LinuxMcBook schrieb:
In deinem Link steht aber auch, dass gerade dieses lächeln und posieren vor der Kamera eine "konkludente Einwilligung" darstellt.
Das fazit..
Möchten man also eine Gruppe fotografieren bleibt festzuhalten, dass diese Aufnahmen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung jeder einzelnen abgelichteten Personen verwertet oder veröffentlicht werden dürfen. Auch wenn dies im Zweifel bedeutet, dass man 20 oder gar mehr Zustimmungen braucht. Denn im Notfall muss man beweisen, dass diese Einwilligungen eingeholt worden sind, es sich um eine der vier Ausnahmen aus § 23 KUG handelt, oder gar andere einzelfallbezogene Ausnahmen gelten könnten.
Quelle
Zum Thema Alter des Kindes
Werden Daten von Minderjährigen ins Netz gestellt oder werden sie fotografiert, stellt sich die Frage, wer die erforderliche Einwilligung erteilen kann. Die Problematik ist nicht abschließend geklärt. Bis zum 14./15. Lebensjahr üben in jedem Fall ausschließlich die Erziehungsberechtigten die Rechtsposition ihrer Kinder aus und mit Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden die Heranwachsenden selbst. Für die 16 - 17 Jährigen ist zwar abzuwägen, ob die Minderjährigen bereits über die erforderliche Reife verfügen, ihr Persönlichkeitsrecht selbstständig auszuüben, d. h. die Bedeutung und Tragweite der Einwilligung beurteilen zu können.
Quelle
LinuxMcBook schrieb:
Auf der anderen Seite bleibt ja noch die Tatsache, dass ihr wohl im Voraus von der Schule/dem Fotografen informiert worden seid und danach bestimmt die Möglichkeit gehabt hättet dem zu widersprechen.
Nein, eine Info gab es nicht, auch ein nicht Melden meinerseitz ist keine konkludente Einwilligung (stillschweigende Willenserklärung)
LinuxMcBook schrieb:
Aber du kannst ja selber keine klaren Gesetze bzw. Urteile für deinen Fall darlegen.
Gesetz ist
§ 22 KUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Das Reicht schon als Rechtsgrundlage erstmal.
LinuxMcBook schrieb:
Bestätigt nur wieder meine Meinung von Abmahnungen bzw. Abmahnenden.
Auf das schnelle Geld aus, ohne Interesse, dass das eigentliche Vergehen angemessen bestraft wird.
Bzw. sogar nicht einmal Zwangsläufig im Recht sondern die Kalkulation, dass das "Opfer" lieber ein bisschen bezahlt, als sich auf einen Rechtsstreit einlässt, den es im Endeffekt sogar gewinnen könnte...
Tja das sieht so aus als wenn ich der Streit suchende wäre, dann mal etwas ausführlicher zum Vorgang
Kind kommt mit Fotos nach Hause 30,-€ Zahlungsaufforderung oder Rückgabe zum Termin X
Ich habe diese Fotos nicht angefordert noch in Auftrag gegeben noch meine Einwilligung dazu erteilt.
§ 241a Unbestellte Leistungen
Ein Telefonat mit dem Fotografen das ich führte, war der Sache leider nicht dienlich, er wurde leider nach recht kurzer Zeit ausfallend, der Rest erfolgte dann schriftlich.
Ich habe im Angeboten die Foto Mappe inerhalb 14 Tagen wieder abzuholen, da ich sie ansonsten der Vernichtung zuführen würde.
Fotograf schickte mir nach Tag x (abgabe Termin in der Schule) eine Zahlungserinerung + Mahngebür
Die 2 Mahnung war dann schon sehr unfreundlich mit dem hinweis bei Nichtbezahlung den Vorgang an ein Inkasso Unternehmen abgeben zu wollen.
Darauf hin bin ich dann zum Rechtsanwalt gegangen, denn auch meine Gedult ist endlich, denn ich lasse mir wenn ich im Recht bin nicht Drohen!
Ich bin nicht jemand der wegen jeder Kleinigkeit zum Rechtsanwalt läuft, vieles läst sich im vorraus per Tel oder email klären, wenn ich eines meiner Fotos (Hobby Fotograf) im Internet finde dannn schreibe ich den jenigen an und bitte entweder als Ersteller genannt zu werden, bzw. wer das nicht möchte das Foto zu entfernen, wenn es allerdings im guten nicht geht....
Sorry für das lange OT