War ja zu erwarten.
Wobei ich mich schon frage, warum sich die Abmahnanwälte überhaupt diese Mühe machen und auf Schadensersatzforderungen ausweichen.
Schließlich öffnet dieses alberne Gesetz ja auch so alle Tore, indem es in überhaupt nicht definierten "Ausnahmefällen" beliebig hohe Abmahnsummen zulässt. Die Abmahner müssten sich also nur auf diese "Ausnahme" berufen und schon können sie wieder so viel Geld verlangen, wie sie lustig sind.
Ob die erhöhte Forderung gerechtfertigt ist, könnte/müsste dann erst für jeden einzelnen Fall vor Gericht geklärt werden, was aber mangels der Definition im Gesetzestext reine Glücksache wäre und nur von der Laune des Richters abhängt.
Wobei der Trick bei Massenabmahnungen ja gerade der ist, dass die erst gar nicht vor Gericht gehen. Wenn die Abmahnopfer vor Gericht ziehen, ist die Masche schon gescheitert (und oft genug lassen es die Abmahner erst gar nicht so weit kommen, sondenr konzentrieren sich lieber auf andere opfer). Der Abmahnanwalt hat Erfolg, wenn die Drohung ausreicht, um das Opfer so einzuschüchtern, dass es lieber bezahlt, als sein Glück vor Gericht zu versuchen.
Und sein wir mal ehrlich, für die allermeisten Abmahnopfer sind ca. 1000€ immer noch das wesentlich kleinere Übel, als gegen die Forderung vor Gericht angehen zu müssen. Das kostet erstmal schon mehr Geld (z.B. für den Anwalt), vor allem aber auch viel Zeit und Nerven und der Ausgang ist völlig ungewiss.
Ich denke das ist etwas, dass unsere Politiker, die ja zum größten Teil selbst Anwälte sind, niemals verstehen werden. Sie können nicht nachvollziehen, was für eine harte Strafe es für einen normalen Menschen ist, vor Gericht gezerrt zu werden. Als Anwalt fühlen sie sich da schließlich wie ein Fisch im Wasser, genau wie ihre Kollegen in den Abmahnkanzleien.
Abmahnungen sind einfach nur eine legalisierte Form der Erpressung.
"Bezahl unsere Forderungen, oder wir zerren dich vor Gericht und alles wird nur noch sehr viel schlimmer für dich."
Dabei ist es auch völlig wurscht, ob an den Anschuldigungen etwas dran ist oder nicht. Niemand wird seine Unschuld beweisen können, wenn es für die Abmahnkanzleien ausreicht, nur mit irgendwelchen IP-Adressen und Provider-Auskünften zu wedeln.
Das Abmahnunwesen wird erst aufhören, wenn es einerseits ein Anti-Abmahn-Gesetz ohne Schlupflöcher gibt, und vor allem auch diese unsägliche Auskunftspflicht der Internet-Provider wieder abgeschafft wird.
Es darf nicht sein, dass einfach so irgendein Anwaltsbüro oder sonstige Vertreter der Rechteverwertungsindustrie daherkommen und mal eben massenweise abfragen können, welche Personen (bezogen auf Anschlussinhaber) wann welche Websites besucht haben usw. Das fällt unter das Telekommunikationsgeheimnis und ist damit per Grundrecht geschützt. Darin dürfte nur in konkreten Verdachtsfällen auf Straftaten im Einzelfall durch offizielle Strafverfolgungsbehörden eingegriffen werden.