Necareor schrieb:
Ich hätte da mal eine allgemeine Frage: ... Wo bekommen denn die Kanzleien die IP-Adressen her? Geben die sich im Torrent als Seeder aus oder geht's da um solche P2P-Börsen wie BearShare, IMesh oder was es da alles gibt...?
Ganz genau so isses. Über den Hashtag lässt sich wohl eine eindeutige Identifikation einer Datei erstellen. Nachdem diese Kanzleien/"Internetdienstleister" diesen Verdacht haben, dass du ihre Datei gesaugt hast. Erwirken Sie mittels Einstweiliger Verfügung ein Freeze deiner Verbindungsdaten, woraus deine Daten ermittelt werden.
Dann kommt der Abmahnbrief vom Anwalt. Jetzt wirds kompliziert. Denn einfach nicht antworten, kann weitreichende Konsequenzen haben. Die gesetzten Fristen sind wirklich minimal und drängen zum bezahlen.
Wichtig ist hier eine Unterlassungserklärung abzugeben, wichtig diese genau auf die Anschuldigung anzupassen, auch dass man die bezeichnete Datei löscht und nicht weiterverbreitet. Inklusive der Formulierung, dass dies KEIN Schuldeingeständnis ist. Diese Erklärung verjährt erst nach 30 Jahren! Sie sollte unbedingt mit juritischem Knowhow formuliert werden. Am besten zu nem Anwalt rennen, die verlangen "nur" knapp die Hälfte der Abmahnungskosten (~500 €). Dann ist man sicher, oder man lässt es einfach so drauf ankommen.
Die Praxis zeigt, dass die Abmahnkanzleien noch mehrfach die Anschuldigungen wiederholen, so im Halbjahresintervall. Mit sinkenden Forderungen, um zur Bezahlung zu drängen. Die Gesetzeslage ist unsicher und das ist der entscheidende Punkt. Denn KEIN Abmahnanwalt will einen Prozess starten, wegen des unsicheren Ausgangs. Nur wenn gewerbsmäßige Verbreitung nachgewiesen wird, gibts ordentlich Schadensersatz. Und das muss vor Gericht erstmal geschafft werden. Manchmal klappts auch, meistens NICHT. Deswegen drängen die Abmahnkanzleien auf den vorherigen Vergleich.
Im Bekanntenkreis gibts nen Juristen im Fachbereich Urheberrechtsverletzungen. KEINER seiner Mandanten musste sich einer Gerichtsverhandlung stellen, die Anschreiben der Abmahnkanzleien laufen nach spätestens 3 Jahren nach "Straftat" aus - wegen der Verjährungsfrist.
Entscheidender Punkt ist aber die Verzichtserklärung, wenn die "juristisch wasserdicht" formuliert ist, dann verliefen alle Anfragen im Sande.