Käufer auf ebay will Artikel zurückgeben

Ich sehs so, ich kann nicht wirklich verlieren. Entweder ebay gibt mir Recht oder halt nicht, dann muss er es immer noch zurückschicken. Und dann wird das Paket mit Zeugen und Smartphone geöffnet.

Werde auf jeden Fall posten wies ausgeht, wird ja ne Weile dauern jetzt nehm ich an.
 
Nun wenn der Typ das meint, dann hättest Du ihn ja mal fragen können, warum er Dir Dein Geld gesperrt hat und verlangen können, dass er es auszahlt !

Wenn die Sache kein Bier von Paypal ist - unabhängig davon, dass Paypal zum Ebay-Konzern gehört - dann hat Paypal kein Recht, das Geld zurückzuhalten, denn Paypal und Ebay sind trotz der Zusammengehörigkeit weiter eigenständige Unternehmen !

Und wenn Paypal Dir dann die Auszahlung verweigert, dann drohe mal mit der Bankenaufsicht, denn Paypal ist eine zugelassene Bank und darf ohne einen Rechtstitel nicht einfach an Dich überwiesenes Geld zurückhalten !
 
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Das ihr immer alles hintervier machen müsst.... verkompliziert einen einfachen Fall doch blos.
Und als aller erstes wird natürlich Betrug gerufen, klingt einfach schön!


was haben wir hier?
einen Käufer der die Ware zurück geben will. Einen Unwilligen Verkäufer und Paypal.

Der Verkäufer hat die Rücknahme zunächst ausgeschlossen. soweit so gut.
Jetzt sollte der Verkäufer evtl. vorhandenes Guthaben von seinem Paypal Konto holen, denn was nicht da ist, kann einem erstmal keiner wegnehmen. (Ist wohl schon eingefroren, daher erstmal Pech gehabt)
Da der Käufer immer noch die Grafikkarte los haben will, macht er wohl einen Fall bei Paypal auf. (Käuferschutz und so)

Wenn es soweit ist, dann nimmt der Verkäufer hierzu Stellung:
(Kurz, knapp, sachlich, keiner will wissen wie du dich fühlst!)
Verkauf am XY
Fehlende Rechnung am XY bemängelt.
Fehlende Rechnung am XY Übermittelt.
Käufer hat keine "Lust" mehr.
Privatverkauf daher keine Rücknahme.

Dann wartet man ab wie sich Paypal entscheidet.
und jeh nach Entscheidung geht es dann weiter.
 
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Nein, Rechtsanwalt bin ich nicht, aber Wirtschaftsjurist !

Nach dem, was du die letzten Threads so von dir gibst, kennst du vielleicht einen Student des Wirtschaftsrechts im ersten Semester.

Siehe Fristen "Händler reagiert nicht auf Widerrufserklärung"
 
Idon schrieb:
Hattest du dir die Seriennummer der Karte notiert und den Zustand dokumentiert, vielleicht sogar durch einen Zeugen?

Das is auch so ein Punkt... besitzt die gleiche Karte in Schrott und dann mal schnell ausgetauscht. Ich verscherbel mein Zeug eigentlich nur im Bekanntenkreis. ^^
 
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