Es entsteht doch kein Schaden beim Schauen eines Streams, auch kein kleiner! Und außerdem hätte die Abmahnung vor Gericht keine Chance, erstens weil Streaming rechtlich immer unbedenklich ist, da der Anwender nicht wissen oder unterscheiden kann ob die Inhalte legal erworben sind oder nicht, weil nach bisheriger Rechtsprechung nur das anbieten von Dateien, nicht aber das herunterladen illegal ist, weil der Browsercache als technische Notwendigkeit nicht unter den Urheberrechtsschutz fällt und weil die Verbindungsdaten illegal erworben wurden.
Abmahnen kann man deswegen trotzdem weil Abmahnungen immer bloße ungeprüfte Behauptungen sind die erst dann inhaltlich geprüft werden, wenn man dagegen vor Gericht zieht. Aber auch bei der Erstellung eines Gerichtsbeschlusses im Eilverfahren braucht der Abmahner noch keine Beweise vorlegen, Behauptung und Glaubhaftmachung reichen aus, wirklich geprüft wird das vom Gericht hier nicht.
Nur in der richtigen Verhandlung bei Widerspruch oder einer negativen Feststellungsklage kommt es dann zur inhaltlichen Auseinandersetzung, hier wird sich die Abmahnung als haltlos herausstellen.
Man kann sich alle nachweisbaren Schäden, die einem wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung entstehen, vom Abmahner zurückholen, aber erst nach vielen langwierigen Verhandlungen, Zahlungsfähigkeit des Abmahners und viel eigenes Vorschusskapital vorausgesetzt. Da man dabei aber sehr viele Fehler machen und dadurch Teilansprüche verlieren kann und weil das Abmahnwesen hochkomplex und für viele Anwälte Neuland ist, sollte man sich unbedingt von einem in diesem Thema erfahrenen Anwalt beraten lassen.
Wenn ich eine solche offensichtlich unbegründete Abmahnung erhalten würde, dann würde ich sofort negative Feststellungsklage dagegen einlegen, allerdings sind fast alle Abmahnungen auch wegen inhaltlicher oder Formfehler anfechtbar.
Ein anderer Weg (Gesamtkosten: ein Einschreiben) wäre einfach nur ausführlich begründeten Widerspruch einzulegen und falls es zur Klage kommt (meist wegen offensichtlicher Chancenlosigkeit sehr unwahrscheinlich), den Weg durch alle Instanzen bis ganz zum Ende gehen.
Nie im Leben, auch nicht bei eigener Vollschuld, würde ich eine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte weil ein Richter die modifizierte Erklärung, welche lebenslang gültig ist, nachträglich beliebig ändern und auslegen kann. Vor Gericht kommt man immer besser weg, auch weil die Schadenersatzansprüche hier meist sehr viel günstiger ausfallen als vom Abmahner gefordert, falls er überhaupt damit durchkommt.
Allerdings braucht man dafür zunächst Geld, Zeit, Durchhaltevermögen und starke Nerven.
http://www.rechtspraxis.de/abmahnungvorgehen.htm