Ok dröseln wir das ganze im Detail auf:
Vorratsdatenspeicherung:
Wie olly ja schon mehrfach betonte ändert sich für viele User nichts gavierendes. Das der Staat das Recht hat mit richterlichem Beschluss auf diese Daten zu zu greifen ist, so weit ich weis, verfassungsrechtlich unstrittig. Ferner ist es im Grunde die einzige Handhabe der Exekutive um Straftaten jeglicher Art im Internet zu verfolgen.
Das es nun eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gibt ist aus vielerlei Hinsicht zu begrüßen.
1.) Gleichberechtigung:
Jemand der keine Flatrate hat, hatte bisher einen enormen Nachteil gegenüber einem Internetnutzer mit Flatrate. Der mit Flatrate war, abhängig vom Provider, quasi Rechtsfrei, da die von ihm hinterlassenen Spuren im Internet nach wenigen Tagen nicht mehr der Person zugeordnet werden konnten.
2.) Verfolgung von Straftaten:
Wie schon anfänglich gesagt ist die Nutzung von Verbindungsdaten so gut wie die einzige Möglichkeit um Straftaten im Internet zu verfolgen. Denn so lange man die IP Adresse nicht einer Person zuordnen kann passiert gar nichts.
Das Internet würde ohne einheitliche Regelung also quasi zum rechtsfreien Raum werden. Zwar ist das Internet eine "virtuelle Welt" doch die Straftaten die dort geschehen sind real und haben auch reale Opfer zur Folge. Allein mit dem Gedanken an diese Opfer (ja und da gehören auch die Plattenfirmen zu) legitimiert sich die Vorratsdatenspeicherung schon.
Onlinedurchsuchungen:
Es wird so gerne Verfälscht dargestellt, dass das BKA nun jede Festplatte durchsuchen dürfe ... Das ist schlicht und ergreifend Quatsch.
Lassen wir die technische Seite außer Betracht und gehen einfach davon aus, dass es technisch möglich ist und das BKA bereits jetzt schon Festplatten ausspionieren könnte, wenn es wollte.
Was ändert eine gesetzliche Regelung? Nun es wird normiert, wann es gestattet ist Festplatten zu durchsuchen und wann nicht. Es wird festgelegt, dass es einen richterlichen Beschluss dafür braucht und das dieser richterliche Beschluss durch handfeste Belege für die Tat legitimiert werden muss.
Wenn das BKA Missbrauch betreiben will, dann kann es das heute bereits und wird es auch nach dem Gesetz noch können. Dürfen wird es das in beiden Fällen nicht.
Was also ändert sich?
Nun lediglich die Tatsache, dass durch das Gesetz die online Durchsuchung der Festplatte in bestimmten Fällen erlaubt wird. Es werden Regeln eingeführt die strengstens zu befolgen sind. Und dadurch ist dann die Onlinedurchsuchung genau in den Fällen erlaubt in denen heute auch schon eine reale Hausdurchsuchung rechtlich legitimiert wird.
EscobarX schrieb:
Wie würdest du dass denn sonst nennen, wenn dem Staat die Möglichkeit gestattet wird ohne richterlichen Beschluss alle PCs auf "gefährliche" Daten zu untersuchen?
Eben dieses "ohne richterlichen Beschluss" stimmt so nicht. Das hat Schäuble niemals gesagt oder gefordert. Die Aussage, dass dem so wäre ist schlichtweg eine Unterstellung.
EscobarX schrieb:
Falls du bessere Quelle hast, die etwas anderes in Schäubles Worte hineininterpretieren, bitte immer her damit. Ich bin gespannt.
Ihr unterstellt immer, was Schäuble angeblich gesagt habe ... Dann belegt es auch mit Zitaten. Es ist wohl ziemlich schwer zu belegen was jemand nicht gesagt hat
den[N schrieb:
is]Daedalus du wirfst uns Polemik vor und bringst im folgenden ein konstruiertes Beispiel, dass man auch polemisch nennen könnte.
Was ist bitte an dem Beispiel Polemik?
Beispiele nutzt man normalerweise um etwas zu verdeutlichen. In dem Falle habe ich verdeutlicht, was "dummer Zufall" sein kann und in wie fern es dennoch richtig war gegen diese Person zu ermitteln obwohl sie nur durch einen "dummen Zufall" ins Fadenkreuz der Ermittler gelangt ist.
Wie dem auch sei ... war eh nicht an euch gerichtet ... Benjamin_L scheint es verstanden zu haben ...