ELMOKO schrieb:
es heist auch "mit bis zu " heist also man hat nicht die volle leistung vielleicht die man gerne haben möchte. aber wir wissen doch alle was hier in Deutschland abgeht.
Doc Foster schrieb:
Außerdem müsste man zunächst dem Newsauthor erklären, dass in vermutlich fast 100% der Verträge keine Geschwindigkeit zugesichert wird und das aus gutem Grund.
Es geht nicht um 100% Erfüllung der angegebenen Geschwindigkeiten. Es geht darum, aber wann ist der Abstand zwischen Realwert und den angegebenen bis zu Werten noch legitim. Ich denke, ihr werdet sicher zustimmen, daß bei 1 MBit Realwert und einem Vertrag der sagt bis zu 16 MBit etwas nicht stimmt.
Wenn Physik der Grund ist, ist umgekehrt der Telekom und anderen bekannt, daß der bis zu Wert nie erreicht werden kann. Dann darf aber auch kein höherer Wert angegeben werden, weil er nie erreicht werden kann, nicht einmal theoretisch.
Weiter gibt es bei mir in der Gegenden Leitungen, die bis zu
1.) 2 MBit
2.) 6 Mbit
3.) 16 MBit
und ein paar weitere.
Das Mindeste hier wäre bei bei zu 16 MBit dann, daß mindestens 6 MBit gewährleistet werden müssen, denn andernfalls könnte das günstigere Angebot genutzt werden. D.h. Kunden mit einer bis zu 16 MBit Leitung und tatsächlichen 5 MBit werden definitiv geprellt. Nun ist die Frage, wo zieht man die Grenze.
Keiner von euch wäre sich er bereit ein Gehalt von bis zu dem 1,5 fachen des derzeitigem Gehalts zu akzeptieren, daß dann aber nur zur Häflte ausgezahlt wird, also effektiv das 0,75 fache des derzeitigen Gehalts. Aber mit eurer Logik wäre das ja ok, es stand ja nur das bis zu 1,5 fache eures derzeitigem Gehalts im Vertrag.
Keine Frage, das bis zu ist schon korrekt, ein Mindestprozentwert sollte aber auch existieren.