetze gehalten wird.

Wie macht man das denn bei 500 Millionen Tweets pro Tag?
 
...Wer die Meinung anderer nicht aushält sollte eben nichts in der Öffentlichkeit von sich geben...

Grüße
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: NedFlanders und CiX
Moep89 schrieb:
Hier setzt du DIESES Urteil mit allgemeinen Aussagen zum NetzDG gleich, während du hier:

nur genau diesen Fall und dieses Urteil als Grundlage nimmst. Ja was denn nun?
Nein. Du hast Bedenken geäußert, dass die Gefahr besteht, dass Plattformen "nahezu alles sofort löschen" müssten. Ich schrieb darauf, dass dies in dem konkreten Fall laut dem Urteil nicht zutrifft.

Moep89 schrieb:
Wenn ein Gesetz gesetzeswidrig oder gar verfassungswidrig ist, dann ist es nicht akzeptabel. Ob es bessere Alternativen gibt ist dabei völlig egal.
Welches Gesetz ist verfassungswidrig? Hab ich da ein Urteil des BVerfG verpasst?

Moep89 schrieb:
Und §185 StGB ist Art. 1 GG? Du bringst da so einiges gewaltig durcheinander.
Art. 1 GG ist Grundlage von §185 StGB.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)
§ 185 StGB schützt in erster Linie die persönliche Ehre.[2][3][4] Dieses Rechtsgut wurzelt im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das die Rechtswissenschaft aus Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) herleitet.

Moep89 schrieb:
Nö, habe ich nie behauptet. Aber wegen Dingen wie Beleidigungen eine Zensurinfrakstruktur aufzubauen, die noch dazu die juristische Prüfung der Inhalte an private Unternehmen delegiert, DAS ist in keinem Fall eine gute Lösung. Demgegenüber wäre mir gar kein Eingreifen tatsächlich lieber.
Tatsache ist, dass Beleidigung ein Straftatbestand ist (ob dir das passt oder nicht), der auch im Internet anzeigbar sein muss, was nicht gegeben ist, wenn sich Twitter weigert Angaben zur Identität herauszugeben. Allein das begründet die Notwendigkeit des NetzDG sowie die ergangene Strafe. Sonst haben wir tatsächlich den berühmten rechtsfreien Raum.

Moep89 schrieb:
Damit ist die Diskussion übrigens beendet. Du weißt anscheinend überhaupt nicht was das NetzDG ist. Aber ein abschließender Tipp: § 1 Abs. 3 NetzDG
Zugegeben, wenn du immer so gereizt auf Nachfragen reagierst, die aus deinen unkonkreten Aussagen resultieren, können wir das hier wirklich beenden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: chartmix, olEn, MidwayCV41 und 2 andere
SockeTM schrieb:
...Wer die Meinung anderer nicht aushält sollte eben nichts in der Öffentlichkeit von sich geben...
Doch, sollte er denn genau das ist durch das Grundgesetz ausdrücklich geschützt.
Beleidigungen, Verleumdungen und Diffamierungen hingegen sind zwar auch eine Form der Meinung, allerdings werden diese nicht geschützt sondern mit Strafe bedroht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: olEn, MidwayCV41, jq5 und eine weitere Person
aspro schrieb:
Tatsache ist, dass Beleidigung ein Straftatbestand ist (ob dir das passt oder nicht), der auch im Internet anzeigbar sein muss,
Hat auch niemand bestritten. Anzeigen kannst du alles. Ging und geht übrigens auch ohne NetzDG. Das hat damit auch gar nichts zu tun. Das Gesetz geht weit darüber hinaus nur die Herausgabe von Daten zur Identifikation zu regeln. Das war vorher übrigens auch keinesfalls unmöglich.
aspro schrieb:
Zugegeben, wenn du immer so gereizt auf Nachfragen reagierst, die aus deinen unkonkreten Aussagen resultieren, können wir das hier wirklich beenden.
Erstens: Was ist an der Aussage, dass das NetzDG weit mehr als nur den Tatbestand der Beleidigung umfasst unkonkret?
Zweitens: Eine ernsthafte Nachfrage sieht anders aus als ein "Was den sonst?". Mal davon ab, dass in so einer Diskussion klar sein sollte wozu das NetzDG eigtl. dienen soll und was es demnach umfasst.
aspro schrieb:
Welches Gesetz ist verfassungswidrig? Hab ich da ein Urteil des BVerfG verpasst?
Noch nicht, aber dass die Verfassungsmäßigkeit von verschiedensten Seiten angezweifelt wird und auch geprüft wurde/wird ist keineswegs neu. Es dauert nunmal meist ein wenig bis man durch die Instanzen gegangen ist.
aspro schrieb:
Art. 1 GG ist Grundlage von §185 StGB.
Ja, das ist schon klar, aber dazwischen ist noch einiges passiert. Das ist keine direkte Ableitung oder gar simple Konkretisierung. Und gerade weil das Thema äußerst subjektiv und komplex ist, ist da auch bei jedem einzelnen Fall sehr viel Interpretation und Abwägung nötig.

Um das nochmal klarzustellen: Ich bin weder dagegen, dass (wirklich schwere und/oder andauernde) Beleidigungen anzeigbar bzw. verfolgbar sind, noch dass Plattformen wie Twitter bestraft werden, wenn sie trotz richterlichem Urteil ihren Pflichten nicht nachkommen (wobei, im Falle der Quellen-TKÜ wäre ich es, aber das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer). Es geht darum, dass hier in den meisten Fällen eben gar kein richterliches Urteil nötig ist, sondern dass von Plattformen selbst eine juristische Prüfung UND ein Urteil erwartet wird. Das ist etwas gänzlich anderes als das, was so einige anscheinend für alltäglich halten. Es liegen jedoch Welten, nein Multiversen, zwischen der Entscheidung über irgendeinen Vorgang bzgl. der eigenen Einschätzung für sich selbst ob es wohl rechtens wäre und einem Fakten schaffenden Urteil. Hat die Plattform einmal entschieden, ist es extrem aufwändig dagegen vorzugehen. DANN muss man nämlich doch immer vor ein Gericht. Das ist als User dessen Postings gelöscht wurden jedoch ziemlich unfair, denn die Anfrage zur Löschung inkl. Prüfung erfolgt auf Zuruf an und durch die Plattform, während die "Gegenwehr" in der Regel dann nur mit einer Klage möglich ist. Es sind zwar beispielsweise verlängerte Fristen für komplexe Fälle zwecks Stellungnahme etc. vorgesehen, aber ein konkretes Recht auf solche ist nicht zwingend vorgesehen. Da geht es nur um die Zeit, die man den Plattformen für die Bearbeitung zugesteht.
 
floh667 schrieb:
erstaunlich, dass man wegen sowas überhaupt vor gericht zieht. kann man nun theoretisch sofort vor gericht ziehen und eine finanzielle Entschädigung erstreiten, sobald man beleidigt wurde? Könnte ein neues geschäftsmodell werden.
Schön wäre es.
Ich wurde mehrfach von meinem Drogen- und Alkoholabhängigen Nachbarn beleidigt und bedroht.
Alle Verfahren wurden eingestellt.
Ich bekam trotzdem irgendwann von ihm im Rausch paar auf die Fresse.

Dieses Urteil ist wichtig. Denn ich hatte Angst vor ihm.
Genau wie ich Angst hätte, wenn ich verbal online attackiert werdem würde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: aspro
3dfx_Voodoo5 schrieb:
Schön wäre es.
Ich wurde mehrfach von meinem Drogen- und Alkoholabhängigen Nachbarn beleidigt und bedroht.
Alle Verfahren wurden eingestellt.
Ich bekam trotzdem irgendwann von ihm im Rausch paar auf die Fresse.

Dieses Urteil ist wichtig. Denn ich hatte Angst vor ihm.
Genau wie ich Angst hätte, wenn ich verbal online attackiert werdem würde.
hättest ihm halt eine zurück gegeben und dann angezeigt?

Und wieso hat man Angst wenn man online beleidigt wird? man wird ja nicht bedroht sondern nur beleidigt.
 
Pandora schrieb:
könnte man das örtliche Gericht über Monate beschäftigen
Gab's auch schon, nur nicht wegen Beleidigung. Zur Wendezeit wurden Gerichte absichtlich geflutet mit über 70.000 Verfahren. Es wurden aber nur wenige hundert tatsächlich verhandelt.
Weiß jetzt aber grad nicht mehr genau worum es da ging.
Edit: Um Betrug, wenn ich mich Recht entsinne. Find grad leider keine Quelle dazu, war ein Betrag im TV :-/

Drewkev schrieb:
na das bewirkt sicher etwas
Ja, schon, andere können auf das Urteil verweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
m4c1990 schrieb:
Ich verstehe echt nicht, wieso Verbale "Gewalt" bestraft werden muss und dann auch noch solche Summen...
Physisch, okay, hinterlässt u.U. Spuren, Schmerzen und Verletzungen, aber Beleidigungen, bitte...

Die USA macht in dem Fall mMn. etwas richtig, Free Speech und gut ist...
Es gibt auch psychologische Gewalt, die dauerhaft Spuren hinterlässt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iron-man, Palomino und KitKat::new()
SockeTM schrieb:
...Wer die Meinung anderer nicht aushält sollte eben nichts in der Öffentlichkeit von sich geben...

Grüße
Da stimme ich zu, solange es bei Beledigungen bleibt, da sollte man einfach drüberstehen, da man ja weiß, dass es passieren kann. Je mehr Aufmerksamkeit denjenigen schenkt, die beleidigen, desto "stärker" macht man sie damit. Ignorieren und keine Aufmerksamkeit schenken wäre besser, denn nur wenn ich eine Beleidigung gegen mich annehme, trifft sie mich auch, damit gebe ich dem anderen eine gewisse Macht über mich. Wenn ich einfach drüber stehe, geht die Beleidigung ins Leere.

Wenn jedoch z.B. Gewalt angedroht wird, ist das eine andere Sache.

Für 6000€ darf mich aber auch gerne jeder beleidigen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SockeTM
Status
Neue Beiträge in diesem Thema müssen von einem Moderator freigeschaltet werden, bevor sie für andere Nutzer sichtbar sind.
Zurück
Oben