Ist Schäuble eigentlich der richtige Mann für das Innenministerium?

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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Der Daedalus schrieb:
EscobarX schrieb:
Falls du bessere Quelle hast, die etwas anderes in Schäubles Worte hineininterpretieren, bitte immer her damit. Ich bin gespannt.
Ihr unterstellt immer, was Schäuble angeblich gesagt habe ... Dann belegt es auch mit Zitaten.
Ich glaube, er wartet immer noch auf deine Quellen.
Bitte keine Forderung/Bitte mit einer gleichen Gegenmaßnahme beantworten.


Sind diese Schäuble-Forderungen erstmal durch, dann ist der Weg zu weiteren Einschränkungen der Bürgerrechte nicht mehr weit.
Dann sind Tür und Tor dafür geöffnet.


Was ist bitte an dem Beispiel Polemik?
Beispiele nutzt man normalerweise um etwas zu verdeutlichen.
Ja, stimmt. Beispiele werden gerne für Verdeutlichungen genommen.
Dann wähle mal bitte Beispiele, die nicht von Politikern verwendet werden.
Die nehmen gerne Beispiele, um eine gewisse Stimmung oder Meinung zu erzeugen.
Bei deinen Beispielen muss ich immer an einen US TV- od. Film-Anwalt denken.
Der stellt eine Frage, die man nicht mit einem JA oder NEIN beantworten kann, dies aber fordert oder nur zuläßt.
 
Ob die Plattenfirma jetzt ein Opfer sind, möchte ich an dieser Stelle mal bestreiten. Sie erinnern mich doch mehr an blutsaugende Zecken...aber egal .

Ach ja? Möchtest du einen anderen Thread dafür?
Fakt ist, dass das Liedgut geistiges Eigentum seiner Hersteller ist. Dieses geistige Eigentum wird in Deutschland, völlig zurecht, gesetzlich geschützt. Ich würde auch nicht wollen, dass jeder sich an meiner Diplomarbeit bedienen kann ...
Es steht dir frei kein Geld für Platten auszugeben.
Doch deine Einstellung zeigt schon, warum endlich im Internet mehr Recht und Ordnung herrschen muss. Kaum jemand sieht es als Straftat an, wenn geistiges Eigentum gestohlen wird.

Okay zu meiner Anmerkung mit "ohne richterlichen Beschluss" muss ich dir recht geben, da hab ich mich geirrt.

Ach siehst du ... hört sich ja schon ganz anders an ...
Und plötzlich zerfällt ein Großteil der bisher angebrachten Kritik zu Staub.

Da ich nicht glaube, dass ein Richter die Zeit und die Möglichkeit besitzt sich >100k Dateien anzusehen und zu entscheiden, auf welche der Ermittler Zugriff hat.

Ist auch gar nicht vorgesehen, dass er das tut. Sobald du einen konkreten Grund lieferst aus dem heraus die Ermittler auf dich aufmerksam werden werden sie versuchen erhärtende Beweise zu finden. Schaffen sie dies erwirken sie einen richterlichen Beschluss.
Fakt ist allerdings, dass du erst einen konkreten Grund liefern musst. Und das die Faktenlage ausreichend ist um eine richterliche Anordnung zu rechtfertigen. Dies geschieht im Regelfall nur dann, wenn du auch wirklich straffällig geworden bist. (Außer natürlich bei diesen vorher erläuterten "dummen Zufällen")
Bekommt die Polizei diesen richterlichen Beschluss, dann dürfen sie alle Daten sichten. Sie dürfen allerdings nur die Daten als Beweise vor Gericht nutzen die auch mit dem Fall zu tun haben. Alles andere ist vor Gericht nur bedingt zugelassen.

Im übrigen stellt das keinen Unterschied zu der bereits seid Jahrzehnten gängigen Rechtspraxis dar. Bei einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung kann auch alles gesichtet werden, was in den durchsuchten Räumen befindlich ist. Bei einer rechtmäßigen Telefon Abhör Aktion können alle Telefonate abgehört werden. Wenn durch richterlichen Beschluss die Beschlagnahme deines PC's angeordnet wird, dann darf die Polizei alle Daten auf der Festplatte sichten. ...

Der Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet und wenn sie unbedingt an meine Festplatte heranwollen, sollen sie gerne mit einem richterlichen Beschluss kommen und sie sich abholen.

Und genau hier wird die Aussage Schäubles relevant.
Man wird diesen Aufwand den eine Online-Durchsuchung zweifelsohne bedeuten würde nicht wegen einem kleinen Urheberrechtsverletzter anstellen.
Es geht um organisierte Formen des Verbrechens. Hier kann es, zur Feststellung der Organisationsstruktur und um Beweise gegen eventuelle Mittäter zu erhalten, durchaus sinnvoll sein wenn die Ermittlungsarbeit im Verborgenen stattfindet. Wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommt, wird der Rest der Organistation im Vorfeld des Erkenntnisgewinns bereits gewarnt.

Jetzt erkläre mir mal bitte, wie ein Gesetz, welches die rechtlichen Grundlagen für eine Online Durchsuchung von Festplatten festlegt, den Missbrauch fördern soll?
Wie ich bereits vorher sagte ist es bei der missbräuchlichen Anwendung von Online Durchsuchungen völlig egal ob nun ein Gesetz besteht oder nicht.
Wenn das BKA will, dann kann es heute schon deine Festplatte durchsuchen. Dazu braucht es nicht erst ein Gesetz.
 
OFFTOPIC: Du kannst gerne einen extra Thread eröffnen, wenn du es für sonderlich interessant erachtest. Es soll auch Menschen geben, die nicht auf grenzenlosen Kommerz stehen. Nur für dich http://www.jamendo.com/de/ oder http://www.ccc-r.de/boycott/. Nein die CD preise sind keine verarsche (ironie). Hmm ich nutze keine Tauschbörsen !mehr!. Ich kauf mir sogar legale CDs. Also unterstelle mit bitte nichts.


Ist auch gar nicht vorgesehen, dass er das tut. Sobald du einen konkreten Grund lieferst aus dem heraus die Ermittler auf dich aufmerksam werden werden sie versuchen erhärtende Beweise zu finden.
Und am Schluss finden sie nichts und haben alle meine persönlichen Daten eingesehen. Super.


Bei einer rechtmäßigen Telefon Abhör Aktion können alle Telefonate abgehört werden.
Wer sagt, dass ich das für richtig halte. Irgendwo muss es Grenzen für die Überwachung des deutschen Bürgers geben. Online Durchsuchungen finde cih nochmal um einiges schwerwiegender.


Wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommt, wird der Rest der Organistation im Vorfeld des Erkenntnisgewinns bereits gewarnt.
Dessen bin ich mir bewusst, aber mir ist meine Freiheit lieber. Ich weiß, dass du das nicht nachvollziehen kannst, warum ich mich in meiner Freiheit beschnitten fühle.

Und nochmal zu deinem letzten Punkt. Wenn die Sicherheitsexperten (hacker) bereits im Haus sind und die richtigen Mittel gefördert werden, erhöht das meiner Ansicht nach das Potential für Missbrauch. S.h. spiegel link.
mfg
 
Der Daedalus schrieb:
Was also ändert sich?
Nun lediglich die Tatsache, dass durch das Gesetz die online Durchsuchung der Festplatte in bestimmten Fällen erlaubt wird. Es werden Regeln eingeführt die strengstens zu befolgen sind. Und dadurch ist dann die Onlinedurchsuchung genau in den Fällen erlaubt in denen heute auch schon eine reale Hausdurchsuchung rechtlich legitimiert wird.
Hi
will dir sagen, was sich ändert. Bei einer Hausdurchsuchung darfst du Anwesend sein. Du weißt vermutlich vorher das was weg geht.
Bei einer heimlichen Onlinedurchsuchung wirst du nicht Informiert, nur bespitzelt = Überwachungsstaat :D

Du vergleichst hier also Birnen mit Äpfeln und dein Beispiel "Hausdurchsuchung" vs. "heimliche Onlinedurchsuchung" ist Augenwischerei. :D
Vermutlich ist es auch schon Vorsatz von dir, im Vergleich den Begriff "heimlich" einfach mal weg zu lassen. Könnte sich ja gleich jemand dran stoßen.

Cu
 
[...]wirst du nicht Informiert, nur bespitzelt = Überwachungsstaat

Falsch ... naja vielleicht kommst du ja selbst drauf warum diese Aussage in sich nicht stimmig ist ... wurde hier schon des öfteren gesagt ...

Deine Gleichung ist in sich auch nicht so ganz stimmig. Würden wir in einem Überwachungsstaat leben, dann könnte der Staat jeden Bürger ohne Nennung von konkreten Gründen überwachen. Dies kann er nicht und wird er auch, selbst bei 1:1 Umsetzung der Forderungen Schäubles, nicht können.

Du vergleichst hier also Birnen mit Äpfeln und dein Beispiel "Hausdurchsuchung" vs. "heimliche Onlinedurchsuchung" ist Augenwischerei.

Ich erwähnte auch die Telefonüberwachung. Ein Vorgehen, welches heimlich erfolgt und in keinerlei Konflikt mit unserer Verfassung steht.
Wegen meiner füge noch die Observation hinzu. Geschieht auch heimlich und wird schon seid Jahrzehnten praktiziert.
Ach ja die gute alte Post gibt es ja auch noch ... Die Überwachung von Briefen geschieht ebenfalls heimlich und ist, meines Wissens nach, schon seid Jahrzehnten legal.
Überprüfung von Bankdaten, ... ach es gibt so vieles ...

Ferner ist die Legitimation einer heimlichen Ermittlungsaktion bereits durch Artikel 10 GG gegeben. Wobei dies bisher allerdings nur auf Telekommunikation und Post zutrifft.
 
Hi
aber hier hast du doch schon deinen Überwachungsstaat

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6660352_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Unberechtigter Datenaustausch zwischen Behörden unter dem Deckmantel der Terrorabwehr, was meinst du was da noch alles zwischen Behörden ausgetauscht wird. Wir befinden uns schon an der Grenze zum Überwachungsstaat, täglich zu lesen und Schäuble legt noch eine schöne Schippe drauf. :D

Terrorabwehr ist ja so ein schöner Deckmantel für den Herrn Schäuble.

Cu
 
Dieter Wiefelspütz, bei der SDP zuständig für Innenpolitik, hat sich zur Online-Überwachung geäußert:

"Für mich ist klar, dass wir diese Ermittlungsmaßnahme brauchen. Ebenso klar ist aber, dass sie nur mit sehr hohen Hürden und in extremen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen kann", sagte Wiefelspütz. Er rechne mit einer Größenordnung von etwa 10 bis 20 Fällen pro Jahr." (RP-Online)

Ich zitiere das hier, weil ich die angepeilte Größenordnung festhalten möchte. Sonst läuft es nachher wie bei der Telefonüberwachung: "Gab es im Jahr 1998 noch 9.802 Anordnungen, waren es im Jahr 2001 bereits 19.896." (zitiert aus: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=20315)
 
Nach Schäubles letzten Aussagen rechnet er ja nicht mehr damit, das sich seine Ideen umsetzen lassen. Schade eigentlich!

Also wird der Datenschutz wieder in den Vordergrund gestellt, passiert dann was kann man ja immer noch den Rücktritt des Innenministers fordern ooder dochnicht?

Übrigens gibt es zur Online-Überwachung einen gesonderten Thread.

MfG
OMaOle
 
soviel zu dem thema das es da erst noch um gesetzes änderungen geht bevor so etwas in die tat umgesetzt wird. wenn das stimmen sollte....

mir fehlen echt die worte.
jetzt fehlt nur noch einer der so n satz bringt wie "die deutschen meckern immer so viel" dann platzt mir gleich die hutschnur weg. kann echt nich wahr sein. meine fresse....:freak:
 
keshkau schrieb:
...Größenordnung festhalten möchte. Sonst läuft es nachher wie bei der Telefonüberwachung: "Gab es im Jahr 1998 noch 9.802 Anordnungen, waren es im Jahr 2001 bereits 19.896." (zitiert aus: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=20315)

Diese Zahl sagt rein gar nichts aus.
Wesentlich interessanter und aufschlußreicher wäre der Vergleich der Jahreszahlen in Bezug auf die Anzahl der Beschuldigten, dessen Telefone überwacht wurden.


OMaOle schrieb:
Übrigens gibt es zur Online-Überwachung einen gesonderten Thread.


Richtig.
Ich denke jedoch, daß sich eine erneute Diskussuíon darüber gut in das Gesamtbild des Themas einfügt, auch wenn vieles schon in dem besagtem thread diskutiert wurde.
Das gilt im übrigen auch für die Vorratsdatenspeicherung, über die ebenso schon ausgiebig in diesem Forum gestritten wurde.

Gruß

olly
 
Zuletzt bearbeitet:
Mensch Kl0k mecker nicht so viel. Die Deutschen meckern einfach über alles :D :D

Und da fragt man sich noch, warum die Bevölkerung den Politikern bzw. Behörden nicht vertrauen?

"Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht." Wofür ist der Bundesgerichtshof eigentlich da? Damit man sich nicht danach richtet?

"Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können."
Nur zum Thema, wie sollen 100k Daten pro PC ausgewertet werden.
Ergebnis: Wir leben bereits in Stasi 2.0 :'(
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat das Verfassungsgericht jemals geurteilt, dass eine online Durchsuchung der Festplatte im generellen Verfassungswidrig sei? Kann mich nicht an ein solches Urteil erinnern ...
 
generell nein, da hast du recht. Aber der BGH hat geurteilt, dass es bei derzeitiger Lage die heimliche Durchforstung von PCs nicht vom Strafprozessordnung gedeckt ist. Das bedeutet für mich, dass es auch nicht erlaubt ist. Aber dreh gerne jedes Wort um *omg*
 
Ach ja ... eben schnell mal den Beitrag verändern und dann sagen ich würde dir jedes Wort im Mund umdrehen ... Das hat Stil :freak:

Warum leben wir in "Stasi 2.0"? Gab es in der DDR einen Datenschutzbeauftragten? Meines Wissens nach nicht.

Wann fanden die Durchsuchungen der Festplatten statt? Auf wessen Veranlassung? War das vor oder nach dem BGH Urteil? Alles Fragen die mehr als unzureichend beantwortet werden ...

Ach übrigens: Um das nochmal fest zu halten. Das BGH urteilte lediglich, dass es kein Gesetz gibt, welches die Online Durchsuchung regelt und legitimiert. Somit ist der Vorstoß Schäubles logische Konsequenz denn das BGH Urteilte nicht, dass ein solches Gesetz generell gegen unser Rechtssystem (bzw. die Verfassung) verstoßen würde.
 
Ohje ich hab Verfassungsgericht und BGH vertauscht...Asche über mein Haupt. Ich denke, du hattest den Sinn trotzdem verstanden. Deine ironischen Bemerkungen kannst du dir sparen. Wie wäre es, wenn du stattdessen solche Antworten schreiben würdest: Ähm meinst du nicht vllt den BGH? => Danke

Warum leben wir in "Stasi 2.0"? Gab es in der DDR einen Datenschutzbeauftragten? Meines Wissens nach nicht.
Da das Stasi 2.0 wie du vllt bemerkst einfach nur ein Wortwitz ist, soll es einfach nur bedeuten, dass in der DDR alles überwacht und bespitzelt wurde und Deutschland sich diesen Verhältnissen langsam annähert.

Wann fanden die Durchsuchungen der Festplatten statt? Auf wessen Veranlassung? War das vor oder nach dem BGH Urteil? Alles Fragen die mehr als unzureichend beantwortet werden ...
Vorher oder nachher? Es ist derzeit illegal und vorher hatten sie auch keine Legitimation für Online Durchsuchungen. Ich möchte dir ja nicht deine Träume rauben, aber glaubst du wirklich, dass die Behörden alle eine weiße Weste haben? Ich denke nicht (persönliche Meinung).

Was du als letztes geschrieben hast, stand bereits in meinem Beitrag davor.
 
Es besteht ein meilenweiter Unterschied zwischen einem BGH Urteil und einem Verfassungsgerichtsurteil.

Ferner hat die Regierung sich, wenn es denn so sein sollte, dass die Durchsuchungen nur bis zum Zeitpunkt des Urteilsspruches des BGH durchgeführt wurden, im Grunde korrekt verhalten.

Man ging davon aus, dass durch die bislang geltenden Gesetze eine solche Durchsuchung bereits abgedeckt ist. Es brauchte schlussendlich einen Urteilsspruch des BGH um klar zu stellen, dass dem nicht so ist. Nun wird überlegt wie man dies mit einem Gesetz regeln kann.
Ein vorgehen wie es bereits hundertfach durchgeführt wurde seid bestehen unseres Rechtssystems.

Und zu guter letzt:

Ich sehe kein einziges Indiz dafür, dass der Staat versucht "die Bürger" stärker zu Überwachen. Es werden lediglich neue Methoden der Verbrechensbekämpfung per Gesetz legitimiert. Diese haben sich aber an den selben Maßstäben zu messen die bisher auch angelegt wurden.
Die technische Entwicklung darf doch nicht ignoriert werden. Würde man nicht in den Gesetzen auf die Entwicklung im Internet eingehen, dann würde man einen immer wichtiger werdenden Teil des Lebens zu einem quasi rechtsfreien Raum werden lassen.

Nenne mir konkret in wie fern aktuelle Gesetze oder Gesetzesentwürfe (und ich meine damit nicht kurze Aussagen eines Herrn Schäuble) wirklich zu einer größeren Überwachung "der Bürger" führt?
Ein Überwachungsstaat liegt nur dann vor, wenn der Staat ohne Einschränkungen auf die Mittel zur Überwachung zugreifen kann. Dies ist in Deutschland nicht der Fall und ich sehe keine einzige Tendenz die in diese Richtung deutet.
 
1
:D
 
So jetzt bitte auch noch eine Aussage darüber in welchen Fällen diese Ermittlungsmethode angewendet wurde ...

Vielleicht gibt es auch einfach immer mehr Straftäter die man über diesen Weg fassen kann ... Dann würde ich mal sagen: "Voller Erfolg"

Ach ist mir gerade erst aufgefallen ... ist ja Mobilfunk und Festnetz getrennt ...

Nun beim Festnetz bleibt es komischerweise recht konstant ...


Könnte das etwa damit zu tun haben, dass sich seid 1998 die Zahl der Handybenutzer explosionsartig vergrößert hat ... Wer weis das schon :freak:
 
@OneTimePassword,

ich bitte Dich, eingestellte Grafiken das nächste mal ein wenig zu kommentieren.
Ansonsten fliegen gleichgeartete Beiträge kommentarlos ins Aqua.

Diese grafische Statistik sagt wieder einmal nichts über eine ansteigende Zahl der überwachten Personen aus.

Zu einem aus den Gründen, die Daedalus ins Feld geführt hat, zum anderen ist jedes überwachte Handy nicht gleich Anzahl der überwachten Personen.

Man mag es kaum glauben, aber es soll böse Junx und Mädels geben, die nicht nur eine Prepaidkarte auf Tasch haben ;)

Ich bin auch der Überzeugung, daß die Anzahl der überwachten Personen sicherlich zugenommen hat, doch dieses mit den bisher geposteten Statistiken zu untemauern ist irreführend und schlichtweg falsch.
Diese sind hierfür einfach untauglich.

Gruß

olly
 
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