kusne
Lt. Commander
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- Apr. 2007
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Bullet Tooth schrieb:An alle die schon Anwalt oder so fragen müssen.
Ich hab da Ahnung von weil ich ein Kaufman bin und es ist nunmal so:
"Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Auftragsbestätigung bekommt oder die bestellte Ware ausliefert wird."
Zur Zeit haben alle nur eine Bestätigung das die Bestellung angekommen ist. Mehr nicht!
Und wer das nicht glaubt soll sich mal die AGBs der Händler durchlesen diese sind verbindlich sofern sie keine nichtigen Klauseln enthalten.
aber es gibt eine auftragsnr. heißt das nicht, dass es somit eine auftragsbestätigung ist?