Azrael1980 schrieb:
1. ein Verdächtiger wird gefasst
2. der verdächtige wird befragt
3. der Verdächtige weis nichts
4. der Verdächtige wird weiter festgehalten und stärker befragt
5. der Verdächtige weis weiterhin nichts
6. der Verdächtige wird gefoltert
7. der Verdächtige weis alles
8. die Informationen werden weitergegeben
9. die Informationen stellen sich als nutzlos heraus
Wie oft muss ich es dir noch erklären? Diese kausale Kette trifft nicht auf das von Schäuble gesagte zu.
Punkt 1.-7. geschehen nicht in Deutschland und auch nicht auf Veranlassung Deutschlands.
Sie geschehen in einem fernen Land auf welches Deutschland keinen Einfluss hat. Und sie werden auch nicht von Deutschen, oder einer deutschen Behörde unterstellten Menschen durchgeführt.
Der Grund für Punkt 1., also die Festnahme, könnte in Pakistan zum Beispiel sein, dass der "Verdächtige" als Mitglied der Taliban identifiziert wird. Habe mir sagen lassen, dass die in Pakistan nicht willkommen sind.
Also Punkt 1.-7. liegen Zeitlich vor Punkt 8. und liegen nicht im Einflussbereich der Deutschen.
Jetzt kommt Punkt 8. Es erfolgt ein Informationsfluss.
Die Behörden in Pakistan, welche ja von Deutschland kritisiert werden für ihre Praktiken, denken sich, dass es eine gute Tat wäre, wenn sie dem deutschen Innenminister sagen, dass sie erfahren haben, dass in Deutschland ein Anschlag statt finden soll.
Also schnappt der Pakistaner sich sein Telefon und ruft den Wolfgang an. Also auch auf Punkt 8. hat der Innenminister nur bedingt Einfluss ... denn die Informationsübergabe könnte er nur dann verhindern, wenn Informationen aus Pakistan nicht generell nicht beachtet werden und alle Telefonate von vorn herein abgewiesen.
Also obliegt dem Innenminister nur die Macht über den kleinen Punkt zwischen 8. und 9.
8.a wäre dann "die Information wird genutzt".
4 Mögliche Szenarien für Punkt 8a.:
I) Die Informationen werden nicht genutzt und stellen sich als nützlich heraus:
=> Viele Menschen sterben bei einem Anschlag, der Mensch in Pakistan wurde gefoltert
II) Die Informationen werden nicht genutzt und stellen sich als nicht nützlich heraus:
=> Nichts passiert, der Innenminister hat Glück gehabt, der Mensch in Pakistan wurde gefoltert
III) Die Informationen werden genutzt und stellen sich als nicht nützlich heraus:
=> Ein paar Bundesbeamte/Polizisten haben einen Einsatz der zu keinem Ergebnis führt, der Mensch in Pakistan wurde gefoltert
IV) Die Informationen werden genutzt und stellen sich als nützlich heraus:
=> Die Bundesbeamten/Polizisten vereiteln den Anschlag, viele Menschen werden gerettet, der Mensch in Pakistan wurde gefoltert
Egal wie du es drehst und wendest ... an Punkt 1.-7. wirst du nichts ändern. Der Mensch wurde gefoltert. Ob wird die Informationen nun annahmen und nutzen oder sie ablehnen. Der Mensch wurde gefoltert. Sicherlich schrecklich ... dennoch können wir nichts dran ändern.
@Fu Manchu:
Man unterstützt aber indirekt zukünftige Folterungen wenn man den "Erfolg" bzw. die daraus gewonnen Information (welche ja nicht mal Informationen sind) der gerade begangenen Folter verwendet.
Sehe ich anders. Es geht um die Ächtung der Folter, da darf keine Frage bestehen.
Eine sehr abstrakte Analogie (keinesfalls ein Vergleich):
Jedem ist bekannt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Hilfsgüter für die Bevölkerung Nordkoreas von der Führung des Landes und dem Militär abgezweigt wird. Das Militär und die Diktatur Nordkoreas wird dadurch nur noch mehr gefestigt. Deiner Argumentation folgend würde man also indirekt die dort praktizierte Folter und Ermordung von politischen Gefangenen fördern, wenn man Hilfsgüter nach Nordkorea bringt.
Macht man dies aber nicht, so sterben tausende, vielleicht zehntausende Nordkoreaner (Zivilisten) an Hunger.
Die Zwickmühle ist ähnlich ...
Sollte man Hilfslieferungen für Nordkorea einstellen?
Wer durch Folter erlangte Informationen aus der Hand Dritter benutzt um das Leben von Menschen zu retten der bleibt trotzdem in seiner generellen Ablehung der Folter glaubwürdig.
Es gab übrigens einen Fall in Deutschland der ähnlich liegt:
Der Polizei-Vizepräsident Wolfgang Dascher drohte vor einigen Jahren einem festgenommenen Folter an, wenn er nicht verriet wo die Leiche eines Jugen liege. Der Verdächtige gestand unter dem Eindruck dieser Androhung die Tat und verriet wo die Leiche ist. Völlig frei von den darauf folgenden Verhandlungen und der Tatsache, dass dieses Geständnis vor Gericht keinen Bestand hat eine Frage:
Sollte man die Leiche des Jungen einfach da liegen lassen?!
Niemand wird vor Gericht zur Rechenschaft gezogen wenn er sich weigert Informationen aus illegalen Quellen zu nutzen.
Und genau hier liegt ja der Knackpunkt.
Die Quelle ist vermutlich nicht illegal ... dazu kann MacII sicher mehr erläutern...
Doch nur so weit:
Andere Länder, andere Gesetze ... und wenn in einem Land die Folter rechtlich gestattet ist, dann ist sie somit nicht illegal ...
Rechtlich verwendet werden Aussagen unter Folter generell nicht, da ihre Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden kann und somit vor Gericht keinen Bestand hat.