News Kanzleien hebeln Anti-Abmahngesetz aus

Na das war ja abzusehen, die werden sich doch nicht so einfach diese lukrative Einnahmequelle wegnehmen lassen. Das ist schnelles Geld und das auf einfachste Art und Weise. Am "Schutz digitaler Medien" sind diese Menschen genauso wenig interessiert wie an der Eindämmung von Filesharing. Hier geht es nur um Cash. Für mich sind diese Kanzleien mit deutlich mehr krimineller Energie unterwegs als der Durchschnittsfilesharer. Und überall wo Geld im Spiel ist dreht auch eine Regierung nicht einfach den Hahn zu...
 
Brian McDonald schrieb:
diese normalen, weil unwissenden Kinder
Da solltest du mal an die Eltern denken, die normalerweise über das Verhalten im Internet Bescheid wissen und dieses Bewusstsein an ihre Kinder weitergeben sollten. Heutzutage ist es nämlich völlig verantwortungslos, seine Kinder einfach vor dem PC sitzen zu lassen, ohne auch da auf Erziehungsmaßnahmen zu setzen. Das betrifft ja nicht nur eventuelle Kosten, die durch P2P entstehen können, gibt schließlich noch viel mehr im Netz, das nichts für Kinder ist bzw. sein sollte.
 
Naja die Kinder (zumindest unter 14) sind ja bei sowas raus.
Da reicht es wenn Du Dein Kind auf die Gefahren der Urheberrechtsveletzungen im Internet aufgeklärt hast.
Daraufhin gilt dann nicht, dass die Eltern für die Kinder haften müssen.

Aber die Schadensersatzgeschichte versteh ich eh nicht.
Welcher Schaden?
Es wurde n Lied, Film was auch immer gesaugt was eh nie gekauft worden wäre.
Das Unternehmen/der Künstler was auch immer hätte eh nie die entsprechenden Einnahmen gehabt.
 
Mp<the boss> schrieb:
Es geht hier zwar um eine Begleichung einer Straftat ...

Nö eben nicht. Eine Straftat begleichst du mit dem Staat und nicht mit irgendwelchen Abmahnanwälten.

Es geht zwar eine Strafanzeige voraus aber die wird in den meisten Fällen von einem Staatsanwalt eingestellt. Ein Strafrichter schaut da in keiner Sekunde drüber (außer es wird eine Hausdurchsuchung nötig).

Der Rest würde vor einem Zivilgericht ablaufen und das ist um einiges chilliger als in einem Strafprozess. Den betreffenden Personen sollte man erstmal die Angst vor dem Gang zum Zivilgericht nehmen.
 
Warum sollte der Staat denn dagegen etwas tun. Ist doch ne super Steuereinnahmequelle. Durch die Einkommenssteuer bekommen sie von den Anwälten saftig Geld ;)
 
Kennt irgendjemand da auch nur einen einzigen Fall in Deutschland oder auch aus Oesterreich, bei dem es zu einem Prozess und in weiterer Folge zu einem Urteil gegen den vermeintlichen Downloader gekommen ist? Hab mal bissl gegoogelt, auf die Schnelle nix gefunden. Was meine Theorie bestaetigt, dass die Abmahner NIE vor Gericht gewinnen, denn andernfalls wuerden sie die gewonnenen Faelle ja abschreckungshalber publizieren?!

@Herdware
Ich glaube nicht, dass da jemals grossartig irgendwelche "Exempel" statuiert werden, weil schlichtweg die Suppe zu duenn ist. Beweislast liegt ja in einem solchen Fall beim Klaeger, d.h. du muesstest in der Situation des Abmahners dem Richter unter Anderem beweisen, dass der geniale Packetsniffer, der dir die IPs ausspuckt, auch tatsaechlich korrekt funktioniert. Wird teuer. Zu dem Thema gabs schon gerichtliche Entscheidungen, die eben das in Zweifel gezogen haben (hat jemand zufaellig einen Link bei der Hand?). Da machts doch aus Sicht von denen mehr Sinn, einfach stillzuhalten und von den "willigen" Zahlern kassieren was geht, meinst nicht?
 
Leider drehen die Gerichte bei solchen Prozessen stets die Beweispflicht um, also man muss beweisen, dass man unschuldig ist, nicht umgekehrt, wie es eigentlich Gesetz ist.

Im Strafrecht muss die Schuld des Angeklagten bewiesen werden, da dort Staat vs. Bürger gegeneinander antreten und der Staat hier nicht seine Machtmittel so einfach missbrauchen können soll.

Beim Abmahnrecht sind wir allerdings im Zivilrecht, wo die Paarung Bürger vs. Bürger lautet. Dementsprechend gibt es da aus rechtspolitischen oder auch rein praktikablen Gründen Beweislastumkehrungen (Beispiel: deliktischer Schadenersatz muss vom Kläger bewiesen werden, bei Schadenersatz aus einem Vertragsverhältnis muss sich hingegen der Beklagte freibeweisen). Daran ist mE prinzipiell auch nichts auszusetzen.
 
Necareor schrieb:
Wo bekommen denn die Kanzleien die IP-Adressen her? Geben die sich im Torrent als Seeder aus oder geht's da um solche P2P-Börsen wie BearShare, IMesh oder was es da alles gibt...?

Bei den typischen P2P Börsen wie eMule, etc. und auch bei Torrent bist du nicht nur Empfänger, sondern auch direkt Sender - und damit verbreitest du das Material selbst auch. Soweit ich Torrent kenne, passiert dort aber das gleiche, mit der Verteilung.

Was ich mal gehört habe, daß die Mitarbeiter solcher Abmahn-Kanzleien gemoddete Version von eMule, usw. nutzen, die nicht nur das Material selbst ziehen, sondern auch die IP Adressen der anderen Sauger / Verteiler speziell filtern und sichtbar machen.
 
Gut so !

Denn dieses unnütze Gesetz muss durch eine vernünftige Regelung ersetzt werden.
Vernünftig wäre z. B. ein 1. kostenfreie Abmahnung, die 2. kostet dann Geld.

Somit wäre das Geschäft für diese "Kanzleien" uninteressant.
 
Damocles' Sword schrieb:
Da sollte selbst dem allerletzten Deppen-Richter auffallen dass Abmahnungen nur einen einzigen Zweck haben : Geld scheffeln. Es kann doch nicht so schwer sein eine einheitliche Strafe für diese "Ordnungswidrigkeiten" zu finden. Momentan ist das einfach nur Humbug.

Film runtergeladen ? - Preis der DVD + 50 €.
Ein Lied ? - 1,50 € + 50 €.
TV-Material ? 0,00 + 50 €.

Fertig.

Ansich ne gute Idee, aber du wirst nicht für das Runterladen sondern für das Weiterverteilen abgemahnt, deswegen betrifft das auch nur Torrent Nutzer.

Und wie die Kanzleien (eine Schade das solche Leute eine Zulassung als Anwalt haben) an die IP Daten kommen ist ohnehin der größte Hohn.
 
Sozusagen ein letztes Geschenk der alten Regierung, danke.
Ich sehe das als eine Art schwarzfahren und da ist die Strafe ja auch eindeutig geregelt. Warum ist es so schwer da ne vernünftige, funktionierende Regel zu finden?
Für den Anfang: Streitwert + max. 60€ sollte erstmal reichen. Dazu dann noch eine Art Benchmark System: Die Kanzlei die die niedrigsten Abmahn-Preise verlangt haben, setzen den Höchstpreis für das nächste Jahr den dann jeder einhalten muss + die Kanzlei bekommt eine Belohnung.
 
Ltcrusher schrieb:
Was ich mal gehört habe, daß die Mitarbeiter solcher Abmahn-Kanzleien gemoddete Version von eMule, usw. nutzen, die nicht nur das Material selbst ziehen, sondern auch die IP Adressen der anderen Sauger / Verteiler speziell filtern und sichtbar machen.

Also kann man ja annehmen das die Anwälte sich selber Strafbar machen weil sie illegales runterladen und mit dubiosen Mitteln die Adressen rausfiltern oder sehe ich das falsch ?

Es war nur eine Frage der Zeit bis die Abmahnanwälte eine Grauzone finden um weiterhin ihre Forderungen geltend zu machen.
 
blackraven schrieb:
Seltsam...da fällt mir gerade wieder was ein: Thema Bußgeldkatalog für Autofahrer.
Den einen kann die Strafe als Erziehungseffekt nicht hoch genug sein und die anderen klagen über Abzocke.

Witzige Parallele... so unterschiedlich kann doch das Rechtsempfinden sein.

Hat vielelicht damit etwas zu tun, dass es im Straßenverkehr um konkrete Gefahr für Menschenleben geht. Nicht z.B. sowas hysterisch aufgebauschtes wie Terroranschläge, sondern etwas, wo Jahr für Jahr mehr als eine Millionen Menschen ums Leben kommen.

Und im Fall von Urheberrechtsverletzungen geht es um potentielle Umsatzeinbußen. Also nicht mal um schnödes Geld, sondern um Geld, von dem angenommen wird, dass es unter anderen Umständen vielleicht hätte verdient werden können. Eine Annahme, die nicht mit allzuviel handfesten Fakten oder Argumenten untermauert werden kann.
Aber selbst wenn es um reales Geld ginge, ist Profit nunmal immer noch kein Grundrecht. Im Gegensatz z.B. zu dem Recht auf anonyme, unbeobachtete und ungehinderte Kommunikation, die durch mehrere Grund- und Menschenrechte garantiert ist. Oder auch rechtsstatlichen Prinzipien, wie der Unschuldsvermutung usw.

Gäbe es hier also kein unterschiedliches Rechtsempfinden, würde ich jeglichen Glauben an die Menschheit über Bord werfen. :)
 
Necareor schrieb:
Ich hätte da mal eine allgemeine Frage: ... Wo bekommen denn die Kanzleien die IP-Adressen her? Geben die sich im Torrent als Seeder aus oder geht's da um solche P2P-Börsen wie BearShare, IMesh oder was es da alles gibt...?

Ganz genau so isses. Über den Hashtag lässt sich wohl eine eindeutige Identifikation einer Datei erstellen. Nachdem diese Kanzleien/"Internetdienstleister" diesen Verdacht haben, dass du ihre Datei gesaugt hast. Erwirken Sie mittels Einstweiliger Verfügung ein Freeze deiner Verbindungsdaten, woraus deine Daten ermittelt werden.
Dann kommt der Abmahnbrief vom Anwalt. Jetzt wirds kompliziert. Denn einfach nicht antworten, kann weitreichende Konsequenzen haben. Die gesetzten Fristen sind wirklich minimal und drängen zum bezahlen.

Wichtig ist hier eine Unterlassungserklärung abzugeben, wichtig diese genau auf die Anschuldigung anzupassen, auch dass man die bezeichnete Datei löscht und nicht weiterverbreitet. Inklusive der Formulierung, dass dies KEIN Schuldeingeständnis ist. Diese Erklärung verjährt erst nach 30 Jahren! Sie sollte unbedingt mit juritischem Knowhow formuliert werden. Am besten zu nem Anwalt rennen, die verlangen "nur" knapp die Hälfte der Abmahnungskosten (~500 €). Dann ist man sicher, oder man lässt es einfach so drauf ankommen.

Die Praxis zeigt, dass die Abmahnkanzleien noch mehrfach die Anschuldigungen wiederholen, so im Halbjahresintervall. Mit sinkenden Forderungen, um zur Bezahlung zu drängen. Die Gesetzeslage ist unsicher und das ist der entscheidende Punkt. Denn KEIN Abmahnanwalt will einen Prozess starten, wegen des unsicheren Ausgangs. Nur wenn gewerbsmäßige Verbreitung nachgewiesen wird, gibts ordentlich Schadensersatz. Und das muss vor Gericht erstmal geschafft werden. Manchmal klappts auch, meistens NICHT. Deswegen drängen die Abmahnkanzleien auf den vorherigen Vergleich.
Im Bekanntenkreis gibts nen Juristen im Fachbereich Urheberrechtsverletzungen. KEINER seiner Mandanten musste sich einer Gerichtsverhandlung stellen, die Anschreiben der Abmahnkanzleien laufen nach spätestens 3 Jahren nach "Straftat" aus - wegen der Verjährungsfrist.

Entscheidender Punkt ist aber die Verzichtserklärung, wenn die "juristisch wasserdicht" formuliert ist, dann verliefen alle Anfragen im Sande.
 
mackenzie83 schrieb:
Eine rechtschutzversicherung kostet in vollausstattung auch keine 20€ im monat, sind zwar auch 240€ im jahr, aber man ist wenigstens gegen jeden blödsinn rechtschutzversichert..

Nein, das ist grob falsch!
Erstens ist der Leistungsumfang einer Rechtschutzversicherung sehr eng bemessen, da die eben NICHT für jeden Blödsinn kämpfen sondern nur für unwahrscheinliche, dich grob benachteiligende Vorwürfe gegen die du rechtlich vorgehen möchtest.

Zweitens ist in JEDER Rechtschutzversicherung ausgeschlossen, dass diese bei Abmahnungen für Filesharing oder dergleichen greift.

Drittens eine RV für 240€ im Jahr kannst du dir in der Regel sparen, da sie keinen Mehrwert bietet und nur Geld kostet, RA Gebühren kosten viel Geld! Wie viel du mindestens bezahlen musst, damit ein RA für dich tätig wird kannst du in der RVG nachlesen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf

Was tatsächlich in einer durchschnittlichen RV abgedeckt ist, kannst du hier nachlesen, es ist sehr wenig.
http://www.devk.de/media/content/do...sschutz/DEVK-RS-Produktinfo-51000-2013-03.pdf

Die einzige RV über die sich Karl Otto Gedanken machen kann ist eine Verkehrs RV, die gibt es für einen kleinen Beitrag zur KFZ Versicherung und kann, sofern der Leistungsumfang angemessen ist eine Option sein.
 
Mp<the boss> schrieb:
Es geht hier zwar um eine Begleichung einer Straftat, aber wie die Aufschlüsselung von CB zeigt, geht es alleine um Gewinnmaximierung.

Wie kommst du darauf das es um eine Straftat geht wenn es nur ums SAUGEN geht?!!??
 
AlexandeKappner schrieb:
Kennt irgendjemand da auch nur einen einzigen Fall in Deutschland oder auch aus Oesterreich, bei dem es zu einem Prozess und in weiterer Folge zu einem Urteil gegen den vermeintlichen Downloader gekommen ist? Hab mal bissl gegoogelt, auf die Schnelle nix gefunden. Was meine Theorie bestaetigt, dass die Abmahner NIE vor Gericht gewinnen, denn andernfalls wuerden sie die gewonnenen Faelle ja abschreckungshalber publizieren?!

Meine ich auch gehört zu haben, weiß aber nicht ob das stimmt.
Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass wenn man eine mod. Unterlassungserklärung abschickt und nicht bezahlt gehen die Kanzleien automatisch mit ihren Forderungen runter auf bis 150 Euro ... das zeigt eigentlich, dass die Kanzleinen hauptsächlich mit der Verunsicherung arbeiten. Reicht denen ja schon aus, wenn 3-5/10 die horrenden Beträge zahlen
 
Und wie die Kanzleien (eine Schade das solche Leute eine Zulassung als Anwalt haben) an die IP Daten kommen ist ohnehin der größte Hohn.
Wobei da auch noch die Frage wäre ob sie sich nicht selbst strafbar machen indem sie die Datei zum download anbieten bzw. hochladen.
Begünstigung einer Straftat usw :D

Selbst wenn man dagegen halten würde, dass sie ggf im Besitz der Rechte an der Datei wären, wäre es ja dann kein download aus "offensichtlich illegaler Quelle". man würd ja vom Rechteinhaber downloaden :evillol:
Gut das würd dann vermutlich nicht auf den upload der anderen user zutreffen.

Ne vernünftige, wasserdichte Deckelung der Abmahnungen wäre in der Tat ne Kleinigkeit gewesen.
Zumal sich der Aufwand auf Seiten der Anwälte ja auf nen überschaubares Maß beschränkt.
Word Dokument für die IP-Anfragen beim Provider und nen Word Dokument für die Abmahnung.
Mit copy & paste keine 5 min.
 
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