News Informationsfreiheitsgesetz: Anfragen an Behörden nur noch mit Postadresse

mischaef

Kassettenkind
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Im Rechtsstreit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem BfDI rund um die Zugangsschwelle für das Informationsfreiheitsgesetz vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass für Anfragen an Behörden zwingend eine Postadresse genannt werden muss. Das hat auch Auswirkungen auf Plattformen wie „FragDenStaat“.

Zur News: Informationsfreiheitsgesetz: Anfragen an Behörden nur noch mit Postadresse
 
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Für die Organisation wirkt das nun ergangene Urteil „wie aus der Zeit gefallen“ und dürfte viele Menschen davon abhalten, Anfragen an Behörden zu richten. „Während allerorts über die Digitalisierung der Verwaltung gesprochen wird, erlaubt das Gericht es Behörden, selbstständig zu entscheiden, wie sie mit Antragstellern kommunizieren wollen“ – auch wenn der von FragDenStaat bereitgestellte Zugang die Kontaktaufnahme deutlich vereinfacht.

Soviel zum Thema "Digitalisierung in Deutschland". Man hätte ja noch wenigstens Anfragen per Fax zulassen können. 😉 😂
 
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Am besten noch ein eigenes Porto für solche Behördenanfragen einführen die das normale um Faktor X höher liegt damit ja noch weniger abfragen bei den Behörden ankommen.
Aber Hauptsache die Umwelt nicht weiter belasten mit Papier, hier wird genau das Gegenteil eingeführt.
 
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Ein Armutszeugnis.
 
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Hä?
Man will einerseits einen Weg finden bei Impresum von Webseiten die Addresse rauszunehmen, weil man durchaus dann Probleme seitens irgendwelcher Spinner bekommen kann.
Andererseits möchte man anonyme Anfragen an den Staat aber los werden und man soll Postanschrift angeben?

Das wirkt Konfus.
Was ist wenn jemand Obdachlos ist oder ka irgendwas anderes, wie keine feste Anschrift hat?

Es ist auch für die Anfrage an sich völlig unerheblich was die Anschrift ist, wenn man den erreichbar per Termin am Amt oder E-Mail ist.
Digitalisierung wäre dann auch noch so ein Thema.

Wer schützt den den Anfragesteller vor Repressalien durch das Innenministerium bei unbequemen Anfragen? Wer schützt einen vor übereifrigen Beamten?
Ich meine, wem es aktuell bei bestimmten gewählten Parteien mit Diskussions-/Denkverbot nicht weit genug geht, kann ja überlegen was los ist wenn man der AFD so ein Geschenk macht.
Vom Thema Digitalisierung mal völlig abgesehen.
 
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Ist es eine Sauerei? - Na klar
Stören sich Menschen daran? - Natürlich
Ist es ein Schlag ins Gesicht für Datenschutz, Digitalisierung und offene Kommunikation? - Versteht sich von selbst

Wird es Konsequenzen für die Verantwortlichen geben? - Hahahahahahah
 
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Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist
Ehm? Bitte was?

Ich wäre ja dafür alles nach einer gewissen Zeit (7Jahre?) publik zu machen. Mit alles, meine ich wirklich alles inklusive den E-Mails und internen Dateien etc.
 
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Als Begründung führte das höchste deutsche Verwaltungsgericht unter anderem an, dass Behörden ihre Antworten den Fragestellern auch per Post zukommen lassen können.
Willkommen im Neuland 2024...

Die werden ja keine Originale rausschicken sondern Kopien. Man könnte die auch Einscannen.

Es gibt dort auch keine geheimen Informationen welche nur mit sicherer Verbindung verschickt werden müssten. Alles was geheim bleiben soll, schwärzen die ja sowieso. Den Rest darf jeder lesen.

Man könnte das alles easy per Mail verschicken, absolut unkritisch


EDIT: Passend dazu wurde wohl heute auch das Online-Zugangs Gesetzt gekippt
 
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Ich gehe davon aus, dass es im Kern nicht um die postalische Zustellung geht. Sie wird meiner Einschätzung nach als Argument angeführt, weil man sich von der so gerechtfertigten Angabe der Adresse erwartet, die missbräuchliche Ausnutzung dieses Rechts mindern zu können. Wahrscheinlich wird es Fälle gegeben haben wo - vergleichbar zu Spam im Internet - massenhaft Anfragen gestellt worden sind.
 
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Kleine Anekdote aus meinen Berufsalltag - ich arbeite im Beschwerdemanagement einer Stadtverwaltung. Das IFG ist dermaßen bescheiden für die Verwaltung gestaltet, dass man absolut keine Möglichkeiten hat, sich dagegen zu wehren. Auch wenn Anfragen scheinbar nur dazu dienen, die Verwaltung über Gebühr zu beschäftigen.
Wir haben aktuell einen Spezialisten, der uns innerhalb des letzten Jahres mit 1.500 E-Mails zu verschiedenen Themen "drangsaliert". Wir beschäftigen damit aktuell eine komplett Vollzeit-Stelle.

Gut. Der gibt uns im Zweifel auch seine Postadresse. Da hilft das nichts.

Aber auch die Anfragen über Frag-den-Staat sind teils Dinge, bei denen man sich fragt: Warum?

---
Nur als Background. Ich finde das Urteil trotzdem falsch. Das löst nämlich nicht die Probleme, die Verwaltungen mit solchen Portalen haben. Das Gesetz muss den Verwaltungen mehr Möglichkeiten geben, auf solche Anfragen zu reagieren (oder auch nicht zu reagieren). Im oben beschriebenen Fall kommt es nicht selten vor, dass auf eine beantwortete IFG dann plötzlich eine aufbauende IFG kommt...


Ich finde ja den Ansatz des IFG und die wahrscheinlich ursprüngliche Idee von FDS echt gut. Bin absolut für Informationsfrei- und offenheit der Verwaltung. Insbesondere, wenn das gleichzeitig auch zu einem Verständnis dazu führt, wie Verwaltung funktioniert (und das wir als Verwaltung manche Dinge gar nicht selbst beeinflussen können, sondern selbst ja nur ausübende Gewalt sind).---
Aber meiner Erfahrung nach wird FDS vor allem von Querulanten genutzt - und das IFG sowieso. Es sind die Personen, die ihre Rechte ganz gut kennen - aber nicht ihren Pflichten.
 
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Tenferenzu schrieb:
Ehm? Bitte was?

Ich wäre ja dafür alles nach einer gewissen Zeit (7Jahre?) publik zu machen. Mit alles, meine ich wirklich alles inklusive den E-Mails und internen Dateien etc.
Ich würde das nach jeder Legislaturperiode anstreben. Dann dürfen(müssen) sich die Parteien ehrlich machen, pünktlich zu den Wahlen :)
 
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Kann nicht FragdenStaat einfach eine Adresse stellen wohin es dann geschickt wird?
 
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kachiri schrieb:
Wir haben aktuell einen Spezialisten, der uns innerhalb des letzten Jahres mit 1.500 E-Mails zu verschiedenen Themen "drangsaliert". Wir beschäftigen damit aktuell eine komplett Vollzeit-Stelle.
Wäre es nicht das hehre Ziel die Behörden so zu gestalten, dass die Informationen einfach schon transparent vorhanden sind und somit diese Anfragen schlicht nicht notwendig sind?

Habt ihr als Stadtverwaltung da irgendeine Möglichkeit in diese Richtung etwas zu bewegen?
 
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kachiri schrieb:
Gut. Der gibt uns im Zweifel auch seine Postadresse. Da hilft das nichts.
Damit hast du dich doch gerade selbst entwaffnet.

kachiri schrieb:
Das löst nämlich nicht die Probleme, die Verwaltungen mit solchen Portalen haben. Das Gesetz muss den Verwaltungen mehr Möglichkeiten geben, auf solche Anfragen zu reagieren (oder auch nicht zu reagieren). Im oben beschriebenen Fall kommt es nicht selten vor, dass auf eine beantwortete IFG dann plötzlich eine aufbauende IFG kommt...
Genau das. Wie wäre es den eine DB zu haben und mit beantworteten Fragen zu füllen? Dann kann man dem Antworten aus vergleichbaren Fragen zuerst ein mal vorschlagen. Erst danach kommt man zum Mail Formular.
Ansonsten kann man aber eben nicht alle Menschen drangsalieren nur weil einige, die dazu eben doch die Adresse angeben, die Ämter fluten. Das fluten eines Amtes mit berechtigten Fragen ist ja auch gestattet.

Idealerweise muss aber eine Anfrage nur ein mal beantwortet werden und danach liegt Sie abrufbereit auch für andere Fragesteller.

kachiri schrieb:
Aber meiner Erfahrung nach wird FDS vor allem von Querulanten genutzt - und das IFG sowieso. Es sind die Personen, die ihre Rechte ganz gut kennen - aber nicht ihren Pflichten.
Und das löst man indem man diese faktisch abschafft oder Anfragesteller drangsaliert?

ich weiß nicht wie man das löst, aber wie auch du denke ich das hier ist der falsche Weg.
Außerdem installiert man etwas das in Zukunft missbraucht werden kann.
 
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@kachiri
Wenn ersichtlich ist, dass er mit den Fragen nur schaden will, hat man genügend Handhabe gegen ihn. Das ist auch bei der DSGVO-Auskunft so. In vielen Fällen ist es sicherlich schwer nachzuweisen (z.B. wenn sich eine größere Gruppe von Menschen zusammentut) aber hier sollte es dann doch erkennbar sein.
 
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Wie war das nochmals mit E-Goverment-Gesetz? Es geht hier um die digitale Demokratie, damit sie zugänglicher wird! Das hier ist ein Fall für Realsatire:freak:
 
Moment mal....
@mischaef: Du schreibst:
Daraus, dass das BMI dieser Praxis ablehnend gegenübersteht, machte dieses unter mehreren Ministern in den letzten Jahren keinen Hehl – es spielte somit keine Rolle, von welcher Partei das Ministerium letztlich geführt wurde. „Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist “, gab ein Vertreter des Ministeriums 2019 vor Gericht an.
Das mag ich so nicht stehen lassen. Das Informationsfreiheitsgesetz wurde 2005 im Kabinett Schröder gegen die Stimmen der CDU/CSU beschlossen und trat zum 1.1.2006 in Kraft.
Unter Schröder war Schily (SPD) Innenminister. Seither hatten wir Schäuble (CDU), de Maizière (CDU), Friedrich (CSU), und Seehofer (CSU).
Erst seit 2021 leitet mit Faeser wieder eine SPD-Politikerin das Ministerium.

Man kann also recht klar sagen, welche Partei damit ein großes Problem hat....
 
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Draco Nobilis schrieb:
Hä?
Man will einerseits einen Weg finden bei Impresum von Webseiten die Addresse rauszunehmen, weil man durchaus dann Probleme seitens irgendwelcher Spinner bekommen kann.
Andererseits möchte man anonyme Anfragen an den Staat aber los werden und man soll Postanschrift angeben?

Das wirkt Konfus.
Ähm du würfelst da was durcheinander. Das eine sind Überlegungen der Politik (Legislative), wohingegen das Urteil hier von der Judikative kommt. Und die Judikative "möchte" gar nichts, ihr Auftrag ist einzig die Rechtssprechung. Das ist schlicht die demokratische Gewaltenteilung, die wir gott sei Dank noch haben, wobei ich dieses Urteil hier jetzt auch sehr kritisch sehe und es wird auf dem gerichtlichen Wege vielleicht auch noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
 
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post: 29251563 schrieb:
Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist
Wie war das nochmal mit "Im Namen des Volkes"?

Ich wäre ja für ein zentrales Register. Zu jeder neuen Legislaturperiode werden die Ziele aufgeschrieben und nach 4 Jahren wird abgehakt, was das tatsächliche Ergebnis daraus ist... Falls es das nicht sogar schon gibt
 
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Draco Nobilis schrieb:
Wie wäre es den eine DB zu haben und mit beantworteten Fragen zu füllen?
Und wer soll das machen? Die Verwaltungen und gerade jene Verwaltungen die bombardiert werden, haben jetzt schon Probleme Stellen zu füllen, die unbesetzt sind. Oder meinst du, die Bearbeitungszeiten in den Ausländerämtern, Zulassungsstellen und Meldehallen kommen nur daher, weil die Belegschaft die ganze Zeit Kaffee- und Raucherpause hat?
Von den Kapazitäten in der IT sprechen wir mal lieber gar nicht.

Ansonsten sind IFG-Anfragen sowieso konkreter, als das dafür eine einfache "FAQ-Datenbank" taugen würde.

mischaef schrieb:
Wenn ersichtlich ist, dass er mit den Fragen nur schaden will, hat man genügend Handhabe gegen ihn. Das ist auch bei der DSGVO-Auskunft so. In vielen Fällen ist es sicherlich schwer nachzuweisen (z.B. wenn sich eine größere Gruppe von Menschen zusammentut) aber hier sollte es dann doch erkennbar sein.
Ich nehme gerne jeden Tipp auf ;)

Das IFG ist so formuliert, dass wenn Anspruch auf nur einen Teil der Informationen bestehen, diesem in diesen Umfang stattzugeben ist. IST: Also gebundene Entscheidung. Kein Ermessen. Die Behörde kann sich nicht dagegen entscheiden.
(Und schon die Prüfung, ob Anspruch besteht, ist ein enormer bürokratischer Aufwand. Die Tatsache, dass das IFG sogar ganz klar eine meist unrealistische Frist von einen Monat nennt, macht es nicht besser)

Es geht auch nicht um Gruppen, sondern um Einzelpersonen.
 
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