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News Urteil in 1. Instanz: Valve soll Weiterverkauf von Spielen ermöglichen

Emil66 schrieb:
denn durch den Erwerb hat man Eigentumsrechte!

Das ist übrigens falsch.. Du erwirbst kein Eigentum wenn du bei Steam etwas kaufst.
Du erwirbst eine Lizenz zur Nutzung der Software. Das war übrigens früher schon so, als man Software noch auf Datenträgern gekauft hat. Auch da hat man kein Eigentum an der Software erworben, sondern allenfalls an der Verpackung und an dem Datenträger. Für die Software an sich auch damals schon nur eine Lizenz mit Nutzungsrecht. Die AGB gelten natürlich...
 
Zarvan schrieb:
Du erwirbst kein Eigentum wenn du bei Steam etwas kaufst.
Du erwirbst eine Lizenz zur Nutzung der Software.
Ist die Lizenz kein Eigentum?
Fakt ist, dass Eigentum eigentlich wieder veräußert werden dürfen sollte - wie das auch bei anderen Lizenzen der Fall ist.
 
new Account() schrieb:
Ist die Lizenz kein Eigentum?
Fakt ist, dass Eigentum eigentlich wieder veräußert werden dürfen sollte - wie das auch bei anderen Lizenzen der Fall ist.
Eine Lizenz ist eine Nutzungserlaubnis. Du kannst Inhaber(Besitzer) der Lizenz sein als Lizenznehmer aber nicht Eigentümer.

Kaufst du einen physischen Datenträger für sagen wir Skyrim (DVD) bist du Eigentümer und Besitzer der Disk aber trotzdem nur Lizenznehmer der Software.
 
new Account() schrieb:
Ist die Lizenz kein Eigentum?

Nein

new Account() schrieb:
Warum kann ich Besitzer der Lizenz sein, aber nicht Eigentümer?

Weil das zwei verschiedene Dinge sind :freak:


Du hast ausschließlich ein Nutzungsrecht an der Lizenz. Weder Besitz noch Eigentum...
 
Nicht der Lizenz. Die werden erteilt, man kann sie nicht kaufen.

Eigentümer der Software heißt, daß Du alle Rechte dran hast. Einschließlich Änderung, Vervielfältigung und so weiter.

Lizenznehmer heißt, daß Du das mit der Software machen darfst, was die Lizenz dir erlaubt. Nicht mehr.

Nutzungserlaubnis als Synonym für "Lizenz" ist da sehr viel anschaulicher: Jedes Ticket ist eine Lizenz, egal ob für den Öffentlichen Personenverkehr (Bus, Bahn, ...) oder für Konzerte oder sonstwas, für Fahrerlaubnisse und so weiter.

Leider wird das inzwischen mehr und mehr ausgehöhlt, sodaß (Software)Lizenzen als solche kaum noch als solche zu erkennen sind. Insbesondere gibt es mindestens zwei Lizenztypen für jeden Bereich, wo es Lizenzen gibt: A die Nutzung, B die Verteilung. Jeder darf Bahntickets erwerben, aber nicht jeder darf sie verkaufen.


Lizenz in kurz: Eine individuelle Erlaubnis für das, was standardmäßig verboten ist.
 
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Wikipedia schrieb:
Lizenzverträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Obwohl die Lizenz in allen Rechtsgebieten inzwischen gesetzliche Anerkennung gefunden hat, fehlt es an einer Legaldefinition und an Aussagen zum Lizenzvertrag.[12] In ihrer umfassenden Bedeutung ist die Lizenz jede Berechtigung zur gewerblichen Nutzung von Immaterialgütern.[13] Der Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber (Rechtsinhaber) und Lizenznehmer ist meist ein Dauerschuldverhältnis und beinhaltet als Hauptleistungspflichten die Rechteüberlassung durch den Lizenzgeber und als Gegenleistung die vom Lizenznehmer zu entrichtenden Lizenzgebühren. Die Überlassung der Rechte geschieht nicht etwa durch deren Abtretung an den Lizenznehmer, sondern vielmehr durch Einräumung eines Nutzungsrechts. Dadurch verbleibt das Eigentum am Recht beim Lizenzgeber, während der Lizenznehmer ein mit der Pacht vergleichbares Nutzungsrecht erhält. Die Lizenzgebühren (englisch royalties) orientieren sich meist am lizenzbezogenen Umsatz und sind gemäß Art. 12 Abs. 2 OECD-Musterabkommen Betriebsausgaben für Rechte oder Vermögenswerte, zu denen die verschiedenen Arten der künstlerischen oder literarischen Urheberrechte und bestimmte Arten gewerblicher Vermögensrechte sowie Gebühren für die Überlassung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gehören.[14]

Ein Lizenzvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht eigens geregelter Vertragstyp. Er wird deshalb auch als Vertrag eigener Art (Vertrag sui generis) klassifiziert. Durch den Vertrag erteilt der Rechteinhaber eines geschützten Rechts dem Lizenznehmer ein definiertes Nutzungsrecht. Lizenzen werden vor allem für die Nutzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Know-how oder Software erteilt. Kernpunkte eines Lizenzvertrags sind die Beschreibung des Lizenzgegenstands, die Festlegung des zur Nutzung freigegebenen Marktsegments bzw. der Marktregion, die Laufzeit, das Entgelt und gegebenenfalls auch Vertragsstrafen. Das Entgelt wird häufig in Form eines Down payments am Anfang und einer laufenden Gebühr in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg bzw. Nutzen geregelt. Dem Lizenzvertrag ähnlich ist der Franchisevertrag, letzterer basiert aber auf anderen rechtlichen Grundlagen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz

Der entscheidende Satz:

"Dadurch verbleibt das Eigentum am Recht beim Lizenzgeber, während der Lizenznehmer ein mit der Pacht vergleichbares Nutzungsrecht erhält."
 
RalphS schrieb:
Nicht der Lizenz. Die werden erteilt, man kann sie nicht kaufen.

Eigentümer der Software heißt, daß Du alle Rechte dran hast. Einschließlich Änderung, Vervielfältigung und so weiter.

Lizenznehmer heißt, daß Du das mit der Software machen darfst, was die Lizenz dir erlaubt. Nicht mehr.

RalphS hat es super erklärt.
 
Ich glaub ihr zwein diskutiert aneinander vorbei ;)

Lizenz ungleich Lizenzgegenstand. Man kann natürlich ein Konzert-Ticket kaufen und sich das hinstellen und mehr oder weniger machen was man will --- mit dem MEDIUM, sprich dem Pappkarton wo das Ticket draufgedruckt ist.

Aber man erwirbt kein Eigentum am Konzert damit. Man darf nur hingehen. Diese WP-Erläuterung find ich persönlich allerdings auch komplett am Ziel vorbei, das hat mit Lizenzen nix zu tun, eher mit deren Geschäftsmodell. Nicht mal Gebühren sind erforderlich. "Du darfst jeden Tag von meinem Apfelbaum pflücken" ist auch eine Lizenz, weil das sonst niemand darf, im Gegenteil wäre das mindestens Hausfriedensbruch.
 
RalphS schrieb:
Aber man erwirbt kein Eigentum am Konzert damit. Man darf nur hingehen.
Eben, aber das ist ja klar. Aber mir gings ja um die Lizenz, die man "erwirbt".
RalphS schrieb:
Man kann natürlich ein Konzert-Ticket kaufen und sich das hinstellen und mehr oder weniger machen was man will --- mit dem MEDIUM, sprich dem Pappkarton wo das Ticket draufgedruckt ist.
Und natürlich darf man das Ticket/Lizenz zum Konzertbesuch auch wieder verkaufen.
 
new Account() schrieb:
Das einzige, dass dort über Eigentum steht, ist, dass das Eigentum des lizenzierten Objekts beim Lizenzgeber verbleibt.
Das sagt jedoch nichts über die Lizenz, welche man erwerben kann (und dadurch imho und laut Artikel Eigentum an der Lizenz erlangt), selbst aus.
Weil man kein Eigentum an einer Lizenz hat. Du hast auch kein Eigentum an einem Mietvertrag. Eigentum hat man an dem entsprechenden Objekt (im Falle des Mietvertrags ist dies die Mietsache) was in diesem Fall die Software ist. Eine Lizenz ist ein abstraktes Konstrukt sowie ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag. Du kannst der Inhaber sein aber nicht der Eigentümer.

Ein Pächter eines Restaurants ist Inhaber des Gebäudes aber nicht Eigentümer, weder des Gebäudes (Objekt) noch am Pachtvertrag, da der Pachtvertrag kein Objekt ist sondern ein Rechtskonstrukt...
Ergänzung ()

new Account() schrieb:
Eben, aber das ist ja klar. Aber mir gings ja um die Lizenz, die man "erwirbt".
Erwerben hat nicht mit Eigentum zu tun, erwerben ist ein andere Wort für erhalten bzw. in Besitz gelangen (Besitz nicht gleich Eigentum).
Du kannst Geschlechtskrankheiten erwerben, was dich aber nicht zum Eigentümner dieser macht.
Das gleiche gilt für die Fahrerlaubnis die erwirbst du und bist dessen Inhaber aber nicht der Eigentümer, denn das ist der Staat.
 
Zuletzt bearbeitet:
new Account() schrieb:
Und dennoch sehen das die Richter anders:

Ergänzung ()

Möglicherweise fällt das unter geistiges Eigentum.
Nein geistiges Eigentum hat der Urheber des geistigen Werkes.

Und "Die Richter" sind Richter eines popeligen Französischen Landgerichts was absolut niemanden interessiert. Solange da kein letzinstanzliches Urteil mit Richtungsweisender Wirkung gefällt worden ist (Oberster Gerichtshof in Frankreich inklusive eines Gutachtens des EuGH), interessiert es kein Schwein um es mal zu sagen wie es ist.
 
Don Sanchez schrieb:
Und Singleplayer Spiele gibt es dann bald gar nicht mehr?
Vor nicht all zu langer Zeit, war es völlig normal sp Spiele zu kaufe, zu spielen und wieder im Shop zu verkaufen.
Dort konnte man dann neu und gebraucht Spiele kaufen.

Bei Konsolen geht das teilweise immernoch.

Ich seh dein Problem dabei nicht.
 
new Account() schrieb:
Und natürlich darf man das Ticket/Lizenz zum Konzertbesuch auch wieder verkaufen.

Naja, nach geltender Auffassung obliegen erteilte Befugnisse, die Lizenzen ja sind, dem Lizenzgeber. Der kann sagen, was mit der Lizenz möglich ist und was nicht. Wie Du sagst, man kann Konzerttickets weiterverkaufen, wenn man eins hat; was man NICHT darf, ist selber Konzerttickets malen und damit hingehen und/oder diese veräußern. Wie gesagt, es gibt mindestens zwei verschiedene Lizenzformen für dieselbe Sache, die miteinander nichts zu tun haben: der Lizenzgeber kann eine Nutzungserlaubnis vergeben (die Software-Lizenz) damit man Windows auf seiner Kiste installieren und verwenden darf; das erlaubt nicht notwendigerweise den Verkauf davon. Und es gibt eine Reseller-Lizenz, die es erlaubt, jene Lizenzen zu veräußern, aber nicht notwendigerweise dazu, diese selbst zu benutzen.

Für Software kann jeder Hersteller seine eigenen Lizenzbedingungen schreiben. Ich denke, das ist auch schon das größte Problem an der Stelle. Wenn Valve sagt, das dürft ihr, und das nicht, dann sind sie bis auf Widerruf erstmal im Recht; "ungültige" Lizenzbedingungen gibt es per se nicht, außer sie verstoßen gegen geltendes Recht (du darfst Windows nur installieren, wenn du den Nachbarn vorher umgebracht hast).

Die Dinger sind halt immateriell wie Dienstleistungen. Man kann die Lizenz nicht greifen und entsprechend auch nichts damit machen. Es ist ja nur eine Erlaubnis. Nur weil ich Dir erlaube, meine Äpfel zu pflücken, heißt das noch lange nicht, daß morgen Deine erweiterte Familie in meinen Garten darf oder daß Du stattdessen diese Erlaubnis an einen Kumpel abtreten kannst. Bei anderen Dingen mag das anders aussehen, teilweise gibts auch verschiedene Modelle für dieselbe Sache (persönliche/"nomale" Monatskarten zum Beispiel) und wieder andere sind einfach den Umständen geschuldet (wie will ich das durchsetzen, daß keiner Konzerttickets weiterverkauft? Da kann ich mich auf den Kopf stellen) - hier kommeen dann digitale Dinge ins Spiel (zB in Form von Accountbindung als Gegenmaßnahme zum Weitervertrieb).

Wie schon angesprochen: damit sich das ändert braucht es ein grundlegendes passendes System abseits "Urheberrecht" (das hat damit nichts zu tun) was rechtlich einwandfrei und halbwegs standardisiert ist und aber die Rechte von Entwicklern und Nutzern gleichermaßen berücksichtigt.
 
new Account() schrieb:
Warum kann ich Besitzer der Lizenz sein, aber nicht Eigentümer?

Wenn ich dir deinen Lutscher wegnehme bin ich aktuell Besitzer. Du jedoch Eigentümer.

Verkaufst du ihn mir bin ich beides.

Das ist und war schon immer so, sonst gäbe es keinen Diebstahl und vieles weitere ...
nachzulesen im BGB (oder so)
 
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Wer bitte interessiert sich denn noch ernsthaft fürs PC spielen?

Heutzutage muss man doch für einige Spiele mehrere Clients installieren, wo die konten untereinander verknüpft sind. Überall muss die E Mail Adresse 2,3 ,4 stuffig verifiziert werden. Das ist doch für den Verbraucher alles komplett untransparent, du weißt gar nicht was da alles passiert, und weißt nicht warum was nicht funktioniert. Alles ist von den paranoiden Entwicklern kreuz und quer abgesichert.

Wenn du mal deine E mail addresse änderst, kannst Pech haben und einige Spiele funktionieren nicht mehr weil die alte E mail aAdresse mit dem Spieleaccount verknüpft und verifiziert ist. Geschweige hast eine Ahnung womit das alles verknüpft ist. Ist ja auch kein Wunder bei 100 Accounts im Internet.
Ganz ehrlich, ich wäre froh wenn das Gesetz durchkommt dass man Spiele verkaufen darf, dann würde ich nämlich alle meine PC Spiele verkaufen und mir einen billigen Arbeits PC zulegen. Gezockt wird dann nur noch an Konsolen, so lange man da noch physische Datenträger kaufen kann. Ich nehme immer mehr Abstand von diesem ganzen Game-Client Mist, raubt einem nur die letzten Nerven. Ganz furchtbare Zeiten. Dann lieber andere Hobbys suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Manegarm
Mh, ich habe ehrlich gesagt keine der von dir genannten Probleme. Finde es auch deutlich angenehmer ein Spiel einfach herunterzuladen als irgendwelche Datenträger kaufen und hüten zu müssen.
 
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