Impressumspflicht bei privater Website

S

Snowi

Gast
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Impressumspflicht in Deutschland.
Ich bin seit geraumer Zeit im Besitz einer Domain mit meinem Namen, auf der bisher zwischenzeitlich ein Blog lief, welcher durch den Redaktionellen Teil über ein Impressum mit Anschrift etc. verfügte.

Nun möchte ich lediglich eine Art V-Card auf die Adresse legen, d.H. eigentlich nur 2-3 persönliche Infos + PGP+S/Mime Zertifikat & E-Mail Adressen. Keine Werbung o.ä. - keine Externen Links - keine eingebundenen Statistiken.

Theoretisch müsste ich laut den Angaben im TMG keine Adresse angeben, da es sich in keiner Weise um ein Kommerzielles Projekt handelt sowie keine Redaktionellen Inhalte vorhanden sind, für die ich haften könnte.

Muss ich im Impressum meine volle Anschrift angeben, oder reicht mein Name + E-Mail Adresse + Disclaimer?
Btw. hoste ich den Webspace bei 1Blu, und diese betreiben eine nicht deaktivierbare Webstatistik. Die Server stehen soweit ich das verstehe/die Infos das sagen in Deutschland. Muss ich sowas auch im Impressum angeben? Finde nur 2-3 Websites die etwas ähnliches für 1Blu im Impressum haben, und 1Blu wird wohl mehr als 3 Kunden haben ;)

-Snowi
 
Die Frage nach der gewerblichen Nutzung steht auch bei einer V-Card ohne weitere Inhalte im Raum. Welchem Zweck dient denn die Seite? Wenn du damit auf Kundenaquise gehst oder in beruflichem Feld damit arbeitest, diese verlinkst oder sonst wie Werbung für deine Person mit gewerblichen Absichten machst, ist ein Impressum mit allen notwendigen Daten erforderlich.
 
Vielleicht hilft dir diese Seite weiter:
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Ich habe auf meinen rein privaten Seiten ein Impressum, sicher ist sicher^^. Viel mehr als Name, Anschrift und email steht da aber nicht drin, da nicht nötig.

Edit: Bei einer Webstatistik werden eventuell personenbezogene Daten erhoben, das fällt dann unters Datenschutzgesetz, ein anderes paar Schuhe als die Impressumspflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein private Webseite braucht kein Impressum. Das ist als Schutz der Privatssphäre gedacht. Wer trotz dem seine Adresse veröfentlicht, sollte auch an seine Kinder denken, falls von denen ein Foto auf der Seite auftaucht.
 
Dient alles "rein privaten Absichten", da Student. Weder arbeite ich in irgendeiner Form, noch biete ich irgendwelche Dienste an. Mache aber viel Ehrenamtlich, daher ist eine Seite mit den Kontaktdaten manchmal ganz praktisch.

Dass ich ein Impressum brauche ist klar, das braucht jeder. Geht mir eher um den Inhalt des Impressums. Gebe nur ungern einfach so meine Adresse im Netz an, wenn es nicht gerade nötig ist. Wie gesagt, ich verlinke nur auf lokal auf dem Webserver vorhandene Dateien (Zertifikate, vCard).
 
"Dass ich ein Impressum brauche ist klar, das braucht jeder."

falsch.


"Gebe nur ungern einfach so meine Adresse im Netz an"

kann jeder bei denic abfragen.
 
Snowi schrieb:
Dass ich ein Impressum brauche ist klar, das braucht jeder.

Ich verweise nochmal auf den Link von brubbelmichi: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Wer zu faul zum Lesen ist, hier die Zusammenfassung:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.
 
Ja, ist mir beides bewusst. Aber für fast jedes Angebot im Netz braucht man ein Impressum. Und das mit der Denic ist mir auch bewusst, weiß aber glücklicherweise nicht jeder. Mir geht es weniger um Anwälten o.ä. aus dem Weg zu gehen, sondern eher darum, dass niemand irgendwelchen Bockmist mit meiner Adresse anstellt. Und das mit der Denic wissen aus meiner Erfahrung nur recht wenige.

Lasse die vCards einfach weg & nur die Zertifikate + Disclaimer wegen 1Blu Zeugs sowie Datenschutzerklärung.
 
wenn jemand mit deinen daten "bockmist" anstellen möchte, wird diese person auch wissen
dass man an die daten über denic rankommt.

jedoch geht das auch über *beliebigequellen*

paranoid darf man natürlich nicht sein ^^
 
Naja, Paranoid trifft leicht zu, aber ich bin lieber zu vorsichtig als zu offenherzig was z.B. meine Adresse angeht ;)
 
Nein Daaron, da zitierst Du leider nur Teile eines Gesetzes und vergisst die Voraussetzungen. Weder werden hier Telemedien angeboten, noch handelt es sich um ein kommerzielles Angebot gemäß §2 Absatz 5, noch ist der TO Diensteanbieter. Und auch die Voraussetzung nach §5 ist nicht gegeben:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Das passt hinten und vorne nicht auf diesen Fall.
 
Dienstanbieter ist man, sobald man eine Webseite betreibt... oder ist eine Webseite in deinen Augen denn kein Dienst?
Geschäftsmäßig, da liegt der Hase im Pfeffer. Die aktuelle Rechtsansicht ist hier nun einmal: Wenn es nicht nur eine 100% private Seite (oder Baustellenseite) ist, dann unterliegt sie der Impressumspflicht. 100% privat wären Familienfotos, n Katzentagebuch,... natürlich unter der Voraussetzung, dass kein Werbebanner existiert und auch sonst keine gewerblich nutzbaren Daten erhoben werden.

Also: Sobald man allgemein impressumspflichtig wird (100% privat ist nicht mehr gegeben), greift auch der Rest von §5 inkl. der vollen Anschrift, der zügigen elektronischen Erreichbarkeit (übrigens: das bedeutet MAIL-Adresse, Kontaktformulare reichen nicht),...
 
Daaron schrieb:
Dienstanbieter ist man, sobald man eine Webseite betreibt... oder ist eine Webseite in deinen Augen denn kein Dienst?

Du gehst mit allgemeinem Selbstverständnis an das Gesetz heran, was zu Fehlinterpretationen führt. Nur weil im Wort "Dienstanbieter" das Wort "Dienst" vorkommt, ist nicht jedes Angebot eines Dienstes impressumspflichtig nach dem Telemediengesetz. Viel mehr sagt eben dieses, dass man NICHT ein Dienstanbieter ist, sobald man eine Website betreibt, sondern:

Im Sinne dieses Gesetzes ... ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html

Relevant ist also das Anbieten eigener oder fremder Telemedien und nicht der Betrieb einer Website an sich. Der Unterschied liegt also im Inhalt und nicht am Internet per se.

Daaron schrieb:
Geschäftsmäßig, da liegt der Hase im Pfeffer. Die aktuelle Rechtsansicht ist hier nun einmal: Wenn es nicht nur eine 100% private Seite (oder Baustellenseite) ist, dann unterliegt sie der Impressumspflicht...

Genau DAS ist ein weit verbreiteter Irrtum! Nicht, dass in diesem Satz kein Fünkchen Wahrheit steckte, die Sichtweise ist aber die von Laien, nicht von Rechtsexperten. Denn in Gesetzestexten ist jedes Wort zu beachten und manchmal gibt es sogar für die wichtigsten Begriffe Begriffsbestimmungen im Gesetz (z.B. §2 TMG). Es ist daher wichtig was im Gesetz steht und nicht was nicht im Gesetz steht.

In der "aktuelle(n) Rechtsansicht" ist es deshalb nicht relevant, ob es sich um eine "100% private Seite" handelt, sondern ob auf der Seite Telemedien angeboten werden und der Betreiber daher als Dienstanbieter gilt. Wenn dem so ist, hätte er eine Impressumspflicht.

Da bei einer reinen Visitenkartenseite im Internet jedoch keinerlei Telemedien angeboten werden, sehe ich hier keine Impressumspflicht.
 
Deliberation schrieb:
In der "aktuelle(n) Rechtsansicht" ist es deshalb nicht relevant, ob es sich um eine "100% private Seite" handelt, sondern ob auf der Seite Telemedien angeboten werden und der Betreiber daher als Dienstanbieter gilt. Wenn dem so ist, hätte er eine Impressumspflicht. Da bei einer reinen Visitenkartenseite im Internet jedoch keinerlei Telemedien angeboten werden, sehe ich hier keine Impressumspflicht.

Ist es nicht eher so, dass eine Visitenkartenseite selbst bereits ein "Telemedium" ist?
 
Nur wenn zusätzlich zu den Kontaktdaten ein geschäftliches Angebot unterbreitet wird. Also zum Beispiel: Andreas Müller, Ihr Profi für Hochzeitsfotografien, kontaktieren Sie mich unter XY. Dann ist aber das Angebot und nicht die Visitenkarte ein Inhalt gemäß TMG. Bei einer reinen Seite, auf der lediglich Kontaktdaten verbreitet werden, ist eine Impressumspflicht wegen des fehlenden Angebots nicht nur sinnfrei, sondern auch noch völlig unlogisch. Denn welches Interesse sollte ein Dritter an der Frage haben, wer hier seine eigenen Kontaktdaten ins Netz stellt!?
 
Geh doch mal anders an die Sache heran: Wenn du für dich entschieden hast "Ich hätte doch lieber ein Impressum, weil die Rechtslage eben doch arg schwammig ist.", dann greift automatisch auch "Mein Impressum muss dem TMG genügen."... sonst ist es kein Impressum.
 
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