News Internationale Bedenken gegen Google Glass

Sukrim schrieb:
Wer hindert mich daran, schon heue eine andere Knopflochkamera an einer Halskette, Brille oder Kappe zu tragen und dann Gesichtserkennung zu machen?!

keiner! ist aber nicht so hipp wie eine google brille, daher machts keiner!

unsere gesellschaft denkt nicht über ob etwas gut oder schlecht ist, ob es was bring oder nichts. es wird gemacht weil es gehypet wird.


geil wäre ja, wenn die daten der Google Brille direkt an Prism gehen. *Muhahaha*

und da bin ich mir sicher, dass die da zugriff drauf haben.


hm vielleicht doch ein lichtblick am horizont, dass net jeder damit rumläuft.

ich hoffe die abschreckung durch prism ist höher als der hype durch google.
 
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LinuxMcBook schrieb:
So eine Brille ist eben noch Neuland!
Das Recht am eigenen Bild ist zum Glück erst verletzt, wenn es auch veröffentlicht wird.
Was ich Zuhause in meinem Truecrypt-Container habe, interessiert keine Sau.

Und bei Veröffentlichung gibt es dann nette Post vom Rechtsanwalt, mit der passenden Unterlassungserklärung; Schadenersatz..etc...

Ich freue mich schon auf Google Glasses ;) und die Postings...Hilfe ich wurde Abgemant was nun? :)
 
Ich schrieb doch extra, dass gar nichts passiert, solange es nicht veröffentlicht wird...

Außerdem, diese "Androhungen" von Unterlassungserklärungen sind doch nur Worthülsen.
Erstmal musst du das Foto von dir überhaupt finden. Wenn ich das bei Facebook an Freunde share, dann wirst du das unter Garantie nie finden, außer ich hab dich in der Freundesliste.

Dann will ich die Privatperson ohne spendable Rechtsschutzversicherung (ich hatte mal eine gute, mit der konnte ich mir einen Anwalt nehmen, der solange gegen die Strafe vom Blitzer Widerspruch erhoben hat, bis das alles eingestellt wurde. Kosten, 2 mal zum Anwalt hin fahren :D) sehen, die überhaupt so eine Unterlassungserklärung aufsetzen lässt.
Viel zu groß ist doch die Chance, dass man auf dem Foto letztendlich wenn man vorm Richter steht, doch nur Beiwerk war...
 
Tja wenn Du meinst das es Worthülsen sind ;)

Frag mal den Schulfotografen, der meinte meinen Sohn ablichten zu müssen ohne sich meine Schriftliche einwilligung zu holen, dann auch noch so dreist war die Fotos meinem Sohn mit geben zu müssen und nachdem ich diese unangeforderte offerte nicht zurückgegeben habe mir selbige in Rechnung stellen zu wollen. ;)

Glaub mir der macht das nun nie wieder ;)

Und nein dazu brauche ich auch keine gute Rechtschutzversicherung, auch wenn ich eine habe.

Mir geht es auch nicht um jedes Foto, nur bin ich darauf in einer Situation zu sehen, die für mich nicht vorteilhaft ist, und ich finde es im Internet, kommt halt die Rechtsgeschichte ins spiel.

Was jemand mit den Fotos Private macht interessiert mich nicht, frei dem Moto was ich nicht weis...
 
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Die Situation mit dem Schulfotografen interessiert mich wirklich mal. Immerhin war dein Sohn ja so frei, sich lächelnd direkt vor die Kamera zu setzen und danach noch braf seinen Namen zu nennen.
Gibt es da irgendwelche Urteile zu?
Nur wenn der Fotograf bereit war, die Hälfte seines Tagesumsatzes für die Unterlassungserklärung zu zahlen, weil der Gerichtstermin mehr Verdienstausfall bedeutet hätte, heißt ja noch lange nicht, dass du im Recht bist...
 
Zu meiner Schulzeit gab es einen Fotografen der unerlaubt im Hof Bilder von Kindern gemacht hatte.
Hat nicht lange gedauert bis die Polizei ihn abführte. Gleiches passierte mit den Typen die eine mini Bibel im Hof verteilten. Auf der Straße wäre denen sicher nichts passiert.

Kommt drauf an wo man wütet.
 
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Ich verstehe die Bedenken nicht ganz. Gefilmt werden kann man immer mit irgendwelchen Minikameras, die auch wesentlich billiger als Google Glass sind.
Google verbietet Gesichtserkennung (wär für Blinde sonst eine schöne Sache, wenn sie wüssten, wer da gerade gegenüber steht)
Mit einer einfachen LED könnte man umgehen, dass man unbemerkt gefilmt wird.
 
Und mit einem kleinen Werkzeug könnte man wiederum die LED umgehen ;)
 
@Vivster: Wenn sich jemand die Mühe macht und die LED ausbaut und damit seine Garantie verliert, dann hätte er auch sonst eine wesentlich billigere Minikamera genommen, die die Leute nicht mal im Ansatz bemerken.
 
Lost_Byte schrieb:
Ich verstehe die Bedenken nicht ganz. Gefilmt werden kann man immer mit irgendwelchen Minikameras, die auch wesentlich billiger als Google Glass sind.

Exakt. Du wirst doch schon jetzt überall gefilmt. In der Bahn, im Bus, im Supermarkt, am Bahnhof....
 
Es soll ja auch Leute geben, die spielen Custom ROMs auf.

Aber irgendwie würde ich mich schon in meiner Privatsphäre verletzt fühlen wenn jeder Mensch sehen kann was ich filme.
 
irgendwie macht mich diese ganze Technik skeptisch. Manche Technik sollte man der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen. Man müsse sich mal vorstellen, man sitzt in der Bahn und die Gesichtserkennung ist AN. Man brauch nur jemanden anschauen und das Gerät kann direkt diese Person per Gesichtserkennung googlen oder gar sofort sein Facebook Profil aufrufen oder man kann auch heimlich Mitmenschen filmen.

In der Filmindustrie kann es ja ganz interessant sein, aber für Privatleute naja..

P.S von öffentlichen Behörden oder Einrichtungen gefilmt zu werden, ist immer noch etwas anderes, als wenn man von jedem Hans und Franz zum Spaß gefilmt wird und am ende wird mit dem Material mist gemacht. Es gibt genug kranke Menschen!
 
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Im Mittelalter hatten auch alle Angst vor neuer Technik. Vor allem die ungebildeten Leute. Und trotzdem war der Fortschritt nicht aufzuhalten. Wäre auch schlimm, wenn es so wäre.
 
@LinuxMcBook

Ein Gerichtsurteil gab es bei meinem Fall nicht, da es dann auf aussergerichtliche Einigung herrauslief.

Da das ganze doch sehr OT ist hier nur mal was zum lesen.

Der Irrglaube über Gruppenfotos Auch der Rest des Blogs ist ganz interessant.

Die Veröffentlichung ist damit gegeben das er das Gruppenfoto ja auch den anderen Eltern übersant hat.

Mein Sohn kann lächeln und seine Namen und Adresse geben wie er möchte, nur vertrete ich seine Persönlichkeitsrechte die er selbst auf Grund seines alters noch nicht selbst wahrnehmen kann, er ist noch unter 12 bzw. 14 ( genau müste ich nachschlagen), ab diesem alter wäre sogar zu meiner auch noch seine Einwilligung nötig.

Ein Fotograf der damit Geld verdient weis das auch alles, nur wird es wohl der Einfachheit halber gerne "vergessen"

Ich glaube nicht das ein Schulfotograf so viel pro Tag verdient wie ihn der Spass mit mir gekostet hat.
 
Ich halte die Bedenken für weitgehend unangebracht, immer schön Innovationen im Keim ersticken. Wo ist der Unterschied zu Helmkameras, Camcordern, Handykameras und Fernsehkameras, die müsste man dann auch alle verbieten. OK, die NSA ist immer live dabei, vielleicht in Wirtschafts- und Regierungskreisen unerwünscht.

Kritisch wird es erst, wenn man in spätestens ca. 50-100 Jahren mit solchen Geräten auch Gedanken lesen und überwachen kann.
 
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thomaso66 schrieb:
Der Irrglaube über Gruppenfotos Auch der Rest des Blogs ist ganz interessant.

Mein Sohn kann lächeln und seine Namen und Adresse geben wie er möchte, nur vertrete ich seine Persönlichkeitsrechte die er selbst auf Grund seines alters noch nicht selbst wahrnehmen kann, er ist noch unter 12 bzw. 14 ( genau müste ich nachschlagen), ab diesem alter wäre sogar zu meiner auch noch seine Einwilligung nötig.
Ich glaube nicht das ein Schulfotograf so viel pro Tag verdient wie ihn der Spass mit mir gekostet hat.

In deinem Link steht aber auch, dass gerade dieses lächeln und posieren vor der Kamera eine "konkludente Einwilligung" darstellt.
Allerdings konnte ich durch kurzes googlen nicht herausfinden, wie das bei Minderjährigen aussieht.
Auf der anderen Seite bleibt ja noch die Tatsache, dass ihr wohl im Voraus von der Schule/dem Fotografen informiert worden seid und danach bestimmt die Möglichkeit gehabt hättet dem zu widersprechen.

Aber du kannst ja selber keine klaren Gesetze bzw. Urteile für deinen Fall darlegen.
Bestätigt nur wieder meine Meinung von Abmahnungen bzw. Abmahnenden.
Auf das schnelle Geld aus, ohne Interesse, dass das eigentliche Vergehen angemessen bestraft wird.
Bzw. sogar nicht einmal Zwangsläufig im Recht sondern die Kalkulation, dass das "Opfer" lieber ein bisschen bezahlt, als sich auf einen Rechtsstreit einlässt, den es im Endeffekt sogar gewinnen könnte...
 
Man muss die Politiker verstehen. Jetzt bekommt nicht mehr nur die NSA mit was sie so machen, sondern auch jeder normale Bürger könnte sehen, wenn sie sich beispielsweise im Restaurant mit ihrer Geliebten oder einer Edel Prosituierten treffen, oder sonstwo mit Lobbyisten, Waffenhändlern...
Und dank Gesichtserkennung fällt es den Leuten dann sogar noch leicht das zuzuordnen.
Da kann sich der Durchschnittspolitiker ja seines unehrlichen Lebens nicht mehr sicher sein.
 
LinuxMcBook schrieb:
In deinem Link steht aber auch, dass gerade dieses lächeln und posieren vor der Kamera eine "konkludente Einwilligung" darstellt.
Das fazit..
Möchten man also eine Gruppe fotografieren bleibt festzuhalten, dass diese Aufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung jeder einzelnen abgelichteten Personen verwertet oder veröffentlicht werden dürfen. Auch wenn dies im Zweifel bedeutet, dass man 20 oder gar mehr Zustimmungen braucht. Denn im Notfall muss man beweisen, dass diese Einwilligungen eingeholt worden sind, es sich um eine der vier Ausnahmen aus § 23 KUG handelt, oder gar andere einzelfallbezogene Ausnahmen gelten könnten. Quelle
Zum Thema Alter des Kindes
Werden Daten von Minderjährigen ins Netz gestellt oder werden sie fotografiert, stellt sich die Frage, wer die erforderliche Einwilligung erteilen kann. Die Problematik ist nicht abschließend geklärt. Bis zum 14./15. Lebensjahr üben in jedem Fall ausschließlich die Erziehungsberechtigten die Rechtsposition ihrer Kinder aus und mit Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden die Heranwachsenden selbst. Für die 16 - 17 Jährigen ist zwar abzuwägen, ob die Minderjährigen bereits über die erforderliche Reife verfügen, ihr Persönlichkeitsrecht selbstständig auszuüben, d. h. die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung beurteilen zu können. Quelle

LinuxMcBook schrieb:
Auf der anderen Seite bleibt ja noch die Tatsache, dass ihr wohl im Voraus von der Schule/dem Fotografen informiert worden seid und danach bestimmt die Möglichkeit gehabt hättet dem zu widersprechen.

Nein, eine Info gab es nicht, auch ein nicht Melden meinerseitz ist keine konkludente Einwilligung (stillschweigende Willenserklärung)
LinuxMcBook schrieb:
Aber du kannst ja selber keine klaren Gesetze bzw. Urteile für deinen Fall darlegen.
Gesetz ist § 22 KUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Das Reicht schon als Rechtsgrundlage erstmal.

LinuxMcBook schrieb:
Bestätigt nur wieder meine Meinung von Abmahnungen bzw. Abmahnenden.
Auf das schnelle Geld aus, ohne Interesse, dass das eigentliche Vergehen angemessen bestraft wird.
Bzw. sogar nicht einmal Zwangsläufig im Recht sondern die Kalkulation, dass das "Opfer" lieber ein bisschen bezahlt, als sich auf einen Rechtsstreit einlässt, den es im Endeffekt sogar gewinnen könnte...

Tja das sieht so aus als wenn ich der Streit suchende wäre, dann mal etwas ausführlicher zum Vorgang

Kind kommt mit Fotos nach Hause 30,-€ Zahlungsaufforderung oder Rückgabe zum Termin X

Ich habe diese Fotos nicht angefordert noch in Auftrag gegeben noch meine Einwilligung dazu erteilt. § 241a Unbestellte Leistungen

Ein Telefonat mit dem Fotografen das ich führte, war der Sache leider nicht dienlich, er wurde leider nach recht kurzer Zeit ausfallend, der Rest erfolgte dann schriftlich.

Ich habe im Angeboten die Foto Mappe inerhalb 14 Tagen wieder abzuholen, da ich sie ansonsten der Vernichtung zuführen würde.

Fotograf schickte mir nach Tag x (abgabe Termin in der Schule) eine Zahlungserinerung + Mahngebür

Die 2 Mahnung war dann schon sehr unfreundlich mit dem hinweis bei Nichtbezahlung den Vorgang an ein Inkasso Unternehmen abgeben zu wollen.

Darauf hin bin ich dann zum Rechtsanwalt gegangen, denn auch meine Gedult ist endlich, denn ich lasse mir wenn ich im Recht bin nicht Drohen!

Ich bin nicht jemand der wegen jeder Kleinigkeit zum Rechtsanwalt läuft, vieles läst sich im vorraus per Tel oder email klären, wenn ich eines meiner Fotos (Hobby Fotograf) im Internet finde dannn schreibe ich den jenigen an und bitte entweder als Ersteller genannt zu werden, bzw. wer das nicht möchte das Foto zu entfernen, wenn es allerdings im guten nicht geht....

Sorry für das lange OT
 
Ja ok, bei dieser Ausgangssituation ist deine Handlung dann nachvollziehbar.

Unterlassungserklärungen haben ja viel zu oft wirklich nur den Hintergrund Kohle zu machen, deswegen meine Vermutung oben :D
 
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