Inkasso-Forderung unverschämt hoch - Unterstützung/Empfehlungen benötigt!

(Vorweg: ich bin kein Anwalt)

Gegenstandswert (27,70 €) liegt unter 500 € => 49,00 € (einfach)-Gebühr. Die wird im allerallerschlimmsten Fall (und da du die Forderung nicht bestreitest, scheidet dieser mMn. eh schon aus, sodass höchstens eine 0,9 anfällt) mit einem Hebesatz von 1,3 angesetzt => (49,00 € * 1,3 =) 63,70 €.
edit: die (einfach-)Gebühr ist nach § 13 II RVG sogar nochmal günstiger, da sie unbesttritten ist und unter 50 € liegt und beträgt daher nur 30 € => (30 € * 0,9 =) 27 €.

Dazu kommen noch 20 % (maximal 20 €) Kommunikationskostenpauschale => (63,70 € * 1,20 =) 76,44 €. (bzw. 27 € * 1,20 =) 32,40 €.

Da der Kantinenbetreiber Umsatzsteuervorabzusgberechtigt sein wird, fällt die in den Gebühren enthaltene USt. für dich mMn. weg. => 76,44 € (eher 32,40 €) Inkassogebühren maximal und wenn überhaupt* (zzgl. natürlich die Hauptforderung i.H.v. 27,70 €).


*Und damit die überhaupt Gebühren von dir verlangen können, müsste die Forderung (1.) noch bestehen oder nicht verjährt sein und zusätzlich müsstest du (2.) entweder bereits im Verzug gewesen sein, als das Inkasso erstmals an dich herangetreten ist oder (3.) die Rückbuchung müsste zu einem Schadensersatzanspruch (!= Anspruch auf "bloße" Kaufpreiszahlung) geführt haben.

(1.) Zur Verjährung: Ich kenne die genauen Daten nicht und ich weiß nicht, ob die Kantine dein Arbeitgeber selbst betreibt. Falls ja: in vielen Arbeitsverträgen ist eine 3-monatige Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis o.Ä. vereinbart. Ob ein Essenskauf in der Kantine darunter fällt hängt dann von der genauen Klausel ab.

(2.) Zum Verzug: Der tritt mMn. hier nur ein, wenn es vor der Geltendmachung durch das Inkassobüro eine Mahnung gegeben hat. Beweispflichtig für den Zugang der Mahnung ist der Mahnende.

(3.) Zum Schadensersatzanspruch: was dir hier sorgen machen könnte, sind die Rückbuchungsgebühren, die der Gegenseite entstanden sind. Das hängt davon ab, wie eindeutig die Lastschriften im Verwendungszweck zu erkennen waren, sicher gibt es da SEPA vorgaben.


TL;DR => Gang zum Anwalt ;)


@Leranis

ach, und weil er - was unter Berücksichtigung der Verwendungszwecke noch nicht mal sicher ist - einen Fehler begangen hat, ist er jetzt vogelfrei und darf zerfleddert werden?
 
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Phear schrieb:
Es kann nicht einfach irgendeine x-beliebige Person wahllos Beträge abbuchen ohne dein Einverständnis im Sinne eines Lastschrift Mandats oder halt selber herbeigeführt durch Nutzung einer Karte.
Ich behaupte, dass das technisch sehr wohl möglich, nur halt nicht erlaubt ist. Dafür kann man Lastschriften ja recht unkompliziert sechs Wochen lang zurück gehen lassen. Außerdem können Fehler passieren. Ich habe (vor langem) einen Fall mitbekommen, da wurde (durch eine Buchhandlung) ein Betrag unberechtigt abgebucht. Erst hieß es, dass das gar nicht sein kann, weil es eine durch PIN legitimierte EC-Kartenzahlung sei. Nachher hieß es, es war ein technischer Fehler, tatsächlich war das eine erneute Abbuchung einer ein Jahr zuvor getätigten Kartenzahlung.
 
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achja, was mir noch einfällt:

es ist (grundsätzlich) erlaubt, mit einer strafanzeige zu drohen, wenn dies der durchsetzung einer berechtigten (!) forderung dient.

wenn mit der drohung eine um 900 prozent (!!!) überhöhte gebühr eingetrieben werden soll, könnte man sich die §§ 240, 253 und 352 StGB (ka, ob letzterer auch auf inkassobüros anwendbar ist) mal genauer anschauen.

Aber wirf denen das jetzt nicht an den Kopf, lass das einen Anwalt checken.
 
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Tl;DR: Verbraucherzentralen haben gute kostenlose Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check
Mickey Cohen schrieb:
Gegenstandswert (27,70 €) liegt unter 500 € => 49,00 € (einfach)-Gebühr. Die wird im allerallerschlimmsten Fall (und da du die Forderung nicht bestreitest, scheidet dieser mMn. eh schon aus, sodass höchstens eine 0,9 anfällt) mit einem Hebesatz von 1,3 angesetzt => (49,00 € * 1,3 =) 63,70 €.
edit: die (einfach-)Gebühr ist nach § 13 II RVG sogar nochmal günstiger, da sie unbesttritten ist und unter 50 € liegt und beträgt daher nur 30 € => (30 € * 0,9 =) 27 €.

Dazu kommen noch 20 % (maximal 20 €) Kommunikationskostenpauschale => (63,70 € * 1,20 =) 76,44 €. (bzw. 27 € * 1,20 =) 32,40 €.
So ungefähr habe ich das auch im Kopf, allerdings soweit ich mich entsinne für so einen Standardfall kann man selber ruhig 0,3 als Basis nehmen für ein auf solche Forderungen spezialisiertes Unternehmen.
Weiter grob aus sehr alter Erinnerung: Wenn das keine Anwälte sind, sondern nur ein Inkassobüro, dann ist das ganze sowieso komplett fragwürdig und ein Gericht würde denen nicht mehr zusprechen als die eigentliche Forderung.

King_Rollo schrieb:
Ich habe natürlich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert;
Die Chancen von Inkassobüros, ihre völlig überzogenen Forderungen vor Gericht geltend zu machen sind NULL, das wissen die auch, deswegen machen die Druck schüren Ängste und schüchtern ein und und und. Niemals mit denen sprechen, die sind genau dafür geschult und Profis.

Mit so einer übertriebenen Forderung würde ich vermuten, handelt es sich nicht um eine Alwaltskanzlei, denn Anwälte würden richtig ärger kriegen, wenn sie von den etablierten Gebührenstandards krass abweichen. Irgendein Unternehmen, das einfach nur offene Forderungen aufkauft hat aber soweit ich mich entsinne wenn überhaupt dann nur höchst eingeschränkt das Recht, irgendwelche Gebühren aufzuschlagen auf die Forderung.

In einer Lebensphase, wo es mir nicht so gut ging hatte ich einige male Kontakt mit solchen Unternehmen, das ging immer glimpflich aus und das ist auch normal, solange man die Hauptforderungen begleicht. Ich hatte dann einfach noch zusätzlich Faktor (ich glaube) 0,3 von der Gebührentabelle überwiesen und das im Überweisungsbetreff aufgeschlüsselt (waren neben der Hauptforderung so 2 weitere Posten im insgesamt mittleren zweistelligen Bereich). Die haben mir danach noch ca. 8 Briefe verteilt auf 9 Monate geschickt mit irgendwelchen Drohungen und dann aufgegeben. Andere bzw. seriösere, die die Forderung von der DB übernommen hatte, die haben soweit ich micht entsinne deutlich schneller aufgegeben. Das war dann natürlich auch eine reguläre Anwaltskanzlei und der Ton zwar immer noch mit Drohkulisse, aber deutlich professionell-seriöser.

Anwalt brauchst du mMn nicht. Einfach mal bei Verbracherzentralen nachlesen. Alle Seiten, die aus dem Inkasso-Mileu kommen könnten meiden, da steht viel Blödsinn.
 
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Ich hatte vor ~15 Jahren Kontakt mit einem Inkassounternehmen. Damals bin ich noch mit einem 56k-Modem ins Internet gegangen und hab Freenet genutzt, welches über die Rechnung der Telekom abgerechnet wurde.
Jetzt hatte ich einmal vergessen die Rechnung zu zahlen, nach einem Erinnerungsschreiben der Telekom bezahlt und für mich war die Sache gegessen.

Monate später kam ein Brief von einem Inkassounternehmen, Freenet hatte den "ausstehenden" Betrag an die abgetreten, da die Telekom offensichtlich Zahlungen an Fremdunternehmen nach einer Erinnerung nicht weiterleitet (dankeschön?). Statt einem Ursprungsbetrag von ~16 Euro musste ich am Ende über 70 Euro zahlen. Hab ich damals gemacht, weil keinte mentalen Kapazitäten über, um mich damit weiter auseinander setzen zu wollen. War auch nicht meine beste Zeit.

Da kam vorher auch keine Erinnerung, Mahnung oder sonstwas.
 
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rallyco schrieb:
Da kam vorher auch keine Erinnerung, Mahnung oder sonstwas.
Das kann durchaus rechtens sein. Je nach Umständen bist du automatisch in Zahlungsverzug wenn du nicht bezahlst.
 
Fand's eher merkwürdig, dass die Telekom den ausstehenden Betrag nicht an Freenet weitergereicht hat, nur weil die Zahlung verspätet eingetroffen ist. Effektiv haben sie sich die knapp 16 Euro unter den Nagel gerissen, die magentafarbenen Wiesel.
 
Ist schon immer schön. Wenn man selbst nicht bezahlt sind alles gleich Wiesel und reisen sich was unter den Nagel. Aber wehe der Paypalkäufer oder von Ebay überweist mal einen Tag zu spät.
 
Darum geht's ja nicht. Es geht darum, dass ich nach den 14 Tagen eine Zahlungsaufforderung erhalten habe, die ich sofort beglichen habe, und dann dachte, das ganze wäre erledigt. War es aber nicht, weil die Telekom den Betrag für Freenet nicht weitergeleitet hat, Freenet ihr Geld nicht bekommen haben und das ganze dann an ein Inkassounternehmen abgetreten haben. Ich hatte ja nicht mal eine Chance zu Wissen, dass der Betrag von Freenet nicht beglichen wird und ich das anderweitig hätte lösen müssen.

Und hör doch mal auf, immer gleich irgendwelche Unterstellungen in den Raum zu werfen. Wir sind alle nicht unfehlbar und in über 20 Jahren Zahlungsgeschichte kann es durchaus mal passieren, dass man mal eine Rechnung während einer schweren Zeit verschwitzt.
 
Froki schrieb:

Bin einfach immer wieder froh keine Rechtsanwaltszulassung zu haben. Aufführen wie die Axt im Walde ftw. :D


Hier in dem Fall jetzt nicht, aber wo jeder lustige Anekdoten erzählt:
Habe mal eine Unterlassungserklärung von einem Inkasso gezeichnet bekommen.

Die wissen schon ziemlich genau wo sie in der Hackordnung stehen, wenn die Forderung nicht oder nicht klar begründet ist. Das ist immerhin deren Geschäftskonzept - und um keinen Fall negativ auffallen.
 
Naja, Inkasso Unternehmen sind halt wenig seriös und in der Regel nicht an einer Lösung abseits der Forderungsbezahlung interessiert. Selbst wenn diese Forderung gar keine Substanz hatte.

Hier ein aktueller Fall der es ins TV geschafft hat und selbst ein (pensionierter) Anwalt lange genervt wurde: Klick
 
Also ich würde nicht soweit gehen und Inkassounternehmen als unseriös zu bezeichnen. Die verdienen nur Geld, wenn sie sich rechtlich auf der sicheren Seite befinden.

Ich hatte auch mal vor Ewigkeiten das Vergnügen mit einem Inkassounternehmen (abgetretene Forderung von Telekom - die Telekom konnte mir kein Anschluss legen und hatte es auch nach fast 1 Jahr nicht geschafft aber dennoch Beiträge abgebucht - hab dann alles zurückgebucht). Damals habe ich einfach den Sachverhalt in einem Brief für das Inkassounternehmen zusammengefasst - die Unterlagen bereitgestellt und nach diesem 1 Brief hab ich direkt vom Inkassounternehmen die Rückmeldung bekommen, dass die Forderung erloschen ist. Hierfür brauchte ich nicht einmal ein Anwalt um den Sachverhalt darzulegen.
 
Mickey Cohen schrieb:
(Vorweg: ich bin kein Anwalt)

Gegenstandswert (27,70 €) liegt unter 500 € => 49,00 € (einfach)-Gebühr. Die wird im allerallerschlimmsten Fall (und da du die Forderung nicht bestreitest, scheidet dieser mMn. eh schon aus, sodass höchstens eine 0,9 anfällt) mit einem Hebesatz von 1,3 angesetzt => (49,00 € * 1,3 =) 63,70 €.
edit: die (einfach-)Gebühr ist nach § 13 II RVG sogar nochmal günstiger, da sie unbesttritten ist und unter 50 € liegt und beträgt daher nur 30 € => (30 € * 0,9 =) 27 €.
Herzlichen Dank für die umfassende Rückmeldung.

Ich bin mittlerweile auch so weit, dass ich nur die tatsächlichen Fehlbeträge + Bankgebühren bezahle und dann alles weitere ignoriere.

Was in meinem Fall ein bisschen doof ist: die Gesamtsumme des ursprünglichen Fehlbetrags ist zwar 27,70 EUR, aber die behandeln das ja in 6 Einzelfälle, bei den jedes einzelne Mal alle Kosten & Gebühren (also z. B. auch eine "Auskunftsgebühr") in Höhe von 15,35 EUR.

Deswegen bin ich noch unsicher, wie ich das im Details alles für mich zusammenrechne, und ob ich dann einen großen Betrag überweisen soll (natürlich bezugnehmend auf alle sechs Fälle) oder ob ich jeden Fall einzeln überweisen soll.

Und noch eine Frage ging mir durch den Kopf: wie schaut es eigentlich bzgl. Schufa aus? Wenn ich jetzt weniger zahle, als die fordern - könnte sich das negativ auf meine Schufa auswirken?
 
Ich hab mal zwei Jahre für so ein Unternehmen gearbeitet, jedoch persönlich in einer anderen Abteilung.
Die Förderung ist eigentlich legitim.
Du hast halt mehrfach zurück gebucht. Da summiert sich halt alles.
 
IceKillFX57 schrieb:
Da summiert sich halt alles
Ja, und ob die Firma/das Inkassounternehmen die Sechs Forderungen auch als Einzelforderung betrachten darf (aufgrund des zeitlichen Zusammenhanges) und damit sechs Mal die Forderungsnebenkosten mit abrechnen darf, da kann man sich vor Gericht vortrefflich streiten. Ich würde es darauf ankommen lassen und den Fall als einen abrechnen. Und, zur Forderung und den Bankgebühren würde ich noch 5€ Extra Mahnkosten mit Überweisen.

Schufa, da bin ich mi nicht sicher, wann genau so etwas eingetragen werden darf. Aber wenn, dann maximal als nicht bestrittene, offene Forderung. Das ist nicht negativ, sonst wäre ja jeder Kauf auf Rechnung ein Negativ Eintrag. Negativ ist der Kauf auf Raten, ob nun 2 Monate oder 20 Jahre ist dabei irrelevant. Solange da kein Wert hintersteht wie ein Haus oder Auto, sondern ein Konsumgegenstand (eben auf Amazon auf Ratenkauf bestellen, das sollte ein Negativ Eintrag sein/werden).
 
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Im Notfall einfach die kostenlose Auskunft von der Schufa bestellen, oder einen kostenpflichtigen Auszug. Aber auf der richtigen Seite, sonst hat man gleich die nächste Forderung die es nun wirklich nicht braucht.

(eben auf Amazon auf Ratenkauf bestellen, das sollte ein Negativ Eintrag sein/werden).

Der Ratenkauf wird doch nur dann zum Problem wenn man die Raten nicht rechtzeitig bedient?
 
Ich habe bei der Schufa noch einen Uralt Vertrag, der 10€ im Jahr kostet, so bekommt man über jede Veränderung artig ne Mail und kann jederzeit reingucken. 🙂
 
brettler schrieb:
Der Ratenkauf wird doch nur dann zum Problem wenn man die Raten nicht rechtzeitig bedient?
Wie oben schon ausgeführt, meines Wissens nach nur bei Wertanlagen, nicht Konsumkredite. Da steht deiner Schuld kein Gegenwert gegenüber.
 
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