Ist ein Tablet ein Technisch Kompliziertes Gerät ? (Vertragsrücktritt)

Xidus

Lieutenant
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Hallo CB Community,

Ich habe mir im Februar dieses Jahres eine Acer W700P gekauft.

Nach ca. 4-5 Monaten habe ich bemerkt das Sich das Display einbrennt, dieses Wurde immer stärker.
Soweit das sich neue Einbrenungen über alte gelegt haben und das erkennen auf dem Display erschwert haben.

Ich im Juli habe ich mich an den Support gewendet (hab es Online gekauft) und das Produkt dann ein Geschickt nach einem Monat habe ich es dann Wieder bekommen. Mit dem Fazit das der Fehler nicht da wäre.
In der Zeit hat bei mir ganz in der Nähe auch ein Store auf gemacht.
Ich bin also am gleichen Tag zum Store und habe den denn Fehler gezeigt.
Sie haben es dann noch mal eingeschickt und konnten mir auch nicht sagen warum die Techniker den Fehler nicht erkennen konnten.

Diese Woche habe ich dann mein Tablet wieder bekommen (es wurde das Display ausgetauscht).
Am ersten Tag war nix zu sehen und ich habe mich schon gefreut das alles Wieder in Ordnung ist.
Jedoch waren am Zweiten tag schon wieder Einbrennungen da, diese wurden und werden auch immer schlimmer.
Jetzt war ich heute wieder im Store und wollte eigentlich mein Geld zurück,
da es nach dem 2 Reparatur versuch ja ein erfolglose Nachfüllung ist.

Jedoch wurde mir gesagt das Computer ja ein Technisch Kompliziertes Gerät ist und da nicht 2 sondern 3 versuche Rechtlich vorgeschrieben sind.

Ich habe mich jetzt im Internet etwas Umgeschaut und dieses LINK gefunden. Hier steht auch das mir dem Technisch Kompliziertes Gerät (was mir vorher noch nicht geläufig war) jedoch jetzt hier auch z.B steht "Wenn eine Ersatzlieferung als Nacherfüllung in Betracht kommt, braucht der Käufer jedoch nur einen Versuch der Nacherfüllung zu dulden. Ist im Fall von Manfred H. z.B. auch der ausgetauschte Bildschirm defekt, kann er sofort vom Kaufvertrag zurücktreten." kann mir hier zu jemand etwas sagen ?

Kann ich jetzt vom Vertrag zu Rücktretten ?

Wenn ich jetzt Vertragsrücktritt mache bekomme ich ja nur einen Zeitwert oder ?
Wenn ja wann ist dieser Zeitpunkt jetzt oder mit Anfang der Reparatur ?

mfg Xidus
 
It's not a bug, it's a feature.

Einen Einbrenneffekt dachte ich bei meinem Windows8 Tablet auch erkennen zu können. Nach näherem Untersuchen ist mir dann aber aufgefallen, dass dieser Einbrenneffekt wechselt, wenn ich im Desktopbetrieb ein anderes Fenster öffne. In der Modern UI scheint dann das neue Bild eingebrannt zu sein. Für mich wirkt das wie ein Memory Effekt. Schiebe ich momentan auf Win8 oder den Grakatreiber.

Evtl. ist das bei dir ähnlich und daher kein zu behebender Displaydefekt. Falls es tatsächlich ein Hardwaredefekt ist und du das Gerät endgültig abgeben willst, dann schick es doch zur Not ein drittes Mal ein und reklamiere dann wieder. Wenn die das unbedingt 3 mal haben wollen. Oder entstehen dabei für dich weitere Kosten wie z.b. Reparaturkosten?
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Für dich ist aber wohl auch dies von Bedeutung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Sprich geh in den Laden und lass dir ein neues Gerät geben.

Verweigert er das, dann kannst du vom Kauf zurücktreten und bekommst den gesamten Kaufpreis zurück.
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Freundlich und bestimmt, im Notfall den Geschäftsführer / Abteilungsleiter verlangen und auf das BGB verweisen.
Und diese Geschichte mit dem "Technisch Kompliziertes Gerät" ist völlig unerheblich.
 
Der Verweis der "technischen Kompliziertheit" bezieht sich darauf, dass bei geräten dieses Typs, die Fehlerfindung und -beseitigung eben wegen der genannten Kompliziertheit nicht trivial ist. Der bei Deinem Tablett aufgetretene Fehler fällt jedoch nicht in diese Kategorie. Wenn der laden sich jedoch quer stellt wird sich das nur bei einem Rechtsstreit klären lassen, wobei der Laden damit nur Zeit schinden könnte aber kaum den Prozess gewinnen.
 
Suxxess schrieb:
Verweigert er das, dann kannst du vom Kauf zurücktreten und bekommst den gesamten Kaufpreis zurück.
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Naja, das ist auch nur theoretisch richtig. Praktisch kann der Verkäufer immer eine der beiden Nacherfüllungsarten wegen zu hoher Kosten ausschließen und du bist an die andere gebunden. Wenn er nur reparieren will, kannst du da zunächst mal wenig machen.

Bestehst du doch auf die anderen Art der Nacherfüllung, wirst du das im Rechtsstreit durchsetzen müssen. Genauso wenn er darauf besteht, drei mal nachbessern zu dürfen.
 
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