Ob die Plattenfirma jetzt ein Opfer sind, möchte ich an dieser Stelle mal bestreiten. Sie erinnern mich doch mehr an blutsaugende Zecken...aber egal .
Ach ja? Möchtest du einen anderen Thread dafür?
Fakt ist, dass das Liedgut geistiges Eigentum seiner Hersteller ist. Dieses geistige Eigentum wird in Deutschland, völlig zurecht, gesetzlich geschützt. Ich würde auch nicht wollen, dass jeder sich an meiner Diplomarbeit bedienen kann ...
Es steht dir frei kein Geld für Platten auszugeben.
Doch deine Einstellung zeigt schon, warum endlich im Internet mehr Recht und Ordnung herrschen muss. Kaum jemand sieht es als Straftat an, wenn geistiges Eigentum gestohlen wird.
Okay zu meiner Anmerkung mit "ohne richterlichen Beschluss" muss ich dir recht geben, da hab ich mich geirrt.
Ach siehst du ... hört sich ja schon ganz anders an ...
Und plötzlich zerfällt ein Großteil der bisher angebrachten Kritik zu Staub.
Da ich nicht glaube, dass ein Richter die Zeit und die Möglichkeit besitzt sich >100k Dateien anzusehen und zu entscheiden, auf welche der Ermittler Zugriff hat.
Ist auch gar nicht vorgesehen, dass er das tut. Sobald du einen konkreten Grund lieferst aus dem heraus die Ermittler auf dich aufmerksam werden werden sie versuchen erhärtende Beweise zu finden. Schaffen sie dies erwirken sie einen richterlichen Beschluss.
Fakt ist allerdings, dass du erst einen konkreten Grund liefern musst. Und das die Faktenlage ausreichend ist um eine richterliche Anordnung zu rechtfertigen. Dies geschieht im Regelfall nur dann, wenn du auch wirklich straffällig geworden bist. (Außer natürlich bei diesen vorher erläuterten "dummen Zufällen")
Bekommt die Polizei diesen richterlichen Beschluss, dann dürfen sie alle Daten sichten. Sie dürfen allerdings nur die Daten als Beweise vor Gericht nutzen die auch mit dem Fall zu tun haben. Alles andere ist vor Gericht nur bedingt zugelassen.
Im übrigen stellt das keinen Unterschied zu der bereits seid Jahrzehnten gängigen Rechtspraxis dar. Bei einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung kann auch alles gesichtet werden, was in den durchsuchten Räumen befindlich ist. Bei einer rechtmäßigen Telefon Abhör Aktion können alle Telefonate abgehört werden. Wenn durch richterlichen Beschluss die Beschlagnahme deines PC's angeordnet wird, dann darf die Polizei alle Daten auf der Festplatte sichten. ...
Der Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet und wenn sie unbedingt an meine Festplatte heranwollen, sollen sie gerne mit einem richterlichen Beschluss kommen und sie sich abholen.
Und genau hier wird die Aussage Schäubles relevant.
Man wird diesen Aufwand den eine Online-Durchsuchung zweifelsohne bedeuten würde nicht wegen einem kleinen Urheberrechtsverletzter anstellen.
Es geht um organisierte Formen des Verbrechens. Hier kann es, zur Feststellung der Organisationsstruktur und um Beweise gegen eventuelle Mittäter zu erhalten, durchaus sinnvoll sein wenn die Ermittlungsarbeit im Verborgenen stattfindet. Wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommt, wird der Rest der Organistation im Vorfeld des Erkenntnisgewinns bereits gewarnt.
Jetzt erkläre mir mal bitte, wie ein Gesetz, welches die rechtlichen Grundlagen für eine Online Durchsuchung von Festplatten festlegt, den Missbrauch fördern soll?
Wie ich bereits vorher sagte ist es bei der missbräuchlichen Anwendung von Online Durchsuchungen völlig egal ob nun ein Gesetz besteht oder nicht.
Wenn das BKA will, dann kann es heute schon deine Festplatte durchsuchen. Dazu braucht es nicht erst ein Gesetz.