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Käufer auf ebay will Artikel zurückgeben

Tabantel

Lt. Junior Grade
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Aug. 2016
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293
Ich habe eine GTX 1070 auf ebay verkauft. Natürlich als Privatperson, Rückgabe ausgeschlossen etc.

In meinem Artikel schrieb ich, dass ich die Rechnung "beilege" (diese Formulierung). Mit beilegen meine ich da, dass man das PDF verschickt, was man beim Kauf bekommt (notebooksbilliger.de), da man ja fast nirgends mehr eine physische Kopie beim Online-Kauf erhält.

Der Käufer erwartete offenbar einen Ausdruck. Jedenfalls schrieb er mir dann, dass er die Grafikkarte zurückgeben will. Die Grafikkarte ist natürlich in Ordnung und wurde von mir auch sofort nach Bezahlungsbestätigung verschickt (im übrigen auf PayPal..).

Ich habe ihm dann als Antwort die Rechnung geschickt mit ebay-PM. Jetzt schaltet er auf stur:

Mich nervt, dass ich nicht alles zum gleichen Zeitpunkt bekommen habe bzw dass die Rechnungskopie fehlt und dem hinterher rennen muss. Deshalb will ich alles zurückgeben.

Zahlung auf paypal hat er einfrieren lassen per ebay-Antrag.

Mal davon abgesehen dass ich das nicht verstehe (dadurch hat er nur mehr Aufwand, muss neue Karte kaufen etc), bei Grafikkarten und insbesondere Palit ist die Rechnung eigentlich eh egal, da Palit Garantie nur Erstbesitzern gewährt, ist das irgendeine Betrugs-Masche?

Jetzt will er halt die ganze Zeit die Grafikkarte zurückschicken. Ich habe eigentlich keine Lust mich mit sowas rumzuschlagen bzw. Mahnbescheid zu schicken und tendiere dazu ihm zu sagen er soll sie zurückschicken. Habe aber Angst, dass er mich da irgendwie betrügt. Sein Account hat wenig Bewertungen und ist neu:

http://www.ebay.de

(Ich weiss nicht genau ob man das hier posten darf, also bitte löschen den Link falls nicht, aber Post bitte heil lassen, danke)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Direktlink entfernt)
Na ich denke mal er hat sich irgendwo eine günstigere gefunden und will deine jetzt wieder loswerden .
Also ich würde mir die Karte wieder schicken lassen ende .
 
Genau das denk ich mir auch. Oder vll. ne 1080TI gekauft. Ja, so werd ichs dann wohl machen.
 
Tabantel schrieb:
Zahlung auf paypal hat er einfrieren lassen per ebay-Antrag.
[...]
ist das irgendeine Betrugs-Masche?

Die passende Betrugsmasche ist relativ simpel:
Käuferschutzantrag stellen und darauf spekulieren, dass PayPal einfach das Geld zurückbucht, was leider viel zu oft auch passiert.
Der Verkäufer steht bei PayPal gerne mal ohne Geld und ohne Ware dar.

Wenn er denen auch nur das Argument nennt, was er bei dir angebracht hat, kann ich mir selbst bei PayPal nicht vorstellen, dass in seinem Sinne entschieden wird.
 
War der Preis für dich denn gut? Wenn ja verstehe ich nicht, warum du die ganzen Kosten schlucken willst.
 
Idon schrieb:
War der Preis für dich denn gut? Wenn ja verstehe ich nicht, warum du die ganzen Kosten schlucken willst.
War er schon..


KlaasKersting schrieb:
Wenn er denen auch nur das Argument nennt, was er bei dir angebracht hat, kann ich mir selbst bei PayPal nicht vorstellen, dass in seinem Sinne entschieden wird.
Ich habe es versäumt, ihm die Rechnung gleich zu schicken. Aber sich deshalb so aufzuführen..
 
Privatpersonen schreiben ja gerne "blablabla Privatperson, rueckgabe ausgeschlossen" solche klausel sind einfach Unfug.

Rein theoretisch gesehen hast du die Lieferung noch nicht erfuellt, da laut Artikelbeschreibung die Rechnung mitgeschickt wird. Bedeutet grob fuer dich, Rechnung per einschreibung oder per Fax ruebersenden. Dann haste deine Lieferung erfuellt. Wenn du dies verweigerst, darf der Kaeufer vom Vertrag zuruecktretten.
 
Ok. Ist halt total affig, aber ganz genau genommen hat er Recht, da "beilegen" etwas physisches impliziert.

Wäre das noch gültig, wenn ich das jetzt per Einschreiben versende? PDF halt ausdrucken?
Physische Kopie hab ich ja nicht, woher auch. Verkauft wurde am 11.04., normalerweise muss man bei ebay die Ware ja innerhalb von 2 Tagen versenden, wenn man dies so angibt.

Aber selbst wenn das so geht, befürchte ich, dass er dann irgendwas abzieht, und ihm das Rücksenden zu erlauben wohl besser wäre.
 
Die Frage ist doch, ob man bei einer Rechnung, die man selbst nicht physisch erhalten hat, "beilegen" als physisch auffassen kann. Darüber lässt sich sicher trefflich streiten und diskutieren.

Ein Einwurfeinschreiben geht immer, warum auch nicht?

Hattest du dir die Seriennummer der Karte notiert und den Zustand dokumentiert, vielleicht sogar durch einen Zeugen?


Hachja, und was er alles will. Ich will auch viel. :D
 
Rechtlich gesehen dürfte er nichts machen können was Erfolg verspricht. Rechnung ist Rechnung, es gibt meines Wissens nach keinerlei Anrecht darauf, dass die Rechnung in Papierform vorliegen muss (im Falle von privat an privat!).

Auf Rückgabe würde ich mich nicht einlassen. Die Betrugsmasche ist simpel: Er schickt dir irgendwas anderes zurück, hat die Karte beschädigt oder dergleichen. Versuch dann mal an dein Geld zu kommen.

Ich persönlich würde Paypal als (Privat)Verkäufer NIE aktzeptieren. Es ist schlicht unverschämt, auf welcher Basis die dort Gelder einfrieren oder gar zurück buchen. Der Käufer kann die dümmsten Märchen auftischen und das Geld ist erstmal weg. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das immer rechtens ist.

@Bartoh
Der Passus ist kein Unfug. Zwar setzt er nicht jeden Rückgabegrund außer Kraft, aber er schränkt viele wichtige ein bzw. setzt sie außer Kraft wie z.B. 14-tägiges Widerrufsrecht, Garantie-/Gewährleistungsansprüche etc.
Bezüglich Erfüllung der Lieferung: Er hat diese vollumfänglich erfüllt seit er die Rechnung nachgereicht hat per Mail. Ein Anspruch auf Papierrechnung hat man nicht in diesem Fall denke ich. Händler müssen zwar eine ausstellen und wenn keine Zustimmung zur Onlinerechnung seitens des Kunden vorliegt muss diese in Papierform erfolgen, dies ergibt sich aber aus hier nicht anwendbaren Gesetzten, da kein gewerbliches Handeln vorliegt. Die Rechnung ist hier ja in diesem Sinne auch keine sondern ist Ware. So meine Auffassung als Rechtslaie. Idon berichtigt mich bestimmt gleich, sollte ich falsch liegen. ^^
 
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Hab ihn nochmal höflich ohne Drohung aufgefordert zu zahlen.

Wenn darauf nicht eingegangen wird, was tun? -> Mahnung?

Mustis schrieb:
Ich persönlich würde Paypal als (Privat)Verkäufer NIE aktzeptieren.

Aber verliert man so nicht viele potentielle Käufer/Geld?

Aber generell gibt es ja Onlinebanking und somit ist pp auf ebay eigentlich überflüssig, ja..

Extra nochmal geguckt:

https://blog.notebooksbilliger.de/die-rechnung-per-e-mail-die-umwelt-dankt-es/

Ich hab definitiv nix in Papier bekommen
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein vom geschilderten Fall sollte man meinen, warum sollte er die Karte zurückgeben? Die Rechnung ist von dir nachgereicht worden, mit keinem großen Verzug.

Aber erstaunlich finde ich das Verhalten von Paypal. Wie können die einfach Geld einfrieren? Gibt es da gesetzliche Grundlagen, nachdem die das machen dürfen?

Also für mich stünde fest, nichts mehr mit Paypal zu machen. Ich persönlich nutze das auch nicht.

Hoffentlich, ich möchte da kein Fass aufmachen, bekommst du die richtige Karte wieder ... Man hat da ja schon so einiges erlebt.
 
Ich würde mich an Paypal wenden wenn er nun nicht reagiert und den Fall darlegen. Es kann nicht sein, dass Paypal hier die Zahlung verweigert, wenn sie nicht nachweisen bzw. nachgewiesen bekommen, dass irgendwas vorliegt, was dies rechtfertigt.

PS: Ich glaube du verlierst da wenig Kunden im privaten Bereich. Mit böser Zunge behaupte ich mal, die verlierst nur die, die ohnehin bescheißen wollen. Hier in den Foren wird letztlich dann ja sowieso nur per PP Friends bezahlt wegen der Kosten und dort greift der Käuferschutz ohnehin nicht. Da kann man auch gleich Überweisen. Und bei hohen Summen kann man immer per Nachnahme vereinbaren. Ist aufwendiger, aber wenigstens ist es ein Kompromiss, der beide Seiten weitgehend absichert. Wer ganz sicher gehen will muss halt per Abholung vor Ort sein.
 
Werde ich in Zukunft so machen. Zu viel Gesocks unterwegs. Hatte bei meinem alten Grafikkartenverkauf auch so einen Spezi aus dem Ausland, der wollte dass ich verschicke, aber nicht bezahlen. Seitdem nur noch Käufer aus Dtld. zugelassen. Traurig zu denken dass es Leute gibt, die auf sowas reinfallen...hab ihn dann gemeldet natürlich nichts passiert, der Verkauf von damals ist immer noch offen, obwohl ich dann nochmal ne Auktion aufgemacht habe und sie verkauft habee..
 
Wie schon oben festgestellt: Es gibt keinen Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten; der Käufer bleibt zahlungspflichtig.

Die Rechnung hast Du ordnungsgemäss übergeben; selbst wenn Du die nicht übergeben hättest, wäre das bezüglich des Kaufvertrages lediglich die Nichterfüllung einer unbedeutenden Nebenpflicht, die keineswegs zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen würde.

Das Problem mit Paypal, Dein Geld wiederzubekommen, ist da Schon problematischer, denn das kann dauern und noch viel Hin- und Hergeschreibsel verursachen und eine Sicherheit, dass die sachgerecht entscheiden, hast Du letztlich auch nicht.

Ich würde Dir empfhelen, nimm die Karte zurück; wenn sie (noch) in ordnung ist, gib das Geld bei Paypal frei; dann hätte im Übrigen der Käufer den schwarzen Peter und der mussd sich darum kümmern, dass er sein Geld von Paypal bekommt.

Sollte der Käufer die Karte nicht funktionsfähig oder beschädigt zurücksenden, dann informiere Paypal und füge Bewies dafür bei, dass Du ordnungsgemäss verschickt hast und dass nicht ordnungsgemäss zurückgeliefert wurde.


Und mach das nächste mal so was nicht mehr, sondern verkauf nur noch gegen Nachnahme oder Vorauszahlung per Banküberweisung !
 
de la Cruz schrieb:
Und mach das nächste mal so was nicht mehr, sondern verkauf nur noch gegen Nachnahme oder Vorauszahlung per Banküberweisung !

Mach ich auch nicht mehr. Es ist wirklich unfassbar mit paypal. Zurückgenommen wird die Karte jetzt aber nicht mehr, jetzt bin ich auf dem Kriegspfad. Ich sehs nicht ein.
 
für mich auch unverständlich das er wegen der nicht beiliegenden rechnung in papier die schnauze voll haben will und alles rückgängig machen muss.
klar kann man deswegen angefressen sein aber was zählt schon das stück papaier das er sich jetzt auch selber ausdrucken kann.
 
Er hat auch zuerst eine unbestätigte Zahlung per paypal rausgehauen und dann so gemeint, er könne nicht sofort zahlen, will das aber am Wochenende haben und ob wir einen Versandtermin ausmachen könnten :freak:

Als er gemerkt hat dass das nicht zieht, hat er bezahlt und bei Wareneingang die Zahlung doch wieder einfrieren lassen.

Ich wollte ja an dem Punkt schon nicht verschicken, weil er 2016er Account ist und einen komischen türkischen Namen hat.

Sowas kann doch niemals für den entschieden werden vor Gericht?
 
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