Impressumspflicht bei einer Homepage mit Passwortschutz

swaggolas

Lt. Commander
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März 2010
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1.587
Hallo,

bin gerade dabei eine HP hochzuziehen für mich und ein paar ausgewählte Personen. Diese soll garnicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein - daher landet man direkt bei einer Passwortabfrage bevor man auf die eigentliche Homepage kommt. Brauch ich in diesem Fall auch ein Impressum?

Lg
 
Schon mal was von google gehört? Das hat jetzt ca. 50 sekunden gedauert. :rolleyes:

Erster treffer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
 
Nein, du brauchst kein Impressum. Webseiten für den persönlichem Zweck mit Passwort sowieso nicht und wenn man die Webseite entsprechend Kennzeichnet, dass sie im Aufbau ist auch nicht. Ich denke der Wikipediaeintrag zur Impressumspflicht sollte alle Urteile dazu auflisten wenn du 100% sicher sein möchtest.
 
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