Naja so weit waren wir doch schon lange, oder etwa nicht?
Siehe auch
BVerfG, 1 BvR 357/05
Dieses Urteil hat Herr Schäuble, so denke ich, auch sehr gut verstanden und er hat meines Wissens nach keine Versuche unternommen ein Gesetz durchzubringen welches direkt den Abschuss einer Maschine regelt. Der Bundesverteidigungsminister hatte ja vor einiger Zeit auf seine missliche Lage hingewiesen die er vor allem auch dadurch begründet, dass die Piloten im Falle eines Abschussbefehls mit am Pranger stehen sofern dieser Durchgeführt wird.
Nun möchte Schäuble den Fall eines Angriffes mit terroristischen Mitteln als Legitimationsgrund nutzen um den Verteidigungsfall eintreten zu lassen. Daraus resultiert, dass Entscheidungen die im alltäglichen Rechtssystem nicht statthaft sind auf einmal legitim werden (früher nannte man dies Kriegsrecht).
Dies bedeutet nicht, dass man den Abschuss eines Flugzeuges in Gesetzesform regelt aber es bieten sich dennoch einige "Vorteile" für den Verteidigungsminister (bzw. im Verteidigungsfall dem Bundeskanzler als Oberbefehlshaber). Die Durchführung des Abschussbefehls wäre zum Beispiel für die Piloten vermutlich eine Handlung die keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen würde. Im Verteidigungsfall nämlich ist für Soldaten die Abwägung von Menschenleben durchaus legitim.
Meine Meinung:
Wir merken doch langsam, dass unsere Verfassung einfach nicht für die heutigen Bedrohungen gemacht ist mit denen sich unsere Sicherheitsorgane konfrontiert sehen. Der Terrorismus von außen ist in meinen Augen kein Fall für das Strafrecht. Die Urteile in Folge der Anschläge in Madrid zeigen deutlich wo die Probleme liegen (auch wenn es ein anderes Land ist). Auch Gutantanamo zeigt, dass die Rechtssysteme fast aller westlichen Staaten einfach noch nicht in der Lage dazu sind mit dem Terrorismus unzugehen.
Was soll denn der US Soldat machen der in Afganistan einen Al Kaida Kämpfer fest nimmt, genau weiß, dass dieser Mensch zum Ziel hat die "Ungläubigen" zu vernichten?
Der Kämpfer ist kein Soldat einer regulären Armee und somit hat auf einmal die Genfer Konvention keinen Wert mehr. Da die "Festnahme" aber in einem anderen Land statt fand welches zudem auch zu einem Kriesengebiet statt fand, greifen die heimischen Strafgesetzbücher auch nicht wirklich.
Es ist ja noch nicht mal fest gestellt ob die USA sich wirklich im Krieg befinden, denn dieser Krieg kann ja nach den Vorgaben des Völkerrechts nur gegen ein Land und nicht gegen eine internationale Organisation geführt werden.
Bei strenger Auslegung der heute vorliegenden Gesetze und Vorschriften müsste er ihn am Ende sogar laufen lassen.
Aber Al Kaida hat zum Ziel die Vernichtung der westlichen Welt, sie handelt im höchsten Maße aggressiv und bedroht direkt Nationen wie die USA, GB, Frankreich, Spanien, ... und ja auch Deutschland.
Diese Bedrohung ist "latent", will meinen, sie ist vorhanden aber kaum spürbar, da sie eben nicht so massiv ist wie ein militärischer Angriff.
Und nun kommen die Flugzeuge (welche ja nur stellvertretend sind für die perversen Anschlagsmethoden die sich so ein Terrorist einfallen lässt). Unser Rechtssystem kennt so etwas einfach nicht. Und selbst wenn wir jetzt Gesetze schaffen würden die das Flugzeug Thema regeln, dann kommt morgen der gemeine Terrorist und denkt sich einen anderen perfiden Plan aus...
Was ich damit sagen will:
Wir müssen uns Gedanken machen wie wir unsere Gesetze fit machen für diesen Wandel in der Bedrohungslage. Große Kriege werden uns nicht mehr Bedrohen. Wohl aber Organisiertes Verbrechen, Wirtschaftskriminalität und eben auch der Terrorismus. Wie gehen wir damit um? Wie schaffen wir Rechtssicherheit?
Ich will bei leibe kein Kriegsszenario nur weil ein paar Turbanträger uns an die Wolle wollen! Also bitte meine Aussagen nicht falsch verstehen.
Ferner kommen wir in Bereiche die sich einfach nicht per Gesetz regeln lassen. Die Faktoren im Falle eines Anschlages wie denen vom 11.9.2001 sind derart vielfältig, dass ein Gesetz niemals regeln könnte wann der Abschuss eines Flugzeuges statthaft ist und wann nicht.
Aber es muss in meinen Augen für die Entscheider zumindest die Chance bestehen strafffrei aus einer solchen Situation heraus zu kommen und dennoch die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Und wenn tatsächlich eine eindeutige Bedrohungslage besteht wo durch den Abschuss eines Flugzeuges (oder irgendeine andere Aktion) 1000 Leben gerettet werden können, man dafür aber 100 dafür opfern muss, dann gibt es kein falsch und richtig. Dann ist man in einem Bereich wo Gesetze einfach nicht mehr greifen, wo einzig und allein der Menschenverstand in der Lage ist zu beurteilen wie man sich zu verhalten hat.
Die Entscheidung ist dann vollkommen subjektiv und kann keinen objektiven Gesichtspunkten genügen. Wie soll man objektiv eine derartige Entscheidung bewerten können?
Doch soll man nun den Verteidigungsminister oder die Bundeskanzlerin bestrafen, weil sie eben die Option gewählt haben in der sie quantitativ Leben abgewägt haben?
Nein hier bin ich dann an einem Punkt angekommen wo nach meinem dafürhalten selbst die Verfassung nicht geeignet ist uns objektive Bewertungskriterien zu geben.