Draco Nobilis schrieb:
Wie wäre es den eine DB zu haben und mit beantworteten Fragen zu füllen?
Und wer soll das machen? Die Verwaltungen und gerade jene Verwaltungen die bombardiert werden, haben jetzt schon Probleme Stellen zu füllen, die unbesetzt sind. Oder meinst du, die Bearbeitungszeiten in den Ausländerämtern, Zulassungsstellen und Meldehallen kommen nur daher, weil die Belegschaft die ganze Zeit Kaffee- und Raucherpause hat?
Von den Kapazitäten in der IT sprechen wir mal lieber gar nicht.
Ansonsten sind IFG-Anfragen sowieso konkreter, als das dafür eine einfache "FAQ-Datenbank" taugen würde.
mischaef schrieb:
Wenn ersichtlich ist, dass er mit den Fragen nur schaden will, hat man genügend Handhabe gegen ihn. Das ist auch bei der DSGVO-Auskunft so. In vielen Fällen ist es sicherlich schwer nachzuweisen (z.B. wenn sich eine größere Gruppe von Menschen zusammentut) aber hier sollte es dann doch erkennbar sein.
Ich nehme gerne jeden Tipp auf
Das IFG ist so formuliert, dass wenn Anspruch auf nur einen Teil der Informationen bestehen, diesem in diesen Umfang stattzugeben ist. IST: Also gebundene Entscheidung. Kein Ermessen. Die Behörde kann sich nicht dagegen entscheiden.
(Und schon die Prüfung, ob Anspruch besteht, ist ein enormer bürokratischer Aufwand. Die Tatsache, dass das IFG sogar ganz klar eine meist unrealistische Frist von einen Monat nennt, macht es nicht besser)
Es geht auch nicht um Gruppen, sondern um Einzelpersonen.