Olunixus
Commodore
- Registriert
- Dez. 2009
- Beiträge
- 4.766
Hallo,
in wieweit darf man eigentlich bei sich im Eigenheim an der Telefonverkabelung änderungen vornehmen? Gehört alles bis zur 1. TAE-Dose der telekom, bzw. dem netzbetreiber? darf ich in eigenregie (mit entsprechendem technischen wissen) die 1. TAE-Dose versetzen, bzw. die Kabel vom Hausübergabepunkt bis zur 1. TAE-Dose ersetzen/ändern (die TAE-Dose selbst wird natürlich nicht ersetzt, sondern nur die kabel - die neuen kabel würden dann wie die alten angeschlossen werden)?
Habe bei der Netzmafia schon was gefunden, demnach ist ein direkter Zugriff auf die Leitungen verboten. Allerdings ist das aus dem jahr 2004, und selbst wenn: wie sollen die merken, ob ich jetzt mein eigenes, oder deren kabel anschließe, solang ich dort wieder die 1. TAE-Dose mit dem passiven Prüfabschluß anschließen?!
Falls sich jmd. mit der rechtlichen Lage auskennt würd ich mich über ein bisschen erleuchtung freuen
danke
Olunixus
in wieweit darf man eigentlich bei sich im Eigenheim an der Telefonverkabelung änderungen vornehmen? Gehört alles bis zur 1. TAE-Dose der telekom, bzw. dem netzbetreiber? darf ich in eigenregie (mit entsprechendem technischen wissen) die 1. TAE-Dose versetzen, bzw. die Kabel vom Hausübergabepunkt bis zur 1. TAE-Dose ersetzen/ändern (die TAE-Dose selbst wird natürlich nicht ersetzt, sondern nur die kabel - die neuen kabel würden dann wie die alten angeschlossen werden)?
Habe bei der Netzmafia schon was gefunden, demnach ist ein direkter Zugriff auf die Leitungen verboten. Allerdings ist das aus dem jahr 2004, und selbst wenn: wie sollen die merken, ob ich jetzt mein eigenes, oder deren kabel anschließe, solang ich dort wieder die 1. TAE-Dose mit dem passiven Prüfabschluß anschließen?!
Falls sich jmd. mit der rechtlichen Lage auskennt würd ich mich über ein bisschen erleuchtung freuen
danke
Olunixus