hausinterne Telefonverkabelung - rechtliche Fragen

Olunixus

Commodore
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Dez. 2009
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Hallo,
in wieweit darf man eigentlich bei sich im Eigenheim an der Telefonverkabelung änderungen vornehmen? Gehört alles bis zur 1. TAE-Dose der telekom, bzw. dem netzbetreiber? darf ich in eigenregie (mit entsprechendem technischen wissen) die 1. TAE-Dose versetzen, bzw. die Kabel vom Hausübergabepunkt bis zur 1. TAE-Dose ersetzen/ändern (die TAE-Dose selbst wird natürlich nicht ersetzt, sondern nur die kabel - die neuen kabel würden dann wie die alten angeschlossen werden)?
Habe bei der Netzmafia schon was gefunden, demnach ist ein direkter Zugriff auf die Leitungen verboten. Allerdings ist das aus dem jahr 2004, und selbst wenn: wie sollen die merken, ob ich jetzt mein eigenes, oder deren kabel anschließe, solang ich dort wieder die 1. TAE-Dose mit dem passiven Prüfabschluß anschließen?!
Falls sich jmd. mit der rechtlichen Lage auskennt würd ich mich über ein bisschen erleuchtung freuen :)

danke
Olunixus
 
Du darfst die Hausleitungen verlegen wie du lustig bist. Die Telekom ist nur bis zum Hausübergabepunkt zuständig. Der Rest fällt in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers!

Du darfst aber nicht an den Hausübergabepunkt (an den Kasten) und selbstständig was anschließen.
 
Mach es einfach, es interessiert niemanden. Ausser du wohnst zur Miete :)

Telekom Dose brauchste nicht genauso wie den PPA :)
Ergänzung ()

Nein Jimmy, das ist nicht ganz richtig. Bis zur 1. TAE ist alles Telekom Sache. Aber wayne.

Hab mich auch noch verlesen.. Natürlich darfst du nicht an den Apl.. Es kann sein das auch andere Leitungen vom Nachbarn mit drauf sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
hm ... die nachbarn nutzen glaub ich den selben HÜP. aber die merken ja nix davon, wenn ich an unserer TAL-Doppelader was anschließe ... weil unsere 1. TAE-Dose ist im moment im 1. Stockwerk die allerletzte dose am kabel^^ vorherige dosen gibts nicht, da ist das kabel nur durchgeschleift.
 
marcomaniac schrieb:
Ergänzung ()

Nein Jimmy, das ist nicht ganz richtig. Bis zur 1. TAE ist alles Telekom Sache. Aber wayne.
.

Doch, das ist richtig.
Das war früher mal so, dass die Telekom alles gemanaged hat.
Alle aktuellen Verträge (so seit 4-5 Jahren) beinhalten aber bereits entsprechende Klauseln, dass die Telekom nur bis zum Übergabepunkt zuständig ist.
Alles andere ist Sache des Hauseigentümers.

Bei Unterputz-Kabeln gehen die Kabel sowieso in das Eigentum des Hauseigentümers über. Aufputz nicht zwingend.

Formal darf er natürlich nicht an den Leitungen rumfummeln - aber es ist erlaubt, eigene Leitungen zu verlegen oder defekte Leitungen instand zu setzen.
Nur am APL darf der TE nichts selber anschließen.

Die Telekom ist selber froh, wenn sie keine Endleitungen verlegen muss.
 
wenn ich die leitung vom APL aus neu verlegen möchte muss ich doch aber an den APL ... habe eben nochma nachgeschaut, wir haben einen EVza59 - laut Wiki. nebendran ist noch ein extrakästchen wo ein kabel reinführt, evtl ist das die leitung zum nachbarn ...
 
Du darfst an dem Ding aber nichts anschließen. Kabel darfst da gerne ranlegen, mehr aber nicht.
 
danke für die ausführungen^^ - wenn ich da nix anschließen darf könnte man ja auch evtl das bisherige kabel 1m nach dem apl abknipsen und da die drähte verbinden *hust* ;)
 
Du könntest auch einfach mal bei DTAG anfragen, ob die einen Techniker rausschicken der sich das anschaut, auflegt & wieder verplombt. Dürfte aber natürlich kosten.
 
Olunixus schrieb:
danke für die ausführungen^^ - wenn ich da nix anschließen darf könnte man ja auch evtl das bisherige kabel 1m nach dem apl abknipsen und da die drähte verbinden *hust* ;)

Ich nehme an, dass du keine geeigneten Verbinder für Telekommunikationsleitungen oder einen Gaslötkolben zu Hause hast?

Von der "Zusammendrehen und mit Isolierband umwickeln"-Methode ist dringend abzuraten.
 
verbinder kann ich organisieren und nen lötkolben hätt ich zur not auch noch. techniker kommt nicht in frage, zahle da doch nicht für ;) vom zusammendrehen halt ich auch nichts, ausserdem will ich ja fürs vdsl gerüstet sein, und nicht alles noch schlechter machen als es bisher schon ist :)
 
@Jimmy... jein^^

Die Leitung zur 1. TAE gehört der Telekom, wird auch kostenlos von der Telekom zur verfügung gestellt. Verlängern ist erlaubt, TAE ersetzen auch :)
Sollte sich mal heraustellen das selber Hand angelegt wurde muss der Kunde bei eventuellen Störungen die kosten tragen.

hab noch mal nen Kollegen aus dem Aussendienst gefragt :)
 
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Die Endleitung wird nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das wird zwar oftmals so gemacht, rein rechtlich gesehen ist aber der Eigentümer verantwortlich.

Die Telekom legt dir gerne ne Endleitung - dann aber kostenpflichtig und ausschließlich Aufputz.
Es ist nicht verboten eigenständig eine Leitung neu zu verlegen.

Selbstverständlich muss der Kunde die Kosten tragen, wenn er selbst die Störung verursacht hat.
Aber unabhängig davon gehört die Endleitung dem Hauseigentümer und nicht der Telekom.
In den meisten Fällen (Neubauten insbesondere) hat die Telekom die Leitung ja auch nie gelegt, sondern ein Elektriker.

Siehe AGB:
Der Abschlusspunkt des Liniennetzes (APL) bildet den Abschluss des Zugangsnetzes der Telekom und stellt die Schnittstelle zum Endleitungsnetz dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Mensch.. Leitung zur TAE wird immer gestellt. 08003301000... frag nach. Ich hab keine Ahnung was du für Quellen hast -.-'
Die Leitung zur 1. TAE ist Telekom Sache und wird in Störungsfällen kostenlos für den Kunden. Ob nun Aufputz oder Unterputz, klar werden nicht extra wieder Wände aufgerissen um eine Telefondose zu setzen.
 
Die Leitung zur 1. TAE wird nicht immer gestellt. Diese Leistung ist bei der Bereitstellung zwar inklusive, aber es gilt immer der kürzeste Weg in die Wohnung und auch sonst sind noch andere Auflagen zu beachten.

Die Endleitung wird nicht kostenlos entstört, genauso wenig wie Parallelschaltungen, AWADO und ähnlicher Mist kostenfrei behoben werden.
Mit Vertragsabschluss eines aktuellen Telekomtarifs hast du den Umstand, dass du als Eigentümer für die Endleitung zu sorgen hast, auch anerkannt.

Die Telekom ist nicht doof - die haben auf solche Sachen nämlich auch keine Lust.


(btw die Aufputzverlegung hat rechtliche Gründe)
 
marcomaniac schrieb:
Die Leitung zur 1. TAE gehört der Telekom, wird auch kostenlos von der Telekom zur verfügung gestellt. Verlängern ist erlaubt, TAE ersetzen auch :)
Nein, in Eigenheimen nicht mehr, wenn die 1. TAE nicht direkt neben dem Apl sitzt. 1. TAE wechseln darf der (End)Kunde in diesem Fall ebenfalls nicht, das sind unbefugte Eingriffe in das Netz der DTAG und haben auf jeden Fall eine kostenpflichtige Abrechnung der Instandsetzung zur Folge. Beim einem unbefugten Eingriffs am Apl kann es zusätzlich auch rechtliche Konsequenzen geben, es gilt ggf. der Verdacht der Netzmanipulation.
Ist neben dem Apl eine 1. TAE vorhanden, ist es auch nicht zulässig, diese abzuklemmen, wird das festgestellt, ist eine eventuelle Entstörung ebenfalls kostenpflichtig.
Die Telekom hat sich viel zu lange gefallen lassen, daß jeder meint, in ihrem Netz ungestraft herumfummeln zu dürfen. Allein die jährlichen Kosten für beschädigte Apls, weil z.B., wie weit verbreitet, Adern mit dem Schraubenzieher hereingedrückt werden, sind immens.
 
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