Ist der Weiterverkauf von Studentenversionen erlaubt?

Spock55000

Rear Admiral
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Hallo!

Ich habe eine Studentenversion von Adobe Creative Suite CS2 und wollte die weiter verkaufen, da ich sie nicht länge benötige. Ich weiß, dass laut einem BHG Urteil der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software erlaubt ist.

Aber wie sieht dies bei einer Studentenversion aus? Kann mir da einer weiterhelfen?

Grüße
Spock
 
Lies halt die Lizenzvereinbarung. Die vergünstige Bereitstellung war an besondere Bedienungen geknüpft, d. h. die Software bzw. die Nutzungslizenz war auf dem freien Markt so nicht für jeden verfügbar, und darf vermutlich dann auch nicht weitergegeben werden (Personenbindung). Genanntes Urteil greift hier nicht, da es sich auf ein spezielles Lizenzmodell unter speziellen Voraussetzungen bezieht.

Andererseits, wen interessiert's? Solang du damit keine Gewinne erzielst, sondern nur privat deine Software einmalig im Bekanntenkreis zu einem moderaten Preis weiterverkaufst, wird niemand ernsthaft versuchen was dagegen zu unternehmen. Wenn du sie allerdings öffentlich anbietest, z. B. im Ebay, könnten evtl. sogar andere Händler gegen dich vorgehen, und nicht nur Adobe selbst. Zur Einschätzung des Risikos mal die Stichworte: Gewinnerzielungsabsicht, Schadenshöhe, Wiederholungsgefahr

Solange man Augenmaß bewahrt und niemandem die Geschäfte erschwert, empfinde ich diese juristische Kleinkrämerei auch für unangemessen. Vermutlich es die Weitergabe aber Grundsätzlich nicht erlaubt. Im Zweifel musst du vorher einen Anwalt fragen, da juristische Beratung im Einzelfall nicht erlaubt ist. Und auf Meinungen wie diese in Foren würde ich nichts geben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiß nicht wies bei der CS2 ist, aber die CS3 musst du ja bei Adobe registrieren, mit Studentennachweis etc.

Da würde es also schwierig mit weiterverkaufen; soweit ich mich erinner, ist ein Weiterverkauf der Studentenversion seitens Adobe aber sowieso untersagt. Ich schau mal, ob ich da noch was finde.
 
Dieses Urteil bezieht sich zunaechst mal explizit auf OEM-Versionen. Insofern waere ich bei der Heranziehung dieses Urteils vorsichtig.

ansonsten hilft diese Seite weiter:
http://www.adobe.com/de/education/solutions/students/studentedition/faq.html

- Darf die Student Edition weiterverkauft werden?
Die Student Edition darf vom Lizenznehmer weder verkauft noch unentgeltlich weitergegeben werden

Ob das nun juristisch wirklich zulaessig ist kann ich nicht abschaetzen, aber wenn dem nicht so waere waere wahrscheinlich schon laengst jemand dagegen vorgegangen, bzw ist mir nichts dergleichen bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Windows ist schon etwas beliebter als Adobeprodukte. Da war es klar, dass jemand dagegen angeht . Bei Adobe muss die ganze Sache nicht unbedingt juristisch unanfechtbar sein, damit niemand gegen klagt. Gibt ja viel weniger Benutzer.

Aber ansonsten sehe ich auch eher schwarz.
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem richtungsweisenden Urteil im Jahr 2000, dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann. Der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz findet demnach auch Anwendung auf OEM-Lizenzen, so dass der Handel durch dieses Urteil grundsätzlich rechtmäßig ist. Strittig war zuletzt noch die Veräußerung von Volumenlizenzen und deren Übertragung auf Dritte (d.h. wenn kein Datenträger mitgeliefert wurde). Doch auch dieser Fall wurde im April 2008 (LG München I) rechtskräftig zugunsten eines grundsätzlichen Veräußerungsrechts entschieden. Wie jedoch das OLG München am 3. Juli 2008 einschränkend feststellte, kann die Übertragung von Nutzungsrechten nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen. Diese Zustimmung darf der Urheber wiederum nur in Ausnahmefällen (nicht wider Treu und Glauben, somit u.a. nicht ohne wichtigen Grund) verweigern (nach § 34 Abs.1 UrhG).

Hmz, ist ja so ne Sache, ist klar, dass die Hersteller das nich wollen, durch den Weiterverkauf entgehen ihnen Gewinne. Aber soweit ich das verstehe, darf ein Hersteller in EULA oder sonstiges Verträger, den Weiterverkauf nicht verbieten.
 
Da ist aber dann das Problem - auch wenn du im Recht bist -, dass es viel zu umständlich sein wird, dagegen vorzugehen.

Damit jemand anderes die Software nutzen darf, muss er sich bei Adobe registrieren (das gilt unabhängig vom Recht des Weiterverkaufs, da er ja seinen Schüler-/Studentennachweis erbringen muss), was dann aber nur wieder möglich ist, wenn du deine Registrierung rückgängig machst.

Du müsstest also jemanden finden, der die Software von privat kauft und eventuelle Probleme mit Adobe in Kauf nimmt um die Software dann zu registrieren.
 
Wenn derjenige dann Student ist oder die Nutzungsbedingungen erfüllt, kannst Du es ja versuchen.
 
Dann kannst du die Software aber auch nicht einfach bei eBay o.ä. verkaufen.

Der Käufer müsste sich ja wie gesagt bei Adobe registrieren und darf den Key nicht von Spock55000 bekommen.
 
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