Käufer auf ebay will Artikel zurückgeben

Wuerde aber dennoch den Vertrag ausgedruckt hinterherschicken, damit du wirklich auf der sicheren Seite bist. Dass das Verhalten vom Kaeufer nicht verstaendlich ist den meisten hier klar.

Paypal ist und beleibt ein drecksverein. Wuerde selbst als Unternehmen dennen keine Buehne geben. AliExpress macht es doch auch vor, du hast komplette Sicherheit auch ohne Payap und die Waren kommen sogar aus China.

Aber bloede Menschen rennen dem Marketing hinterher und somit fuettern wir Paypal und derren Mitarbeiter. Eine Bank spielen und dabei Kundendaten weitergeben... schreckliches Unternehmen.
 
PayPal hat doch keine Handhabe wenn kein Geld auf dem PayPal-Konto ist...?
 
Free call from a German landline and mobile network

Das heisst ja ich kann kostenlos vom Handy bei paypal anrufen oder?
 
Doch dann wird dein PP Konto ins Minus gezogen und du musst erst wieder dein PP Konto ausgleichen um was kaufen zu können
 
Hannibal Smith schrieb:
Doch dann wird dein PP Konto ins Minus gezogen und du musst erst wieder dein PP Konto ausgleichen um was kaufen zu können

Und? Dann kann ich halt dieses PayPal-Konto nicht mehr nutzen. Die Welt dreht sich weiter.
 
Ach Du meine Güte ! Vergess gleich wieder jeden Gedanken an Gerichtsentscheidungen !

Erstens wird das ja Paypal entscheiden und dabei ist der Rechtsweg ausgeschlossen !

Und zweitens wäre es Unsinn, wegen so einer lappalie vor Gericht zu ziehen ! Da würdest Du Dir nur endlos zusätzlichen Ärger und möglicherweise enorme Kosten einhandeln - und, ob Du es glauben magst oder auch nicht, Recht haben ist noch lange nicht Recht bekommen, denn es gibt die unmöglichsten Entscheidungen vor unseren Gerichten, insbesondere in erster Instanz, wo die meisten Richter eher nach Gutdünken oder pi mal Schnautze entscheiden !

Dass Du nicht klein beigibst, bei so einem Halodri, wie diesem Kunden, finde ich OK und würde ich auch nicht machen; musst aber dann halt abwarten, wie Paypal entscheiden wird.
 
Warum sollte der Rechtsweg bei PayPal-"Entscheidungen" ausgeschlossen sein? Sind die neuerdings eine übergeordnete Instanz der Judikative?

Außerdem soll im Fall der Fälle nicht der TE vor Gericht - sondern PayPal. Die müssen die Partei sein, die dem Geld hinterher rennen muss.

Als mündiger Bürger sollte man sich meines Erachtens nach jedenfalls nicht von PayPal ficken lassen und dabei immer schön "ja, fester" rufen.
 
Nun, bei Paypal-Entscheidungen bist Du an die AGB von Paypal gebunden, der Du zugestimmt hast mit dem Vertragsabschluss ! Die brauchen dazu keine übergeordnete Instanz der Judikative sein, aber diesbezüglich handelt es sich eben um dispositives Recht; man kennt das inzwischen ja auch durch die berühmten Schiedsgerichte bei TTIP !

Im Übrigen ist ja keiner gezwungen, die Dienste von Paypal anzunehmen, wenn er das nicht will !

Und im Übrigen ist doch nicht davon auszugehen, dass Paypal bei dieser Sachlage zu Ungunsten de TE entscheiden wird - dauert halt alles nur seine Zeit !

Und nebenbei: Ficken tue ich lieber mit meiner Freundin im Bett und nicht mit Paypal in einem Forum.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Dass Du nicht klein beigibst, bei so einem Halodri, wie diesem Kunden, finde ich OK und würde ich auch nicht machen; musst aber dann halt abwarten, wie Paypal entscheiden wird.
Was heisst klein beigeben. Das der das zurücksenden will, ist ja genau das wo der hinaus will. Und ich befürchte dann, wenn ichs ihm erlaube, schickt er ein leeres Paket oder so in der Art, behauptet es war voll und dann habe ich wirklich verloren.
 
Nun ja, Du müsstest das Paket halt unter Zeugen empfangen und öffnen; könntest davon auch ein Video machen !

Aber wie gesagt; abwarten auf die Entscheidung von Paypal ist wohl sinnvoller.
 
de la Cruz schrieb:
Nun, bei Paypal-Entscheidungen bist Du an die AGB von Paypal gebunden, der Du zugestimmt hast mit dem Vertragsabschluss ! Die brauchen dazu keine übergeordnete Instanz der Judikative sein, aber diesbezüglich handelt es sich eben um dispositives Recht; man kennt das inzwischen ja auch durch die berühmten Schiedsgerichte bei TTIP !
Kleine Quizfrage:

Wenn in den AGB stehen würde, dass der Händler seine Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt, was glaubst du, wäre die Wirksamkeit dieses Passus?
 
Ist ganz einfach: Die gesetzliche Regelung erlaubt dem Händler nicht, die Gewährleistung vom Verkauf von Neuwaren zu verkürzen; die beträgt immer mindestend zwei Jahre !

Es handelt sich hierbei nicht um dispositives Recht ! Den Rechtsweg bei Vertragsabschlüssen aber auszuschließen, das ist dispositives Recht !
 
So, bei paypal angerufen. Verstehe nicht warum alle hier sagen, bei paypal anrufen, der hat mich gleich an ebay verwiesen. Dann bei ebay angerufen und "Betrug" in den Hörer gesagt, hat der Telefon-Bot gemeint, das wäre nicht telefonisch zu besprechen sondern ich solle den Käufer melden. Hab ich jetzt lang und ausführlich gemacht, fast 2000 Zeichen gebraucht, ebay-PMs verlinkt und (imo) gut argumentiert. Wenn ebay jetzt für den entscheidet, falle ich vom Glauben ab.
 
na dann viel spass beim gang in die kirche ;)
ne im ernst wundern würde es mich nicht wenn die zu deinen ungunsten entscheiden
 
Was soll ich tun? Der Typ bei paypal meinte klipp und klar dass das nicht paypals Bier ist (was ja auch stimmt eigentlich, denn der Käufer richtete die Beschwerde ja an ebay).
 
Bei Paypal ist alles möglich. Hatte da auch Ärger seitdem Paypal nur noch als Käufer..
 
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