Dürfen die das so einfach machen, damals habe ich davon nichts gelesen und nun sowas!?
Wenn diese Bedingungen schon beim Abschluss deines Vertrages gültig waren dürfen die das natürlich machen, da du damit einverstanden warst.
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Dürfen die das so einfach machen, damals habe ich davon nichts gelesen und nun sowas!?
auweia schrieb:Bei dir gelten doch noch die alten Vertragskonditionen zu denen du abgeschlossen hast. Nur wenn du den Vertrag jetzt neu abschließen würdest hättest du die niedrigere Volumengrenze.
Und dass die Drosselung nicht greift habe ich schon öfters gehört. Vor allem bei den Vodafone Websessions, aber bei mir war das noch nicht der Fall.
Hey wustest du, daß diese Rückmeldung auch heißen kann:lehmannudo schrieb:...da mein neuer Wohnsitz für mich keinen DSL-Anschluß mehr zur Verfügung hat - alle Ports belegt :-(((