addl1970
Lt. Junior Grade
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Wikipedia schrieb:Lange wurde darüber diskutiert, ob und inwieweit der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten durch einen Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verpflichten kann (wofür es nicht die erforderliche Einstimmigkeit[2] in der EU gab) oder ob ein derartiger Beschluss der Zustimmung des EU-Parlaments bedarf, beispielsweise über eine EG-Richtlinie.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Parlament der Europäischen Union schließlich mit den Stimmen der Christdemokraten und der Sozialdemokraten mit 378 Stimmen (197 Gegenstimmen, 30 Enthaltungen) für die umstrittene Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung.
Am 21. Februar 2006 stimmte der Rat ohne weitere Aussprache durch die Innen- und Justizminister mehrheitlich für die Richtlinie; die Vertreter Irlands und der Slowakei stimmten gegen die Richtlinie. Gegner dieser Entscheidung wie der irische Justizminister bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit; Irland reichte am 6. Juli 2006 gegen die Richtlinie Klage (Az. C-301/06) vor dem Europäischen Gerichtshof ein.[3]
Zwischen Vorstellung des Richtlinienentwurfs und der entscheidenden Lesung lagen nur drei Monate. Damit ist es das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte. Kritiker bemängeln eine dadurch fehlende Debattiermöglichkeit.
Am 06.07.2006 hat Irland Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie 2006/24/EG eingereicht (Az. C-301/06) mit der Begründung, die Vorratsdatenspeicherung diene einer verbesserten Strafverfolgung und habe deswegen nicht im Wege einer EG-Richtlinie beschlossen werden können. Stützen kann sich Irland auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Fluggastdatenübermittlung in die USA, derzufolge Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und auf dem Gebiet der Strafverfolgung nichtig sind. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird für 2008 erwartet. Erklärt der Europäische Gerichtshof die Richtlinie für nichtig, bleibt ein deutsches Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung gleichwohl bestehen.
Umsetzung in Deutschland
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung läuft gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie am 15. September 2007 ab, darf allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden. Hierzu ist eine besondere Erklärung der Mitgliedsstaaten notwendig. Eine solche Erklärung haben 16 der 25 Mitgliedsstaaten abgegeben, darunter Deutschland und Österreich.
Entschuldigt; aber das musste jetzt mal sein!
Hiermit hat der gute Herr Schäuble nur am Rande zu tun! Das ist EU Recht, welches jetzt umgesetzt wird.
Schade nur, dass man nicht den Ausgang des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abwartet, bis man das in ein Bundesgesetz schmiedet!
Ob uns das nun gefällt oder nicht; die Nasen (unsere gewählten Volksvertreter) in Brüssel mischen da leider auch noch ein wenig mit!
P.S.: Sorry Olly 3052 war schneller, oder war da nicht schon mal ein Hinweis im Treat?
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