Ist Schäuble eigentlich der richtige Mann für das Innenministerium?

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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Wären die Bauchschmerzen vielleicht stärker gewesen, wenn man nicht zugestimmt hätte?

Soll persönliche Entscheidungen geben die einem nicht leicht fallen egal in welche Richtung man sich entscheidet.

Das bei einer Demokratie die auf einem Mehrparteiensystem basiert neben den persönlichen Ansichten eben auch Parteiinteressen eine Rolle spielen bestreitet niemand. Ist aber auch vollkommen in Ordnung, denn wenn man das ändern will müsste man das ganze System ändern.
 
Back to the roots, also zurück zum Thema ;):

Schäubles letzte Rede vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe hatte es wieder mal in sich: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99297

"Die globale Informationsgesellschaft ist eben auch die Basis des Verbrechens"

Schäuble beließ es nicht bei der seit Jahrhunderten üblichen Schelte an der Einführung neuer Medien. Vielmehr holte der Minister weiter aus und versuchte Begründungen für eine Reihe seiner umstrittenen Äußerungen etwa zur Abschaffung der Unschuldsvermutung und zur Notwendigkeit eines präventiven Sicherheitsstaates zu liefern. "Unter den Bedingungen moderner Staatlichkeit bedrohen grundsätzlich nur nichtstaatliche Akteure das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", wies Schäuble jegliche Verdachtsmomente gegen das Aufkommen neuer Diktaturen in Westeuropa von sich. Auch die persönliche Freiheit und die Bewegungsfreiheit seien dabei "weit mehr von nichtstaatlicher Gewalt bedroht als durch den Rechtsstaat".
 
Und danach hat Schäuble sich äußerst kritisch zum Verhalten der Chinesischen Regierung und der SPD in Folge des Besuches des Dalai Lahma bei Frau Merkel geäußert.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,518593,00.html

Komisch, dass der Mann der angeblich unser aller Freiheit einschränken will bereit wäre negative wirtschaftliche Konsequenzen für unser Land in Kauf zu nehmen um zu zeigen, dass wir die Werte die in unserem Land nicht einfach so verkaufen.

Teile der SPD sind es die in diesem Fall gefordert haben, dass wir unsere Ideale verkaufen um mit einem starken Wirtschaftspartner einen diplomatischen Kuschelkurs zu fahren. Eben diese Teil der SPD die Schäuble gerne als Feind unserer freiheitlichen Grundrechte bezeichnen.

Großes Kino!
 
Ja und? Was haben Diplomatie und Themen der Außenpolitik und Wirtschaft mit der Funktion des Innenministers und seinen Vorstößen im Inneren zu tun? Ach ja chinesische Hacker in Bundesbehörden. ^^ Passt doch.
Der Rest ist übliches Parteigeplänkel. Es zeigt mir nur eines, Konsequenz, der Mann geht eben gerne auf Konfrontationskurs und das an allen Fronten, der Feind ist überall. Und wenn man sich so seine neuerlichen TV-Interviews anschaut wird wiedermal deutlich, der Mann schiebt Verantwortung gerne auf andere ab, egal ob EU oder andere Bundesminsterien. Er selber muß ja nur seinen Job machen.
 
Naja so weit waren wir doch schon lange, oder etwa nicht?

Siehe auch BVerfG, 1 BvR 357/05

Dieses Urteil hat Herr Schäuble, so denke ich, auch sehr gut verstanden und er hat meines Wissens nach keine Versuche unternommen ein Gesetz durchzubringen welches direkt den Abschuss einer Maschine regelt. Der Bundesverteidigungsminister hatte ja vor einiger Zeit auf seine missliche Lage hingewiesen die er vor allem auch dadurch begründet, dass die Piloten im Falle eines Abschussbefehls mit am Pranger stehen sofern dieser Durchgeführt wird.
Nun möchte Schäuble den Fall eines Angriffes mit terroristischen Mitteln als Legitimationsgrund nutzen um den Verteidigungsfall eintreten zu lassen. Daraus resultiert, dass Entscheidungen die im alltäglichen Rechtssystem nicht statthaft sind auf einmal legitim werden (früher nannte man dies Kriegsrecht).

Dies bedeutet nicht, dass man den Abschuss eines Flugzeuges in Gesetzesform regelt aber es bieten sich dennoch einige "Vorteile" für den Verteidigungsminister (bzw. im Verteidigungsfall dem Bundeskanzler als Oberbefehlshaber). Die Durchführung des Abschussbefehls wäre zum Beispiel für die Piloten vermutlich eine Handlung die keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen würde. Im Verteidigungsfall nämlich ist für Soldaten die Abwägung von Menschenleben durchaus legitim.

Meine Meinung:

Wir merken doch langsam, dass unsere Verfassung einfach nicht für die heutigen Bedrohungen gemacht ist mit denen sich unsere Sicherheitsorgane konfrontiert sehen. Der Terrorismus von außen ist in meinen Augen kein Fall für das Strafrecht. Die Urteile in Folge der Anschläge in Madrid zeigen deutlich wo die Probleme liegen (auch wenn es ein anderes Land ist). Auch Gutantanamo zeigt, dass die Rechtssysteme fast aller westlichen Staaten einfach noch nicht in der Lage dazu sind mit dem Terrorismus unzugehen.

Was soll denn der US Soldat machen der in Afganistan einen Al Kaida Kämpfer fest nimmt, genau weiß, dass dieser Mensch zum Ziel hat die "Ungläubigen" zu vernichten?
Der Kämpfer ist kein Soldat einer regulären Armee und somit hat auf einmal die Genfer Konvention keinen Wert mehr. Da die "Festnahme" aber in einem anderen Land statt fand welches zudem auch zu einem Kriesengebiet statt fand, greifen die heimischen Strafgesetzbücher auch nicht wirklich.
Es ist ja noch nicht mal fest gestellt ob die USA sich wirklich im Krieg befinden, denn dieser Krieg kann ja nach den Vorgaben des Völkerrechts nur gegen ein Land und nicht gegen eine internationale Organisation geführt werden.

Bei strenger Auslegung der heute vorliegenden Gesetze und Vorschriften müsste er ihn am Ende sogar laufen lassen.

Aber Al Kaida hat zum Ziel die Vernichtung der westlichen Welt, sie handelt im höchsten Maße aggressiv und bedroht direkt Nationen wie die USA, GB, Frankreich, Spanien, ... und ja auch Deutschland.

Diese Bedrohung ist "latent", will meinen, sie ist vorhanden aber kaum spürbar, da sie eben nicht so massiv ist wie ein militärischer Angriff.

Und nun kommen die Flugzeuge (welche ja nur stellvertretend sind für die perversen Anschlagsmethoden die sich so ein Terrorist einfallen lässt). Unser Rechtssystem kennt so etwas einfach nicht. Und selbst wenn wir jetzt Gesetze schaffen würden die das Flugzeug Thema regeln, dann kommt morgen der gemeine Terrorist und denkt sich einen anderen perfiden Plan aus...

Was ich damit sagen will:

Wir müssen uns Gedanken machen wie wir unsere Gesetze fit machen für diesen Wandel in der Bedrohungslage. Große Kriege werden uns nicht mehr Bedrohen. Wohl aber Organisiertes Verbrechen, Wirtschaftskriminalität und eben auch der Terrorismus. Wie gehen wir damit um? Wie schaffen wir Rechtssicherheit?

Ich will bei leibe kein Kriegsszenario nur weil ein paar Turbanträger uns an die Wolle wollen! Also bitte meine Aussagen nicht falsch verstehen.

Ferner kommen wir in Bereiche die sich einfach nicht per Gesetz regeln lassen. Die Faktoren im Falle eines Anschlages wie denen vom 11.9.2001 sind derart vielfältig, dass ein Gesetz niemals regeln könnte wann der Abschuss eines Flugzeuges statthaft ist und wann nicht.

Aber es muss in meinen Augen für die Entscheider zumindest die Chance bestehen strafffrei aus einer solchen Situation heraus zu kommen und dennoch die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Und wenn tatsächlich eine eindeutige Bedrohungslage besteht wo durch den Abschuss eines Flugzeuges (oder irgendeine andere Aktion) 1000 Leben gerettet werden können, man dafür aber 100 dafür opfern muss, dann gibt es kein falsch und richtig. Dann ist man in einem Bereich wo Gesetze einfach nicht mehr greifen, wo einzig und allein der Menschenverstand in der Lage ist zu beurteilen wie man sich zu verhalten hat.

Die Entscheidung ist dann vollkommen subjektiv und kann keinen objektiven Gesichtspunkten genügen. Wie soll man objektiv eine derartige Entscheidung bewerten können?

Doch soll man nun den Verteidigungsminister oder die Bundeskanzlerin bestrafen, weil sie eben die Option gewählt haben in der sie quantitativ Leben abgewägt haben?

Nein hier bin ich dann an einem Punkt angekommen wo nach meinem dafürhalten selbst die Verfassung nicht geeignet ist uns objektive Bewertungskriterien zu geben.
 
Es ist beschämend und höchst alarmierend das in jüngster Vergangenheit immer wieder die Richter dem Treiben dieses offensichtlich verwirrten Innenministers einen Riegel vorschieben müssen. So etwas kann man nicht mehr als verantwortungsvolle Politk bezeichnen.
 
Gibt es bisher einen einzigen Fall in dem ein durch Schäuble initiiertes Gesetz durch einen Richter als nicht statthaft vor der Verfassung beurteilt wurde?
 
Gegenfrage: Ist die Verfassung das einzige Korrektiv für die Beantwortung deiner Frage oder meinst du dass es da auch noch sowas wie selber Denken gibt?

Anders klingt es bei dir so: "Ja, mag ja sein, dass es hier und da Stellen gibt wo es knirscht aber solange "die da" nicht sagen dass es gegen etwas verstößt habe auch ich als kleiner Bürger kaum das Recht irgendwas anzuzweifeln."

Mit Verlaub, das ist Gutgläubigkeit.
 
Mit verlaub du liegst vollkommen daneben.

Smacked2 monierte, dass Schäuble schon mehrfach von Richtern zurückgepfiffen wurde und angeblich dennoch nicht draus gelernt habe. Ein Richter kann in seiner Funktion als Richter eben nur nach Gesetzen urteilen. Subjektive Meinungen haben außen vor zu bleiben.
Ferner können Gesetze eben nur auf Basis des "höchsten Gesetzbuches" (der Verfassung) als Rechtswidrig tituliert werden.

Wenn also hier in den Raum geworfen wird, dass Schäuble angeblich immer wieder von Richtern in die Schranken gewiesen werden muss, dann darf wohl die Frage gestattet sein wie oft dies denn wirklich der Fall gewesen ist.

Die von dir nun konstruierte Gutgläubigkeit hat mit der von mir in Post #329 aufgeworfenen Frage nun gar nichts zu tun ...
 
@th30
Die Verfassung ist insofern ein brauchbares Korrektiv, weil es auch um die Legitimation geht. Es kann nicht angehen, dass jeder Minister sein eigenes Grundgesetz hervorkramt, welches er für einzig richtig, angemessen und gültig erklärt.

Wir machen auch keine Einzelbefragung aller Menschen im Land. Wir wählen Volksvertreter, die ihrerseits Gesetze verabschieden und dabei einzig und allein ihrem Gewissen folgen sollen. Wenn dabei das aktuelle Grundgesetz herauskommt, dann ist das schon viel wert. Und da wir die Gewaltenteilung haben, wacht das BVerfG darüber, ob das alles seine Richtigkeit hat.

In manchen Fällen gibt es kein "richtig" oder "falsch". Letzten Endes spielen unsere Werte und Moralvorstellungen eine Rolle. Daher auch die Orientierung am "Gewissen", in der Hoffnung, damit den bestmöglichen Weg einzuschlagen. Eine höhere Instanz sehe ich auch nicht.
 
Genau genommen haben wir keine Verfassung. Wir haben ein Grundgesetz.
Ist, glaube ich, einmalig in der Welt.

Das BVerfG (von der Bezeichnung her ein Widerspruch in sich) hat auch Urteile gesprochen, die bis heute nicht umgesetzt sind.
Demnach hält sich die Regierung nicht immer an das, was ihnen vorgegeben wird.


Wenn der Herr Schäuble schon mehrfach* vom BVerfG "zurückgepfiffen" wurde, dann muss da wohl was nicht ganz stimmen.
Wenn jemand das immer wieder schafft, dann sollte so eine Person dieses verantwortungsvolle Amt nicht bekleiden.



* - Wie oft war das denn nun genau ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein einziges Mal wurde Herr Schäuble bisher von Bundesverfassungsgericht zurück gepfiffen.

Das Luftsicherheitsgesetz (Abschuss von Entführten Flugzeugen) wurde von der alten Regierung (SPD / Grüne) eingebracht.
Auch die Durchführung von Online Durchsuchungen im Inland durch das BKA (welche dann ja vom BGH verboten wurden) geht noch auf die alte Regierung zurück. Schäuble hat dort lediglich das weiter geführt, was seine Vorgänger schon gemacht haben.

Deswegen meine provokative Frage an smacked2, denn mir ist kein einziger Fall bekannt in dem Schäuble von einem Richter in die Schranken gewiesen werden musste.

Auch der von keshkau eingebrachte Bericht ist ja lediglich ein Beitrag eines Verfassungsrichters zu einer gegenwärtigen Debatte. Der Verfassungsrichter kennt zum aktuellen Zeitpunkt ja noch nicht mal konkrete Gesetzesvorlagen, kann also auch nur in den blauen Dunst hinein seine Meinung abgeben.

Und jetzt meine Frage an dich:

-oSi- schrieb:
Das BVerfG (von der Bezeichnung her ein Widerspreuch in sich) hat auch Urteile gesprochen, die bis heute nicht umgesetzt sind.

Welche meinst du da genau?
 
Ähm hast du dir den Text bis zum Ende durchgelesen?!

Es geht dabei darum, dass man zwar Abgaben auf Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) bezahlt, diese aber nicht bei der Berechnung des Anspruches auf Arbeitslosengeld (jetzt ALGI) und Krankengeld berücksichtigt werden.
Diese Praxis ist Verfassungswidrig gewesen.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass heute eben diese Einmalzahlungen bei der Berechnung deiner Ansprüche auf Sozialleistungen mit berücksichtigt werden. Daher ist es nun auch legitim, dass du Abgaben auf Einmalzahlungen bezahlen musst (Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Wo wird hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert? Da muss schon etwas mehr als Beleg kommen als ein Zeitungsartikel von 2000 ...
 
Adam_Smith schrieb:
Ich gehe einfach mal davon aus...
Das ist nicht wissen.

Entweder suche ich falsch und finde nichts oder ich kann nichts finden, weil es nicht da ist.
Ich finde nichts zu einer Umsetzung dieses Urteils. (Bitte um Hilfe)
Und wenn ich sowas lese, dann scheint es noch nicht umgesetzt zu sein.


Ich bin nun auch ein Rechts-Laie, wie wohl alle Nicht-Juristen. ;)
Nur sehe ich ein Urteil, keine Umsetzung und seit Jahren Abzüge, die ich nicht zahlen muss...



Unanhängig von meinem Einwand (um zum eigentlichen Thema zurück zukommen)...
...ist das Verhalten und Vorgehen der Regierung mit dem Thema "Terrorismusbekämpfung" z.Zt. recht bedenklich.
 
Na wenn du hier der Bundesregierung vorwirfst, dass sie sich nicht an die Vorgaben des BVerfG halten würde, dann musst du auch schon etwas in der Hand haben um diesen Vorwurf zu belegen.

Und nochmal:

Das Urteil des BVerfG bedeutet nicht, dass man keine Abgaben auf Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen braucht. Es bedeutet lediglich, dass diese Abgaben entweder abgeschafft oder das Einkommen durch die Sonderzahlungen auf die Ansprüche (ALGI, Krankengeld, ...) angerechnet werden muss

Außerdem steht doch schon im Zeitungsartikel den du verlinkt hast drin, dass die damalige Bundesregierung das Urteil schnellsmöglich umsezten wird.

Er sagte die rasche Überarbeitung der seit Anfang 1997 geltenden Vorschriften zu, so dass Leistungsansprüche beim Arbeitslosengeld schnell zufrieden gestellt werden könnten. Dem Vernehmen nach sind dafür im Sozialhaushalt 2001 rund zwei Milliarden Mark eingestellt.

Sorry, aber es wäre vielleicht einfach an der Zeit einzugestehen, dass du dich geirrt hast? :D
 
Adam_Smith schrieb:
dass die damalige Bundesregierung das Urteil schnellsmöglich umsezten wird.
...wird.
Dann müsste es was geben, dass das belegt.
Oder bin ich blind ?

Aber das wäre schon ein Thema für sich.
 
Um diese leidige Diskussion zum Ende zu bringen:

SGB 3 § 131 regelt welches Bemessungsentgeld für die Berechnung des Anspruches auf ALG I berücksichigt wird. Dort ist eindeutig geregelt, dass alle Entgelte (Einkommen) die der Arbeitnehmer im Bemessungszeitraum (also die Zeit in der du Arbeitest) bekommen hat. Berücksichtigt werden also auch Sonderzahlungen sofern auf diese auch Abgaben gezahlt wurden.

Und hier kannst du mal freudig probieren:

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALGrechner.php?openmenue=26&opensub=652
 
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