Hallo zusammen,
Anfang des Jahres gab es mal wieder einen Aufschrei der Datenschützer zum Thema der Verkehrsdatenspeicherung.
Hier z.B. der Bericht bei Heise-online
www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html
Habe dort schon versucht über folgenden Kommentar eine Diskussion zu starten. Aber wahrscheinlich war ich zu spät dran und niemand hat mehr reingeschaut
.
Mich beschäftigt hier die Tatsache, wie die Provider die "7-Tage-Regel" auslegen könnten und wie es vielleicht zu der Annahme der Speicherpraxis bei IP-Adressen im heise-Bericht kommen kann.
Der Hauptgrund der IP-Speicherung ist laut Telekommunikationsgesetz meiner Meinung nach die Möglichkeit des Providers "Störungen,Gefahr und Missbrauch" zu erkennen und zu beseitigen.
Dafür gibt der Gesetzgeber praktisch bis zu sieben Tage lang Zeit bis zur Löschung.
Auf der anderen Seite steht dabei die vermeintliche Idee der Datenschützer, dass daraus folgend eine IP-Adresse nach diesen 7 Tagen zu löschen ist, folglich keinem Anschlussinhaber mehr zugeordnet werden kann(darf).
In Zeiten von All-IP Anschlüssen werden neben dem klassischen Surfen auch Telefonieren und z.T. Fernsehen (?) über IP-Adressen umgesetzt. Im Bezug auf Telefonieren (Notruf) sollte eine dauerhafte Internetverbindung bestehen bleiben.
Nun habe ich im Bezug auf Löschverfahren der Provider 2 Ideen im Kopf , wobei es sich darum dreht, wie der Begriff laut Datenschutzerklärung "Ende einer Internetverbindung (Telekom)", "deine Internetsession" (Vodafone) providerseitig definiert sein könnte:
1.) Z.B. Es besteht ein All-IP Anschluss (DSL/Kabel), die technischen Gegebenheiten sind soweit störungsfrei, kein Stromausfall, Zwangstrennungen sind mittlerweile nicht mehr üblich,... usw., dass eine dauerhafte Internetverbindung über Wochen bestehen bleiben kann. Die Folge: Kein Wechsel der IP-Adresse über Wochen, da permanente Verbindung besteht.
So, greift nun die IP- Löschroutine des Providers erst, wenn es doch mal nach Wochen zu einer Trennung kommt - Plus ab jetzt die 7 Tage ?
Das könnte eine Verbindung IP zu Anschlussinhaber über Wochen darstellen. Ein Supergau um Sinne der Datenschützer.
Oder
2.) Egal wie lange eine Internetverbindung besteht, greift eine Löschroutine, die jeweils nach spätestens 7 Tagen den Bezug einer IP-Adresse zu einem Anschluss automatisch aufhebt.
Hierzu habe ich ein älteres Zitat aus einem Kabel Deutschland Forum, welches nicht mehr besteht:
""Die aktuelle Zuordnung der MAC-Adresse des Kabelmodes und damit die Identität des Kunden zu einer IP-Adresse kann von Kabel Deutschland immer nur für 48h verlässlich nachvollzogen werden. Danach wird die Zuordnungsinformation überschrieben und folglich unwiderruflich gelöscht. Diese Löschroutine greift unabhängig von der Erst- oder Neuvergabe einer IP-Adresse, also insbesondere unabhängig davon, ob es zwischenzeitlich zu einer Stromunterbrechung oder dem Abriss und Neuaufbau der Internetverbindung kommt: Jede Zuordnungsinformation, die älter als 48 Stunden ist, wird gelöscht."
Die 48 Stunden könnten zwischenzeitlich die besagten 7 Tage sein.
Diese Version würde der Idee der Datenschützer wohl mehr entsprechen.
Ich weiß, ein sehr langer Thread, aber vielleicht hat ja jemand Lust sich an das Thema (nochmal) mit dranzuhängen.
Anfang des Jahres gab es mal wieder einen Aufschrei der Datenschützer zum Thema der Verkehrsdatenspeicherung.
Hier z.B. der Bericht bei Heise-online
www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html
Habe dort schon versucht über folgenden Kommentar eine Diskussion zu starten. Aber wahrscheinlich war ich zu spät dran und niemand hat mehr reingeschaut
.
Mich beschäftigt hier die Tatsache, wie die Provider die "7-Tage-Regel" auslegen könnten und wie es vielleicht zu der Annahme der Speicherpraxis bei IP-Adressen im heise-Bericht kommen kann.
Der Hauptgrund der IP-Speicherung ist laut Telekommunikationsgesetz meiner Meinung nach die Möglichkeit des Providers "Störungen,Gefahr und Missbrauch" zu erkennen und zu beseitigen.
Dafür gibt der Gesetzgeber praktisch bis zu sieben Tage lang Zeit bis zur Löschung.
Auf der anderen Seite steht dabei die vermeintliche Idee der Datenschützer, dass daraus folgend eine IP-Adresse nach diesen 7 Tagen zu löschen ist, folglich keinem Anschlussinhaber mehr zugeordnet werden kann(darf).
In Zeiten von All-IP Anschlüssen werden neben dem klassischen Surfen auch Telefonieren und z.T. Fernsehen (?) über IP-Adressen umgesetzt. Im Bezug auf Telefonieren (Notruf) sollte eine dauerhafte Internetverbindung bestehen bleiben.
Nun habe ich im Bezug auf Löschverfahren der Provider 2 Ideen im Kopf , wobei es sich darum dreht, wie der Begriff laut Datenschutzerklärung "Ende einer Internetverbindung (Telekom)", "deine Internetsession" (Vodafone) providerseitig definiert sein könnte:
1.) Z.B. Es besteht ein All-IP Anschluss (DSL/Kabel), die technischen Gegebenheiten sind soweit störungsfrei, kein Stromausfall, Zwangstrennungen sind mittlerweile nicht mehr üblich,... usw., dass eine dauerhafte Internetverbindung über Wochen bestehen bleiben kann. Die Folge: Kein Wechsel der IP-Adresse über Wochen, da permanente Verbindung besteht.
So, greift nun die IP- Löschroutine des Providers erst, wenn es doch mal nach Wochen zu einer Trennung kommt - Plus ab jetzt die 7 Tage ?
Das könnte eine Verbindung IP zu Anschlussinhaber über Wochen darstellen. Ein Supergau um Sinne der Datenschützer.
Oder
2.) Egal wie lange eine Internetverbindung besteht, greift eine Löschroutine, die jeweils nach spätestens 7 Tagen den Bezug einer IP-Adresse zu einem Anschluss automatisch aufhebt.
Hierzu habe ich ein älteres Zitat aus einem Kabel Deutschland Forum, welches nicht mehr besteht:
""Die aktuelle Zuordnung der MAC-Adresse des Kabelmodes und damit die Identität des Kunden zu einer IP-Adresse kann von Kabel Deutschland immer nur für 48h verlässlich nachvollzogen werden. Danach wird die Zuordnungsinformation überschrieben und folglich unwiderruflich gelöscht. Diese Löschroutine greift unabhängig von der Erst- oder Neuvergabe einer IP-Adresse, also insbesondere unabhängig davon, ob es zwischenzeitlich zu einer Stromunterbrechung oder dem Abriss und Neuaufbau der Internetverbindung kommt: Jede Zuordnungsinformation, die älter als 48 Stunden ist, wird gelöscht."
Die 48 Stunden könnten zwischenzeitlich die besagten 7 Tage sein.
Diese Version würde der Idee der Datenschützer wohl mehr entsprechen.
Ich weiß, ein sehr langer Thread, aber vielleicht hat ja jemand Lust sich an das Thema (nochmal) mit dranzuhängen.