Inkasso-Forderung unverschämt hoch - Unterstützung/Empfehlungen benötigt!

King_Rollo

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Hallo zusammen!

Kurz zum Hintergrund: vor ein paar Monaten stellte ich merkwürdige Bewegungen auf meinem Bankkonto fest. Irgendjemand buchte in unregelmäßigen, größeren Abständen kleine Beträge ab per Einzugsermächtigung – mal 5 Euro, mal 7 Euro, mal 4,30 Euro. Da ich diese Abbuchungen nicht zuordnen konnte, befürchtete ich eine Missbrauchs-Masche und buchte die Beträge, bei denen das noch möglich war, zurück – insgesamt 6x in einem Gesamtwert von 27,70 Euro.

Kürzlich erhielt ich nun ohne weitere Vorwarnung 6x Post von einem Inkasso-Unternehmen! Wie sich herausstellte, handelt es sich bei den Beträgen um die Kosten von Mittagessen in meiner Firmenkantine, die ich, wenn ich mal dort bin, per EC-Karte bezahle.

Nun ist mir vollkommen klar, dass die von mir durchgeführten Rückbuchungen vielleicht etwas vorschnell waren und dass das alles mit Gebühren und Mehraufwand verbunden ist. Wo mir aber echt die Worte fehlen, sind die Beträge, mit denen das Inkasso-Unternehmen jetzt um sich wirft! Nicht nur, dass direkt sechs Einzelfälle eröffnet wurden (was die Kosten grundsätzlich in die Höhe treibt) – aus den 27,70 Euro sind jetzt 329,17 Euro geworden!

Das kann doch nicht deren Ernst sein, oder? Wie um alles in der Welt kann es sein, dass die ohne weitere Vorwarnung oder Mahnung fast das 12-fache verlangen?

Ich habe natürlich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert; das sei alles rechtens so und ich soll froh sein, dass es nicht direkt zur Staatsanwaltschaft gegangen sei. Aber ich könne ja per E-Mail einen Vergleich anfragen. Das habe ich umgehend getan und bei allen Beträgen 35% der Forderung angesetzt. Daraufhin meldete sich über 2 Wochen lang niemand, weshalb ich gestern nochmal telefonisch nachfragte. Ich erhielt die Auskunft dass wieder Briefe zu mir unterwegs seien, bei denen sich die neue Forderung bei ca. 75% belaufen wird.

Wie gesagt: es war mein Fehler und ich verstehe, dass ich nicht einfach nur 27,70 Euro zurückzahlen kann und alles ist wieder OK. Aber diese geforderten Beträge sind doch vollkommen fernab jeder Verhältnismäßigkeit! Oder?!

An wen kann ich mich nun wenden? Es geht mir vor allem darum, ein Gefühl zu bekommen, was in so einem Fall wirklich realistisch/verhältnismäßig ist! Natürlich habe ich auch schon die Internetsuche bemüht, aber ich habe keine Ahnung, welche Seiten davon seriös sind!

Wenn also jemand eine Empfehlung oder Erfahrungen mit dem Thema hat, dann gern her damit! Herzlichen Dank!
 
Habt ihr einen Betriebsrat oder sonst jemanden im Unternehmen der einen guten Draht zur Firmenkantine hat? Normalerweise ist es einfacher sich mit dem ursprünglichen Geschädigten zu einigen und dann nur die angefallenen Kosten zu übernehmen.

Warum Betriebsrat? Weil solche Kantinen vom Unternehmen/Mitarbeiter abhängig sind und die dann freundlicher beim verhandeln sein könnten. Je nach Unternehmensgröße natürlich.
 
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ist halt fraglich ob die da noch was machen können wenn die Forderung bereits an die Inkasso Firmen abgetreten wurde?
 
Normalerweise ist doch auf Kontoauszügen/Kontoübersicht online ausgewiesen von wem die Abbuchung erfolgt ist.
Ich jedenfalls kenne das gar nicht anders.
Vielleicht beim nächsten Mal einfach die Bank kontaktieren und ggf. die Sache nachforschen lassen.
Dann kommt es gar nicht erst zu solch unschönen Entwicklungen.
 
Laut Aussage der Inkasso-Firma ist die Forderung komplett abgetreten worden. Ob das so stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Das Inkasso-Büro erzählt sicher alles mögliche, um das Geld irgendwie einzufahren.

Auf den Kontoauszügen war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um Abbuchungen meiner Kantine handelt. Der Betreff lautete ungefähr so: "824011 HGV". HGV ist zwar mein Arbeitgeber, aber genau aus diesem Grund hatte ich eine Betrugsmasche befürchtet! Wenn jemand meinen Arbeitgeber kennt und dann in Abständen immer nur ein paar Euro bei mir abbucht, kommt auch einiges zusammen.

Fun-Fact: kurz danach wurde die Bezeichnung der auf den Überweisungen abgeändert. Jetzt ist es eindeutich ersichtlich, wer da abbucht!

Einen Betriebsrat haben wir, aber der kann da verständlicherweise nichts machen.
 
King_Rollo schrieb:
Wenn jemand meinen Arbeitgeber kennt und dann in Abständen immer nur ein paar Euro bei mir abbucht, kommt auch einiges zusammen.
Mal grundlegend dazu. Es kann nicht einfach irgendeine x-beliebige Person wahllos Beträge abbuchen ohne dein Einverständnis im Sinne eines Lastschrift Mandats oder halt selber herbeigeführt durch Nutzung einer Karte.
Und gerade bei solchen kleinen Summen, die dann tendenziell immer auf sowas wie Bäcker, Kantine etc. hinweisen, reicht dann doch auch der Name des Ortes aus? Also wenn HGV dein Arbeitgeber ist und explizit auf der Buchung steht, muss doch die Kantine sofort in den Sinn kommen?

Interessant finde ich hier aber, dass die Forderung anscheinend direkt an die Inkasso Firma verkauft wurde. Da hat die Kantine wohl kein Bock sich mit sowas auseinander zu setzen. Wobei ich jetzt vermuten würde, dass es eher selten vorkommt, dass Mitarbeiter die bezahlten Essen in der Kantine zurückbuchen lassen.
 
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Weil solche Kantinen vom Unternehmen/Mitarbeiter abhängig sind und die dann freundlicher beim verhandeln sein könnten.

Gibt auch Kantinen die intern quasi "verkauft" sind da hat der BR wenig Möglichkeiten. Wenn es eine Kantine ist, die das Essen mit dem gültigen Satz von irgendwas um die 4 Euro ausgibt dann ja (natürlich nur für das günsigste Essen)

Selbst wenn die Forderung ist verkauft, da kann der BR nix mehr machen, das Inkasso Unternehmen wird nicht auf sein Geld verzichten.



s kann nicht einfach irgendeine x-beliebige Person wahllos Beträge abbuchen ohne dein Einverständnis im Sinne eines Lastschrift Mandats oder halt selber herbeigeführt durch Nutzung einer Karte.

Vlt musste man einmalig unterschrieben auf dem Beleg das gibt es auch.

handelt es sich bei den Beträgen um die Kosten von Mittagessen in meiner Firmenkantine

Hab ich das falsch verstanden oder hast du dich nie gewundert wie das Essen abgerechnet wird?
Ich meine wenn ich mein Essen bezahle, dann wird das doch irgendwann auch abgerechnet.
Wenn man mehrmals isst dann muss es doch auch mal abgerechnet werden.

Ansonsten kostet eine Rücklastschrift unter Umständen den abbuchenden auch Geld.

Das Inkasso draufschlägt ist fast normal ist ja ihr Geschäftsmodell.

Ich würde dennoch mal einen Anwalt fragen, ob das so rechtens ist ohne eine Mahnung.
 
Ich würde hier mal ein paar Schritte zurückgehen.

1) Ist die Abbuchung auf dem Konto wirklich kryptisch? Der Betriebsrat kann hier natürlich Betroffene sammeln und gemeinsam deren Stimme sein.
2) Hast du die sechs Essen alle auf einmal zurückbuchen lassen oder immer mal wieder im Abstand?
3) Wurdest du vom Kantinenbetreiber, dem Inkasso oder einem anderen dazu aufgefordert, etwaige Ausstände zu bezahlen?
4) Wurde irgendwo wirksam mitgeteilt und einbezogen, dass Forderungen an ein Inkasso abgetreten werden und erhebliche Mehrgebühren entstehen?
5) Hast du Kontakt mit dem Kantinenbetreiber aufgenommen und ihn gefragt, wie seine üblichen Abläufe in diesem Fall sind?
6) Hast du das Inkasso aufgefordert darzulegen, warum sie glauben, dass sie (i) überhaupt berechtigt sind Inkassogebühren einzufordern und (ii) in dieser Höhe?
7) Was steht auf dem EC-Kartenbeleg auf der Rückseite, den du bei Kartenzahlung erhältst? Das sind letztlich die vereinbarten Bedingungen (und ggf. angreifbar).

Ich jedenfalls würde erstmal Informationen sammeln. Die wollen ja offensichtlich was von dir, nämlich Geld.

Mit den entsprechenden Antworten würde ich dann überlegen, wie ich fortfahre. Es kann durchaus sein, dass die Inkassogebühren hier dem Grunde nach durch dich gezahlt werden müssten, dann ist halt die Höhe fraglich. Vielleicht ist aber auch gerade der ungenaue Begriff der Abbuchung ein Ansatzpunkt.

Das Geschäftsmodell muss ja auch sehr seriös und auf festem Boden stehen, wenn erstmal 25% Rabatt angeboten werden. Also ich gebe bei berechtigten Forderungen 0% Rabatt. :D
 
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Wenn das an die abgetreten wurde, dann schuldest du denen, was du vorher den anderen geschuldet hast. Schuldbefreiend kannst du an die leisten, sobald sie dir auch nachweisen, dass sie jetzt Inhaber der Forderung sind. Haben sie das schon getan?

Die Frage, ob über die ursprüngliche Schuld hinaus auch noch mehr geschuldet ist – Gebühren –, ist noch mal eine andere. Zum Beispiel können sie logischerweise keine Inkassogebühren verlangen, wenn sie eine eigene Forderung eintreiben. Und anscheinend behauptet das Büro ja selbst, dass es sich (inzwischen) um eigene Forderungen handelt.

Bis zum Aufkauf können natürlich Gebühren entstanden sein. Das ist aber erst mal allein eine Sache zwischen Inkassobüro und Auftraggeber. Ob und wie viel du davon schuldest, hängt davon ab, inwieweit gegen dich ein entsprechender Schadensersatz begründet ist. Das mögen Bankgebühren sein (das ist dann natürlich nicht zwischen Inkasso und Auftraggeber, sondern zwischen dir und Gläubiger), aber durchaus auch Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung, unter Umständen also Inkassokosten (die primär der Auftraggeber schuldet). Dafür sehe ich hier aber noch nichts vorgetragen. Wenn die Forderung sofort ans Inkasso verkauft wurde, sind zum Beispiel beim ursprünglichen Gläubiger nie Inkassokosten entstanden (und beim Inkassobüro, wie dargestellt, ebenfalls nicht).
 
Avatoma schrieb:
Ich würde hier mal ein paar Schritte zurückgehen.

1) Ist die Abbuchung auf dem Konto wirklich kryptisch? Der Betriebsrat kann hier natürlich Betroffene sammeln und gemeinsam deren Stimme sein.
2) Hast du die sechs Essen alle auf einmal zurückbuchen lassen oder immer mal wieder im Abstand?
3) Wurdest du vom Kantinenbetreiber, dem Inkasso oder einem anderen dazu aufgefordert, etwaige Ausstände zu bezahlen?
4) Wurde irgendwo wirksam mitgeteilt und einbezogen, dass Forderungen an ein Inkasso abgetreten werden und erhebliche Mehrgebühren entstehen?
5) Hast du Kontakt mit dem Kantinenbetreiber aufgenommen und ihn gefragt, wie seine üblichen Abläufe in diesem Fall sind?
6) Hast du das Inkasso aufgefordert darzulegen, warum sie glauben, dass sie (i) überhaupt berechtigt sind Inkassogebühren einzufordern und (ii) in dieser Höhe?
7) Was steht auf dem EC-Kartenbeleg auf der Rückseite, den du bei Kartenzahlung erhältst? Das sind letztlich die vereinbarten Bedingungen (und ggf. angreifbar).

Ich jedenfalls würde erstmal Informationen sammeln. Die wollen ja offensichtlich was von dir, nämlich Geld.

Mit den entsprechenden Antworten würde ich dann überlegen, wie ich fortfahre. Es kann durchaus sein, dass die Inkassogebühren hier dem Grunde nach durch dich gezahlt werden müssten, dann ist halt die Höhe fraglich. Vielleicht ist aber auch gerade der ungenaue Begriff der Abbuchung ein Ansatzpunkt.

Das Geschäftsmodell muss ja auch sehr seriös und auf festem Boden stehen, wenn erstmal 25% Rabatt angeboten werden. Also ich gebe bei berechtigten Forderungen 0% Rabatt. :D
1. Wie gesagt: außer ein paar Ziffern und dem kurzen Firmennamen stand da nichts auf dem Kontoauszug. (Betriebsrat kann hier wie gesagt leider nichts machen.
2. Ich habe die sechs Beträge alle direkt hintereinander zurückbuchen lassen über das Online-Portal meiner Bank. (Für mich sind die sechs Fälle daher auch nur einer.)
3. Ich wurde von niemandem aufgefordert, Rückstände zu begleichen. Laut Aussage von Inkasso ist das geltendes Recht, dass solche Dinge (Konto ist nicht gedeckt o. ä.) nicht gemahnt werden müssen.
4. Ich vermute mal, dass diese Dinge auf dem Kassenbon stehen, der ausgedruckt wird, wenn man sein Essen mit EC-Karte bezahlt. Ich habe mir diese AGBs aber noch nie durchgelesen.
5. Ja, ich habe Kontakt mit dem Kantinenbetreiber aufgenommen. Dieser war von meinen Schilderungen sehr schockiert! Leider scheint der Kantinenbetreiber für das ganze Thema Abrechnung eine dedizierte Firma zu nutzen - und mit denen konnte ich bisher leider keinen Kontakt aufnehmen.
6. Nein, das habe ich nicht. Ich war natürlich völlig überfahren von der Situation. In den Briefen war natürlich aufgeschlüsselt, was wie viel kostet und warum die mich überhaupt anschreiben. In wie weit das korrekt bzw. rechtens ist, kann ich natürlich nicht einschätzen.
7. Diese Belege/Kassenbons habe ich natürlich nie mitgenommen.
 
Wann hast du den in der Kantine gegessen. Du musst doch erwartet haben das es mal abgerechnet wird..

(Konto ist nicht gedeckt o. ä.) nicht gemahnt werden müssen.

Gut wenn Lastschrift zurückgeht ist das vermutlich anders als nicht bezahlen.

Der Betriebsrat kann hier natürlich Betroffene sammeln und gemeinsam deren Stimme sein.

Was erwartet ihr immer von einem Betriebsrat? Man hätte den kontaktieren können bevor zurück gebucht, wird, nun ist es zu spät.
Zudem hat der TE mehrmals betont das der BR hier nichts machen kann.
 
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Leider ist es gängige Praxis, dass Firmen die Titel an Inkasso-Büros verkaufen, da sie kein eigenes Forderungsmanagement haben und es sich wegen ein paar zig Euros auch nicht lohnt.
Warum "leider"? Die Zahlungsmoral ist auch in Deutschland nicht die Beste und was ich in meinem Beruf so mitbekommen habe ist echt schockierend! Früher habe ich für Banken und Sparkassen gearbeitet und nun für Kommunen (z.B. Zwangsvollstreckung). Was ich so mitbekommen habe ist echt gruselig, daher kann ich die rigorose Vorgehensweise verstehen. Auch die Kosten sind soweit in Ordnung, da der Vorgang für ein Inkasso-Büros gerne ein paar Stunden (im Durchschnitt!) in Anspruch nimmt und folglich sind 300 Euro vertretbar. Es geht auch nicht um den Streitwert, sondern um die tatsächlichen Kosten, die beim Inkasso-Büro verursacht werden.

Meine persönliche Meinung:
Du hast Scheiße gebaut und stehe dazu! Zahle das Geld (du hast ja eine 25%ige Forderungsreduzierung bekommen, was an sich nicht schlecht ist) und siehe es als Lehrgeld an.
Hier, in einem öffentlichen Forum, sich zu beschweren und bittest um Empfehlung, weil man sich für sein Handeln verantworten muss, finde ich unangemessen.
Nehme Kontakt mit dem Betreiber der Kantine auf und sprich mit ihm über die fehlenden Mahnungen oder Zahlungserinnerungen. Sofern er nicht einsichtig ist, gehe zur Verbraucherzentrale.
 
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Leranis schrieb:
Auch die Kosten sind soweit in Ordnung, da der Vorgang für ein Inkasso-Büros gerne ein paar Stunden (im Durchschnitt!) in Anspruch nimmt und folglich sind 300 Euro vertretbar.

Das ist nicht korrekt, der Inkasso Dienst wir seine Anschrift gehabt haben. Wenn die Kosten für "Adressen Ermittlung" erhoben werden muss das Inkasso Unternehmen das nachweisen können. Ebenso sind bei Forderungen unter 50 €, gebühren über 30€ nicht zulässig.
Die Inkasso unternehmen wollen einfach nur abkassieren , das ist alles. Sonst würden sie nicht direkt eine 25% Forderungsreduzierung anbieten ........
Gehe zum Verbraucherschutz oder im besten Fall zu Anwalt @King_Rollo , aber nur mit Rechtsschutz.

Für was hat den das Inkasso Unternehmen alles gebühren erhoben, bei so geringen Beträgen kann es ja nicht Verzugszinsen Seien.
 
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omaschabubu schrieb:
Ebenso sind bei Forderungen unter 50 €, gebühren über 30€ nicht zulässig.
Sehr gut, das ist auf jeden Fall ein guter Ansatz und der TE sollte aufgrund dieser Basis den Zahlungsaufforderungen widersprechen. Gesetzliche Grundlagen scheint es zu geben. Danke!

omaschabubu schrieb:
Die Inkasso unternehmen wollen einfach nur abkassieren , das ist alles. Sonst würden sie nicht direkt eine 25% Forderungsreduzierung anbieten ........
Naja, Forderungsmanagement ist im Allgemeinen ein ziemlicher Molloch und in den meisten Fällen nicht sehr lukrativ. Wenn ein "Säumiger" zahlungswillig ist, dann sind sie froh und bieten gerne andere Konditionen an. Bitte bedenke: nicht das Inkasso-Büro sind die Bösen, sondern die "Kunden"...
Naja, beide geben sich nicht viel :rolleyes:
 
Also, mein Wissen zu dem Thema: Wenn dir einfach nur das Inkassounternehmen als erstes schreibt, dürfen da maximal einige Euro 'Erinnerungskosten' drauf kommen, da es sich für dich als erstes Anschreiben darstellt.

Mein Vorgehen wäre beim Inkassounternehmen die Belege der Forderung anfordern und danach die Forderung kpl. mit +5€ Mahnkosten drauf überweisen. Danach alle Schreiben des Inkassobüros ignorieren und nur auf Gerichtspost reagieren. Dort die Forderung bestreiten mit Belegen, Forderung+Mahnkosten sind beglichen, Inkassokosten aufgrund nicht erfolgter Forderungsaufklärung und fehlendem Mahnschreiben nicht zulässig, genauso die Höhe der Inkassokosten zur Forderung (50€ Mahnkosten bei 5€ Forderung im ersten Schreiben sind m.M.n. nicht zulässig).

Meine letzten Inkassoforderungen bin ich genau so angegangen, die m.M.n. richtigen Kosten zur Forderung bezahlt und die m.M.n. überhöhten Kosten nicht gezahlt. Dann 1 Jahr Geduld, aber ein Schreiben eines Gerichtes traf nie ein (ich hatte anscheinend Recht mit meiner Argumentation). Irgendwann war Ruhe.
 
King_Rollo schrieb:
7. Diese Belege/Kassenbons habe ich natürlich nie mitgenommen.
Ich bin notorischer Kartenzahler.

Das habe ich bis 2014 auch nie. Dann wurde einmal ein Betrag von 1,20 doppelt abgebucht. Ich konnte es zum Glück mit dem Cafebetreiber klären. Seitdem nehme ich die Dinger immer mit, auch sonstige Quittungen. Am schlimmstem sind die Händler die einfach direkt auf Abbruch drücken bei Kundenbeleg, geht gart nicht.
  • Du kannst deine Kontobewegungen prüfen und viel besser reklamieren, wenn es der Fall ist

Aber steht bei den Umsätzen nicht dabei ob es beispielsweise ein Umsatz "Girokarte", Debit oder sonst was ist? Bei mir Steht das dabei, bei zwei Banken bei denen ich bin....
 
Ich bin notorischer Kartenzahler.

Deswegen zahle ich mit Apple Pay da hat man auch einen Nachweis, falles es keinen Beleg geben sollte. Zumindest einen kleinen..
 
Bezahle erst einmal die tatsächlichen Kosten von 27,70€ + in Rechnung gestellte Rücklastschriftgebühren.

Das das kein seriöses Inkasso ist, kannst Du an der Drohung mit der Staatsanwaltschaft erkennen.
Dein Vergleichangebot ist großzügig. Wenn sie es nicht annehmen wollen, Pech gehabt.
Die Inkassomehrforderungen sind in dieser Höhe absolut ungesetzlich.
Kannst kurzen Brief mit Widerspruch dazu aufsetzen und pauschal auf die Ungesetzlichkeit hinweisen.
Wenn Du willst, schreib noch rein, dass Du den Vorgang an die BDIU Beschwerdestelle schicken wirst.
Danach sollte Ruhe sein.
 
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brettler schrieb:
Deswegen zahle ich mit Apple Pay da hat man auch einen Nachweis, falles es keinen Beleg geben sollte. Zumindest einen kleinen..

Deshalb zahle ich bar. Damit wird es solche Probleme niemals geben.
Ergänzung ()

@King_Rollo Ich habe auch mal eine Abbuchung zurückbuchen lassen, die ich nicht zuordnen konnte. Bei mir kam ebenfalls gleich Post vom Inkasso. Ich habe Kontakt mit der Firma aufgenommen und musste nur den tatsächlich schuldigen Betrag zahlen, weil die eingesehen haben, dass es ein bisschen blöd ist, wenn man bei TolleSachenOnline (Name erfunden) kauft und dann eine Bernd Müller GmbH abbucht...
 
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Und wie ist dein Märchen passiert wenn du nur bar zahlst?
isschen blöd ist, wenn man bei TolleSachenOnline (Name erfunden) kauft und dann eine Bernd Müller GmbH abbucht...

Cool dann sage ich das gleich Paypal.
 
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