Heizung in der Wohnung - Wieviel muss ich hinnehmen

Lord-D

Lieutenant
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Hi Leute,

im April diesen Jahres bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen. Wenn ich gewusst hätte, was auf mich zukommt, ich wäre lieber weiter auf der Suche geblieben. Nun habe ich bereits Geld in Möbel und Küche gesteckt und muss weiter schauen (ein Umzug wird aber doch nächstes, spätestens übernächstes Jahr wahrscheinlich sein, kostet leider wieder Geld).

Meine Vermieter haben die Wohnung selbst diesen Jahres gekauft und ich bin gleich nach der Exmieterin (die in der selben Firma arbeitet und mich kennt) eingezogen. Renovierung war ein ganzes Stück Arbeit. Nun kommt der Winter und die C° gehen runter. Von den Nachbarn der Exmietermin habe ich im Frühjahr erfahren, Sie hätte sich immer über Ihre Heizungen beschwert. Habe ich meinen Vermietern gesagt und bereits damals vorgewarnt.

So, es ist gekomme wie es kommen musste. Die Heizungen heizten schlecht bis gar nicht. Höchstens die oberen drei cm wurden warm. Technikfirma ist gekommen und hat die Thermostate ausgewechselt. Dachte es wird nun besser, doch nicht wirklich. Im Wohnzimmer muss ich schon auf 5 drehen damit die Heizung warm wird (auch hier max. 5cm). Ab Regelstufe 3 und darunter, Heizung eiskalt. Schlafzimmer etwas besser, aber auch hier bei Stufe 3 eiskalt.

Muss ich dieses max. Heizen auf Stufe 5 hinnehmen? Momentan in der Wohnung 21 Grad nach 3 Stunden Vollheizen. Oder soll ich mir lieber einen Anwalt holen? Was die Konsequenzen sein könnten, wie Kündigung des Mietvertrags, ist mir bewusst.

Hat einer nen Tipp?
 
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Die Heizungsanlage muss vom Vermieter ordentlich gewartet werden, damit sie einwandfrei funktioniert.

Es kann natürlich sein, dass die Heizungsanlage noch nicht voll arbeitet, denn wir haben ja noch keine derben Minusgrade. Eine Temperatur von 21° wird erreicht, wobei die Heizung wohl in deinem Falle mal entlüftet werden sollte so wie es aussieht, denn wenn nur ein Teil des Heizköpers warm wird und der andere Teil nicht, spricht es dafür. Ich weiß ja nicht, was für eine Heizungsanlage genutzt wird.

Zu einem Anwalt musst du nicht gleich gehen, der örtliche Mieterverein kann da eine erste Anlaufstelle sein, die dich da beraten kann.
 
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Also entlüftet wurde die ja. Da waren Techniker heute da und habe die Thermostate ausgetauscht. Und wie gesagt, von der Stufe 1-3 wird die Heizung nicht mal Handwarm. Der Vermieter kann mich doch nicht zwingen voll zu heizen (höchste Stufe, dann steigen auch die Heizkosten).

Ich habe eine Rechtsscutz ohne Eigenanteil. Deswegen würde doch auch ein Anwalt für Mietrecht gehen, oder?
 
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das ist bei dieser jahreszeit normal.die thermostate machen einfach zu.energie sparen.die abrechnung bekommst du.
 
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Lord-D schrieb:
Hat einer nen Tipp?

Ja.

Erstmal Deine Vermieter anschreiben, den Sachverhalt schildern und um Abhilfe bitten. Dabei Frist setzen (4 Wochen sollten es schon sein).

Das ist der erste Schritt. Solange der nicht erfolgt ist, wird jeder Weg über einen Anwalt für Dich sehr teuer, denn auf Deinen Anwaltskosten bleibst Du auch bei Prozeßgewinn zu 100% sitzen. Auf den Prozeßkosten ebenfalls.

MfG,
Dominion.
 
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Ja sicher kannst du auch zu einem RA für Mietrecht gehen, nur wenn der Vermieter gleich ein Schreiben von einem RA bekommt, ist das wohl für den Frieden nicht gerade förderlich. Dich von ihm beraten lassen kannst du sicher, das ist nicht verkehrt. Du solltest dich aber zuerst an deinen Vermieter wenden und versuchen, das mit ihm zu klären.

Es muss gegeben sein, dass die Räume eine bestimmte Temperatur erreichen (nach meiner Kenntnis 17°), ist es dauerhaft darunter, kann die Miete gemindert werden.
Ob nun gegeben sein muss, dass eine Heizungsanlage bei niedrigen Stufen schon die Wohnräume ausreichend beheizen muss oder ob das keine Rolle spielt, kann ich leider nicht sagen.

Ich denke auch, dass die Heizkosten höher sind, wenn das Thermostat auf höchster Stufe eingestellt werden muss, um die Wohnung angemessen zu beheizen. Ob es tatsächlich so ist, kann ich nicht beurteilen. Läuft eine Heizungsanlage temperaturgesteuert und muss dauerhaft auf vollen Touren laufen um genug Wärme zu erzeugen, verbraucht sie sicher auch mehr Energie, davon gehe ich aus, bin aber kein Fachmann.

@dominion1

Selbstverständlich wird der RA ihm raten, dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, eventuelle Mängel zu beseitigen, jedoch kann er sich erstmal bei dem RA erkundigen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
 
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wenn die heizkörper nur oben warm werden, gibts nur vier möglichkeiten:

- nicht entlüftet (thermostate kann man tauschen wie man will, das hat nichts mit entlüftung zu tun. diese muss an den heizkörpern selbst vorgenommen werden...)
- zuwenig wasser im heizkreislauf (passiert gerne mal bei älteren anlagen und/oder längerem nichtgebrauch. einfach wasser einfüllen bis der regeldruck erreicht ist und gut ists)
- die umwälzpumpe arbeitet nicht (so kommt nicht genug warmes wasser zu den heizkörpern. die erwärmung des wassers im heizkreislauf dauert so wirklich ewig, da nciht das warme wasser transportiert wird, sondern nur die wärme im wasser ;))
- heizkörper sind von innen zugesetzt (das dürfte der unwahrscheinlichste fall sein überhaupt, da in diesem fall das wasser extrem (!) kalkhaltig und die heizkörper extrem alt sein müssten. nehmt diesen punkt nicht zu ernst ;))

ergo:
vermieter anschreiben, dass der nach der heizungsanlage schaut. frist setzen und mietminderung ankündigen (nicht drohen, nicht ausfällig werden und nicht mit irgendwelchen pseudo-paragraphen wedeln. meist ist das nur ne kleinigkeit und somit schnell behoben. aber der vermieter muss kennitnis vom problem haben und die realistische möglichkeit bekommen, dieses zu beseitigen. bekommt er eins von beiden nicht, ist alles weitere dein persönlicher spass ;)
 
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In allen Mietwohnungen in denen ich bisher gewohnt habe, wurden die Heizungskosten an Hand der Temperatur des Heizkörpers gemessen. Da sind dann diese "Röhrchen" in der Mitte des Heizkörpers und einmal im Jahr kommt einer zum ablesen bzw mittlerweile gibts die auch in digital und die Übertragen ihre Ergebnisse per Funk. Jedenfalls kommts bei den Dingern nur auf die Temperatur des HK an. Welche Stellung der Drehgriff hat spielt für die Kosten dann keine Rolle. Bin aber kein Heizungsfachmann.

Ansonsten ist es meines Wissen für das vorliegen eines Mietmangels unerheblich ob die Heizung auf Vollgas läuft oder ob sie sich fein dosieren lässt. Auf die erreichbare Temperatur kommt es an und da sind 21° nach drei Stunden absolut in Ordnung.
 
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_Systemfehler_ schrieb:
@dominion1

Selbstverständlich wird der RA ihm raten, dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen, eventuelle Mängel zu beseitigen, jedoch kann er sich erstmal bei dem RA erkundigen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.

Das wäre dann der zweite Schritt. ;)

Denn wenn der Vermieter aufgrund des Schreibens bereits tätig wird (den Mangel also anerkennt), ist das Anrufen eines Rechtsanwaltes nicht notwendig.

Die Anwalts- und ggf auch die Prozeßkosten würden wie gesagt beim TO hängen bleiben. Und das ist (noch) nicht nötig.

MfG,
Dominion.
 
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Klingt stark nach einem mangelhaften hydraulischen Abgleich des Systems und somit falsch eingestellten Rücklaufverschraubungen.

Lass dort mal jemanden nachsehen.
 
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Damien White schrieb:
Klingt stark nach einem mangelhaften hydraulischen Abgleich des Systems und somit falsch eingestellten Rücklaufverschraubungen.

Lass dort mal jemanden nachsehen.

Das heisst für einen Laien was genau?
 
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So, heute hat der Monteur angerufen und ich habe bisle mehr Infos. Die Heizung sind nun so, dass die länger brauchen zum heizen. Ich solle heute alle Heizungen auf die höchste Stufe einstellen und dann berichten wie es war. Nun folgendes Ergebnis:

Die Heizungen werden alle in der Höhe max. 1/3 bis 1/2 heiß, der rest ist total lauwarm bis kalt. Die Temperatur ist nach 3 Stunden im Wohnzimmer auf 20.8 (mehr ging nicht) und im Schlafzimmer auf 21.1 (dabei sind dort zwei Heizungen).

Also meiner Meinung nach heizen die Heizkörper nicht richtig.
 
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Es sind 17° vom Gesetz her hinnehmbar. Mit 20.8° oder 21.1° kannst du da nicht viel machen.

Erkundige dich da mal aber besser beim RA für Mietrecht, oder deinem örtlichen Mieterverein.
 
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Mag sein, dass die Temperatur ok ist.
Aber wenn er aufgrund der nur halb warmen Heizung länger und höher heizen muß, würde mich das auch stören.
Schließlich wird's in der Höhe des Thermostats bestimmt heiß --> volle Kosten für halbe Heizung.

Also weiter Druck machen und nicht hinnehmen.
 
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Es würde mich stark wundern, wenn beim thread Ersteller der genaue Verbrauch bestimmt wird.
Die Verdampferröhrchen dienen als Schlüssel, um die Heizkosten besser aufzuteilen.

Um den Verbrauch genau zu bestimmen, müsste die Eintritts- und Austrittstemperatur gemessen werden und auch der Durchfluss an jedem Heizkörper.

Ein hydraulischer Abgleich bewirkt, dass überall die gleiche Menge an Wasser durchfließt.

Man kann sich das ganze am Beispiel einer lange Leitung mit mehreren T-Stücken vorstellen.

Wenn nichts gemacht wird fließt durch das erste T-Stück mehr Wasser als durch die nachfolgenden.
Beim hydraulischen Abgleich wird eine Stauscheibe oder etwas ähnliches eingebaut, damit der Druchfluss überall gleich ist.
 
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Brauchst Du wirklich in Deinem Schlafzimmer diese Wärme? Aber mal Spass beiseite, natürlich muss ein Heizkörper so durchflossen werden, damit er im Extremfall nicht ABGEFRIERT! Wenn nicht die "normale" Wärme ankommt, muss nachgestellt werden - damit Du NUR nachregeln musst. Anderseits, sieh mal auf das Thermometer (!). Um richtige Wärme zu bekommen muss man auch mal Lüften (besonders wenn man Raucher ist). Wie schon gesagt, wenn es nicht hinhaut, muss der WÄRMEDURSCHSTROM erhöt werden, damit die Heizung nicht Abgefriert!.
 
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arterius schrieb:
Es würde mich stark wundern, wenn beim thread Ersteller der genaue Verbrauch bestimmt wird.
Die Verdampferröhrchen dienen als Schlüssel, um die Heizkosten besser aufzuteilen.

Genau darum geht es. Das zu beurteilen obliegt dem RA und nichtmal dem, da er davon wenig Kenntnis haben dürfte, da er kein Heizungsbau-Fachmann sein wird.

Ich habe zwar Kenntnis vom Mietrecht, aber der Fall ist mir neu. Man lernt immer wieder dazu. :)

Hier hilft wohl nur ein klärendes Gespräch beim RA, oder bei dem örtlichen Mieterverein.
 
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AW: Heizung in der Wohnung - Wiviel muss ich hinnehmen

Werde jetzt doch einen Anwalt fragen. Habe weiter getestet. Wenn ich die Heizungen von 5 auf 4 runterdrehe werden die wieder ziemlich kalt. Meine Nachbarin kriegt schon bei Stufe 1 gute Wärme ab. Nicht heiß, aber es reicht total den Raum konstant zu halten.

Wenn alle Stricke reißen muss ich halt raus aus der Wohnung. Ich hoffe ich kriege die Küche irgendwie an den Mann.
 
AW: Heizung in der Wohnung - Wiviel muss ich hinnehmen

Ich mag das jetzt vielleicht zu einfach sehen, aber der Vermieter soll das beheben, sonst hat der Nachmieter das gleiche Problem.

Die Eintrittstemperatur muss stimmen, bzw für die Heizkörper hoch genug sein, danach muss der Durchfluss stimmen, ist er zu gering werden die Heizkörper nicht warm, wie denn auch.
 

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