i5 4440 gegen i5 4570 umtauschen?

McDonalas

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Hallo,
ich habe heute ein neues PC-System einschl. Intel i5 4440 geliefert bekommen. Alles ist aber noch verpackt bzw. versiegelt, weil ich gestern Abend durch Zufall auf diesen Tread gestossen bin: https://www.computerbase.de/forum/threads/neuer-i5-4440-vs-4570-vs-vllt-noch-ein-anderer.1288655/ und mich dann weiter erkundigt habe.

Beim Bestellen habe ich, was die CPU angeht, mich leider nicht gut genug erkundigt, sondern lediglich auf die GHz-Zahl und den Preis geachtet, und kam somit zum Entschluss, dass 100 MHz den Aufpreis von 10€ nicht Wert sind, ohne auf den Turbo und ähnliche Extras geachtet zu haben.

Nun ist die Frage ob sich der Reklamationsaufwand wegen den 10% Mehrleistung lohnt. :\
 
Verpackt? Erst gestern bekommen? Dann Widerruf und 4570.
 
papperlapapp! behalt die CPU! denn dann kommen ja nochmal versandkosten auf dich zu.

ist das neue system die Ablösung für das system in deiner Sig?
 
Metaxa1987 schrieb:
ist das neue system die Ablösung für das system in deiner Sig?
Hoffe nicht, wäre ja der total Rückschritt, was die Versandkosten angeht, das hängt stark vom Shop ab. -> Abklären!
 
Über so was sollte man sich vorher informieren. CPU behalten, unterschied wirst du ohnehin nicht merken
 
Hallo, danke für die Antworten.

1. Das neue System gilt als Ergänzung zu meinem Aktuellen, alles andere wäre doch sinnlos :D

2. Was ich mir vorgestellt habe, ist dass ich die CPU zusammen mit einer anderen Komponenten zurückgebe, sodass ich auf >200€ komme und dann bei mindfactory versandkostenfrei neubestellen kann. (Diese eine Komponente + i5 4570)

3. Mein Verwendungszweck ist nicht Hardcore Gaming, sondern normale Office arbeiten / Multimedia. Dabei sind oft 5-8 Programme gleichzeitig im Betrieb, darunter vlc mit FHD Filmen, ein Downloader + Entpacker, (was Vorallem Kaspersky zum arbeiten zwingt) und Firefox mit ungefähr 100 Tabs.
Dabei werde ich die IGP als einzige Grafikeinheit benutzen. (vorerst zumindest)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das System aus der Signatur ist schneller - hoffentlich ersetzt du nicht diesen Rechner...

Ob i5 4440 oder i5 4570 ist doch egal. Wenn es eine andere CPU sein soll, dann würde ich gleich auf Xeon E3-1230v3 bzw. 1245v3 (mit IGPU) setzen. Aber es kommt immer auf das Einsatzgebiet an.

Edit: Ok, du tauscht ja sowieso um. Dann kannst du auch den 4570 nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der 4570 lohnt sich schon, wenn der Rechner öfter am Maximum arbeitet, darüberhinaus kann man den Turbo auch permanent anliegen lassen, der 4440 ist diesbezüglich schon spürbar langsamer!

Fast 10% mehr Takt für 10 Euro sollte man in jedem Fall mitnehmen, was Intel sich bei der Preisgestaltung des 4440 gedacht hat weiß ich nicht und was er in der Preisempfehlung zu suchen hat ebenso.

Ein Xeon lohnt nur, wenn explizit mehr als 4 threads bearbeitet werden müssen.
 
Wie gesagt, du wirst keinen Unterschied merken. Man sagt, ab ca. über 15 % Mehrleistung ist ein Unterschied so langsam spürbar.

Ob du die CPU ausgelastet bekommst, kannst du ja am anderen PC mal testen.
Falls ja, dann aber lieber gleich einen i7 oder besser Hexacore-Xeon :freaky:
 
Ich glaub nicht das 200 mhz den Unterschied ausmachen. Der i5 4440 ist momentan wohl schnell genug.

Wenn schon tauschen, dann min für ein k-Modell und ein Z87 Board ZB
 
@Benzer
Dazu gibt es bereits ein Urteil, auch selbst konfigurierte Computersysteme dürfen ohne Nachteil gemäß Fernabsatzgesetz innerhalb einer 14 tägigen Frist zurückgegeben werden.

@supastar
Man merkt imho 300 MhZ sehr wohl, darüberhinaus kann die CPU auch kommende GPU besser auslasten als das der überteuerte 4440 kann.

@Ed40 es sind 300 MhZ und wieso man jetzt ein Z board nehmen sollte, wenn weder 4440, noch 4570 oder Xeon übertaktbar sind kannst du uns ja sicher verraten.
 
Ich find dieses ausnutzen des Wiederrufrechts zum kotzen. Klar ist es dein Recht, aber nur weil man nicht im Stande ist sich vorher zu informieren, hat der Händler (und letztendlich wir alle, denn die Kosten werden natürlich umgelegt) die A... Karte. Hoffentlich kann man den Wiederruf ausschliessen aus irgendeinem Grund
 
Tammy schrieb:
Fast 10% mehr Takt für 10 Euro sollte man in jedem Fall mitnehmen, was Intel sich bei der Preisgestaltung des 4440 gedacht hat weiß ich nicht und was er in der Preisempfehlung zu suchen hat ebenso.

Ca. 3 % Mehrtakt und 9 % Maximaltakt. Spürbar ist der Unterschied ganz sicher nicht. Und für im Schnitt 4 % Mehrleistung unter Volllast (wie oft erreicht man die beim Arbeiten(?)) zahlt man ca. 9 % zusätzlich....

Zumal meine CPU wahrscheinlich 95 % seiner Lebenszeit bei unter 5 % Auslastung verbringt.

Der Hauptunterschied dürfte im vPro liegen, was aber wohl nur ein paar Großkonzerne einsetzen dürften...
 
Manche kaufen wegen 15-20 % mehr Leistung ne Grafikkarte für 500€ statt für 200€.... Warum sind bei CPUs 15% mehr Leistung weniger wert als bei GPUs?

Bei GPUs wird über Jedes % gejubelt und bei CPUs wärs auf einmal egal. Verstehe einer diese Welt...
 
Tammy schrieb:
@supastar
Man merkt imho 300 MhZ sehr wohl, darüberhinaus kann die CPU auch kommende GPU besser auslasten als das der überteuerte 4440 kann.

Überteuert ist höchstens der i5 4570, da man vPro mitbezahlt, dass man eh nicht nutzt.
 
@Tammy: Dann wird das ein Spaß... denn alle mir bekannten online Händler haben das Widerrufsrecht bei frei konfigurierten Systemen in den AGB ausgeschlossen.

z.B. Alternate:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

oder Mindfactory:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind sowie nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Selbst wenn es da ein Gerichtsurteil gibt werden die sich erstmal quer stellen und auf die AGB verweisen.
 
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