Das Dumme ist bloß, dass die Chips verlötet sind, ein einfacher Austausch nicht machbar ist,
und ich nicht glaube, dass die Hersteller aus Kulanz die Geräte austauschen werden.
Obwohl:
Gewährleistung des Händlers ist 2 Jahre,
erste 6 Monate Beweislastumkehr (es wird generell angenommen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war / das Gegenteil muss der Händler beweisen, wenn er nicht tauschen will).
danach muss der Kunde beweisen, dass der Schaden/Fehler von Anfang an da ist.
Das sollte nun möglich sein, da der Konstruktionsfehler von Intel eingeräumt wird und nun eine fehlerbereinigte Version angeboten wird.
Wird mit Sicherheit vor einigen Gerichten landen, aber wahrscheinlich nicht mit Endkunden die "nur" einen Schaden von ca. 350 Euro haben, und wo die Gerichts- u. Anwaltskosten erstmal selbst zu tragen sind.
(Vergleich bringt da nix, da man dann auf den eigenen Kosten sitzen bleibt, man muss gewinnen oder im Vergleich die Übernahme der eigenen Kosten hineinbringen).