Am 4. April 1775 wurde im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzter Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabts Honorius Roth von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der Fürstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, so dass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener Gefängnis eines natürlichen Todes starb.
Noch später, nämlich 1782, wurde als letzte Hexe der Schweiz Anna Göldi in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie „Hexerei“ oder „Zauberei“ vermieden. Diesen Prozessen begegnete man in der aufgeklärten Öffentlichkeit Europas bereits mit Abscheu. Im Jahre 1783 stellte der Rat von Stein am Rhein (CH) eine Untersuchung an gegen vier Männer, die wegen Zauberei und Hexerei verdächtigt wurden.
Die letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 in Südpreußen statt. Aber noch 1836 wurde eine vermeintliche Hexe von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterworfen und, da sie nicht untersinken wollte, gewaltsam ertränkt.