News Kanzleien hebeln Anti-Abmahngesetz aus

Cool Master schrieb:
War abzusehen :) Na ja was solls wegen mir könnte das ganze 5000 € kosten. Wer heute noch P2P betreibt ist eh nicht richtig zurechnugsfähig.
:freak:
Na Cool Master, bei solchen Aussagen? Und wenn's dich dann halt mal trifft?
Ich bin ja eigentlich nicht gehässig,
aber/jedoch so ner Meinung ... (macht man auch gern mal außer der Reihe eine Ausnahme) :freaky:

Aber schau selber:
[video=youtube;hbipK-burbw]http://www.youtube.com/watch?v=hbipK-burbw[/video]

Urteil LG München I: Abmahnung Rentnerin wegen Filesharing ohne Computer oder Router?"
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"Filesharing: Rentnerin ohne Computer muss Abmahnung nicht zahlen"

edit:

Sage niemals nie, es könnte jeden, auch dich treffen!

PS.
wieso gibt es im Forum bei CB jetzt generell nur noch ein manuelles freischalten von Forenbeiträgen?
In allen Forenteilen wo ich heute war, ist nur eine manuelle Freischaltung möglich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Herdware schrieb:
Außerdem, wenn man auf eine Abmahnung gar nicht reagiert, hat man nicht nur die ursprüngliche Anschuldigung der Urheberrechtsverletzung am Hals, sondern auch, dass man auf eine förmliche Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung nicht fristgerecht geantwortet hat. Allein dafür kann man schon verknackt werden.

Das Gericht kann/will/wird dich in keinster Weise für das Ignorieren eines Angebots zur Außergerichtlichen Einigung bestrafen. Jeglicher Wisch dieser Kanzleien ist rechtlich exakt so "förmlich" wie gewöhnliche Werbepost.

Der Vollständigkeit halber: Einzig bei Eintreffen eines gerichtlichen Mahnbescheides muss man innerhalb einer bestimmten Frist reagieren und diesem evtl. widersprechen. Wie hoch der Anteil der verschickten Bescheide im Verhältnis zu Mahnbriefen liegt entzieht sich meiner Kentnnis, ich vermute im niedrigen Promillebereich.
 
Geblitzdingst schrieb:
Das Gericht kann/will/wird dich in keinster Weise für das Ignorieren eines Angebots zur Außergerichtlichen Einigung bestrafen. Jeglicher Wisch dieser Kanzleien ist rechtlich exakt so "förmlich" wie gewöhnliche Werbepost.

Bestraft wirst nicht, aber wenn du die Abmahnung ignorierst und geklagt wirst, traegst du die Kosten, auch wenn du die Klage bei erster Gelegenheit anerkennst oder du sogar obsiegst, weil du dem Abmahner durch dein Nicht-Antworten die Moeglichkeit genommen hast, einen unnuetzen Prozess zu vermeiden. Stichwort "Antwortpflicht des Abgemahnten".
 
blackraven schrieb:
Doch hat es! Es bleiben mehr liegen als es müssten.

Aber nur wenn man es wirklich gekauft hätte, wenn man es nicht runterladen würde. Und das ist eher selten der Fall, da die meisten Leute Dinge nur runterladen weil sie es können, es aber nie kaufen würden. So wie man nen Film im TV umsonst ansieht, den aber niemals auf DVD kaufen oder im Kino ansehen würde.


Das ist ja der Witz.
DVD im Laden klauen = echter Schaden, Strafe: kleine Geldstrafe oder bestimmte Zeit Hausverbot etc.
DVD aus dem Netz laden = hypothetischer Schaden (der Besitzer bekommt den "Schaden" ja nichtmal aktiv mit), Strafe: 2000€
:freak:
 
ohne mir das alles hier durchzulesen: lasst sie doch abmahnen wie sie wollen - klagen wird kaum jemand! Und die Klage muss erstmal zugelassen werden.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Es wird nix geklaut!
Wenn mehr liegenbleibt is das ne kaufmännische Fehlkalkulation.

Soso, es wird nichts geklaut weil es ein immaterielles Gut ist und eigentlich gar nicht verkauft werden würde.

Wenn ich Aktien aus deinem Depot nehme, beklaue ich dich also nicht.
Wenn ich Aktien aus deinem Safe klaue aber schon.

Tolle Theorie die du da aufstellst.


1. Aber nich für ne Stange unverzollter Kippen.

2. Kannste ja umrechnen. N Lied wären ca 4 Kippen wenn wir 1 EUR zu grunde legen.

3. Die Relationen stimmen einfach nicht was den Abmahnzirkus angeht.

1. + 2. Nicht Deine Entscheidung, wie ich schon dargestellt habe.

3. Wie würdest du denn vorgehen, wenn ich Aktien aus deinem Depot übertrage? Sagen wir mal mit nem Wert von nur 10 EUR.
Anzeige, Anwalt und IP rausgbekommen, ziviler Klageweg?! Musst Du ja alles vorstrecken und das willst du nicht wieder haben, nur die 10 EUR? Oder schenkst du sie mir?

Wenn jetzt aber 20 Leute bei dir Aktien im Wert von 10 EUR klauen?
Dann sinds schon 200 fiktive EUR aber die Kosten für die Verfolgung sind bei jedem einzelnen X-Mal höher als die 10 EUR.
Ist eben nicht so leicht, wie einen Ladendieb vor Ort zu stellen. Und die 200 EUR sind ja nicht mal der reale Wert, da sie ja nicht verkauft sind. Morgen können die schon 0-EUR "wert" sein.


Turrican101 schrieb:
Aber nur wenn man es wirklich gekauft hätte, wenn man es nicht runterladen würde. Und das ist eher selten der Fall, da die meisten Leute Dinge nur runterladen weil sie es können, es aber nie kaufen würden. So wie man nen Film im TV umsonst ansieht, den aber niemals auf DVD kaufen oder im Kino ansehen würde.

Naja, wenn man die 40 Min. Werbung, bescheidene Ton und Bildqualität, der langen Wartezeit, Gebundenheit an Spielzeiten und die fehlenden Möglichkeit der Wiederholung außer Acht lässt, dann könnte man zu deiner Argumentation kommen. Außer man schließt bei einem Dienstleister ein Abo ab und kann die Fime schon vor dem Free TV aufnehmen und anschauen. Kostet aber ebenso aber das braucht man ja nicht, wenn man sie gratis im Internet klauen kann.

Und es werden ja auch nur die Ladenhüter geklaut, die man nie kaufen oder im Kino gucken würde?
Die Holly(und Bolly)wood-Knüller will/kann man sich ja irgendwann im Free Tv anschauen?! :freak:

Deswegen sind wohl auch immer die aktuellen Charts (Musik und Film) die gefragtesten und meist verbreitesten?
 
blackraven schrieb:
Soso, es wird nichts geklaut weil es ein immaterielles Gut ist und eigentlich gar nicht verkauft werden würde.


Es wird nichts geklaut, es wird eine Kopie erstellt. Und "Verlust" ist nicht dasselbe wie "kein Gewinn, den ich theoretisch gehabt hätte".

Nehmen wir mal an dass du auf nem Flohmarkt stehst und ne DVD verkaufen willst.
a) Jemand nimmt dir die DVD weg
b) Jemand fertigt eine Kopie deiner DVD an ohne dass du was davon mitbekommst, du hast weiterhin deine DVD, die du an jemanden verkaufen kannst

Meinst du ernsthaft, dass beides dasselbe ist und du in beiden Fällen z.b. 5€ Schaden hast, obwohl du von b) nichtmal etwas bemerkst?


Wie gesagt, es ist witzlos wenn man für a) ne gerechte Strafe bekommt und für b) wo man diskutieren kann, ob überhaupt "Schaden" entstanden ist, auf 2000€ verklagt wird.
 
Du hast einfach keine Ahnung was vor dem Gesetz als Diebstahl gilt, oder? :D

Das anfertigen einer Kopie ist weder Raub noch Diebstahl!
Darum sind Deine Vergleiche nicht haltbar.

Wenn ich Aktien aus deinem Depot nehme, beklaue ich dich also nicht.
Wenn ich Aktien aus deinem Safe klaue aber schon.

Tolle Theorie die du da aufstellst.
Da würdest Du in beiden Fällen nen Diebstahl begehen, weil du etwas entwendest.
Wenn Du aber die Aktie nur kopierst und in dein Depot packst hast Du mir nix weggenommen aka also kein Diebstahl.

Aber nur wenn man es wirklich gekauft hätte, wenn man es nicht runterladen würde. Und das ist eher selten der Fall, da die meisten Leute Dinge nur runterladen weil sie es können, es aber nie kaufen würden. So wie man nen Film im TV umsonst ansieht, den aber niemals auf DVD kaufen oder im Kino ansehen würde.
Würd ich auch so sehn.
Es entsteht kein beweisbarer Schaden weil eh keine Kaufabsicht vorlag.
Eine Vermutung das die Person, hätte sie den film nicht downloaden können, ihn gekauft hätte is ja nicht zu beweisen.


Aber nochmal es geht ja nicht drum, die Leute nicht zu bestrafen, sondern schlicht um die Verhältnismäßigkeit.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Du hast einfach keine Ahnung was vor dem Gesetz als Diebstahl gilt, oder? :D

Das anfertigen einer Kopie ist weder Raub noch Diebstahl!
Darum sind Deine Vergleiche nicht haltbar.


Da würdest Du in beiden Fällen nen Diebstahl begehen, weil du etwas entwendest.
Wenn Du aber die Aktie nur kopierst und in dein Depot packst hast Du mir nix weggenommen aka also kein Diebstahl.

Tja, wohl selbst auf den Beispieljungel reingefallen, was?
Es kann jede Aktie nur 1x geben, egal ob du sie kopierst oder das "Original" entwendest, es ist und bleibt Diebstahl, denn der Versuch ist strafbar.

Den Begriff Diebstahl hast im übrigen Du ins Spiel gebracht, ich habe nur die rechtl. undefinierte Wortwahl "geklaut" verwendet. Und von Raub habe ich nie etwas gesagt, wenn gleich der Begriff Raubkopierer das suggerieren könnte er jedoch rechtl. ebenfalls nicht definiert ist.
 
Diebstahl bedarf einer körperlichen Sache.
 
Ich werfe mal hier an der Stelle was anderes rein.....

Pink Floyd Life DVD ....wurde versteigert bei Ebay.
Leider ist die DVD nicht vom Verlag freigegeben (liegt im Original aber vor und keine Kopie, wurde im Laden gekauft)
Vermutlicher Erlös vielleicht 50 Euro......wenn nicht....
ein findige Abmahner eine Abmahnung rausgesendet hat....
angeblicher Schaden 600 Euro....man konnte diesen Anwalt dann noch auf 400 runterhandeln...
Nachzulesen a in dieveresen Foren und b gabs sogar ein Reportage bei Sat1 darüber...

Anderes Beispiel wurde schon erwähnt die Oma die gar kein Rechner hatte....auch in erster Instanz verloren.

Dann noch eine andere Sache
Seit wann ist die judikative und exekutive ein Organ? In jedem Bereich gibts in Deutschland eine Trennung dessen nur bei Abmahnungen nicht???!!!
 
Unter Judikative ist die Gerichtsbarkeit als Gesamtheit zu verstehen. Unter Exekutive grob gesagt die Verwaltung mit all ihren Behörden und Organen.

Inwieweit du nun zu der Annahme kommst, dass bei Abmahnungen die Gewaltenteilung durchbrochen wird, verstehe ich nicht.
 
@mbottrop

Abmahnungen sind eigentlich mal eingeführt worden um die Gerichte zu entlasten. Sie sollten ähnlich einem Strafbefehl im Strafrecht ein vereinfachtes Verfahren im Zivilrecht darstellen. Aber im Gegensatz zum Strafbefehl der von der Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragt wird werden Abmahnungen von Rechtsanwälten "erlassen". Man dachte dass sich damit kleinere Streitigkeiten außergerichtlich bereinigen lassen. Hat wohl leider nicht funktioniert. Darum verstehe ich deine Aussage von Judikative und Exekutive nicht, die sind bei Abmahnungen gar nicht involviert.

Der einzige Punkt wo sie involviert sind, und dort auch nur die Exekutive in Form der Staatsanwaltschaft, hat nur am Rande mit der Abmahnung zu tun. Die Abmahnkanzleien stellen eine Strafanzeige gegen Unbekannt damit sie an die Daten heran kommen. Sie selbst haben nämlich gar keine Möglichkeit bei den Providern eine Auskunft zu erzwingen zu welchem Anschluss jetzt die IP XY zu einem bestimmten Zeitpunkt gehörte. Darum stellen sie eine Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und stellt in der Regel wegen Geringfügigkeit ein. Die Kanzlei beantragt Akteneinsicht und kommt so an die Daten des Anschlussinhabers um ihm eine Abmahnung zu schicken. Dieses Spiel wollen aber einige Staatsanwaltschaften nicht mehr mitspielen da hier massiv Zeit und Geld versenkt wird aus Steuermitteln die eventuell bei anderen Ermittlungen später fehlen.
 
Cool Master schrieb:
War abzusehen :) Na ja was solls wegen mir könnte das ganze 5000 € kosten. Wer heute noch P2P betreibt ist eh nicht richtig zurechnugsfähig.

Da gebe ich Dir vollkommen recht, da wie nun auch das letzte Depper'l wissen sollte, das das veröffentlichen und nicht das ziehen Bestraft werden kann.
Und nur mal so als Tipp für alle, einfach wegschmeißen den Brief, wieder und wieder und wieder.
Erst wenn was vom Gericht kommt ist wirklich entgegenzuwirken, das ist alles.

Ärgern tut mich nur eines, das nämlich unsere Provider dazu gezwungen werden Daten herauszugeben und dies scheinbar so richtig gut in Masse funktioniert.
Zudem sich irgendwie kaum einer über diesen Missstand des Datenschutzvergehens bewusst ist, denn wäre dem so, dann würde der Öffentliche Druck das Problem schon länger geregelt haben.

Schick im Monat 1000 Briefe raus und wenn nur 20 aus Angst bezahlen, kann man davon auch gut Leben, was für eine miese Gesellschaft in der wir leben.
 
Necareor schrieb:
Ich hätte da mal eine allgemeine Frage: Wen treffen diese Abmahn-Wellen eigentlich? Ich persönliche kenne niemanden, und sicherlich sind da einige dabei, die sich nicht ganz legal ihre Filme saugen oder Streams schauen. Wo bekommen denn die Kanzleien die IP-Adressen her? Geben die sich im Torrent als Seeder aus oder geht's da um solche P2P-Börsen wie BearShare, IMesh oder was es da alles gibt...?
Wenn es nur die träfe die illegal Filme und Musik herunterladen, wären die verhängten Abmahngebüren wohl kein Problem, sonder sie wären wohl sogar sehr willkommen, bei den Behörden.
Aber mittlerweile trifft es ja auch ganz andere.
Es reicht manchmal schon bei ebay etwas zu verkaufen, wenn du dabei geschützte Bilder, Logos oder Begriffe benutzt, oder man teilt unbedacht etwas auf Facebook von dem man gar nicht wusste das es geschützt ist.
Ich denke das mit etwas Pech und Unaufmerksamkeit jeder in diese fälle tappen kann, auch ohne illegale Portale im Netz zu besuchen.
Und genau deshalb muss man diesen Kanzleien die Möglichkeit nehmen Gesetzt nur zur eigenen Bereicherung auszunutzen.
 
Schupunkt schrieb:
Wenn es nur die träfe die illegal Filme und Musik herunterladen, wären die verhängten Abmahngebüren wohl kein Problem, sonder sie wären wohl sogar sehr willkommen, bei den Behörden.

Es werden aber keine Downloader belangt, die bleiben in der Regel straffrei. Es werden Leute abgemahnt die anbieten, zumindest sollte das so sein, Der Fall mit der Großmutter ohne Router zeigt ja dass in dem System der Wurm ist. Für reinen Konsum wird man nicht abgemahnt, da gibt es meines Wissen noch nicht mal eine Rechtsgrundlage dafür. Die Presse berichtet immer gerne diffus darüber weil es sich besser anhört, aber bis heute ist mir kein Fall zu Ohren gekommen in denen ein reiner Konsument belangt wurde.

Aber mal eine Frage, was haben Behörden damit zu tun? Die sind in den Abmahnungsprozess gar nicht involviert. Abmahnungen werden von Anwälten erlassen im Auftrag des Geschädigten, das Geld wird an die Anwälte gezahlt. Diese decken damit ihre Kosten und der Rest geht an den Auftraggeber. Das ist eine rein zivilrechtliche Geschichte, da hat keine Behörde was mit zu tun.

Schupunkt schrieb:
Aber mittlerweile trifft es ja auch ganz andere.
Es reicht manchmal schon bei ebay etwas zu verkaufen, wenn du dabei geschützte Bilder, Logos oder Begriffe benutzt, oder man teilt unbedacht etwas auf Facebook von dem man gar nicht wusste das es geschützt ist.
Ich denke das mit etwas Pech und Unaufmerksamkeit jeder in diese fälle tappen kann, auch ohne illegale Portale im Netz zu besuchen.
Und genau deshalb muss man diesen Kanzleien die Möglichkeit nehmen Gesetzt nur zur eigenen Bereicherung auszunutzen.

Du willst also Gerichte überlasten weil jemand "aus Versehen" und aus Unwissen urheberrechtlich geschütztes Material benutzt hat? Genau das wird dann nämlich passieren. Es wird dann für jedes Bild vor Gericht gezogen weil die Abmahnung eigentlich ein Mittel der außergerichtlichen Einigung im Wettbewerbsrecht ist. Es wird Klagen auf Unterlassung geben und gegen die sind dann die Kosten der Abmahnung ziemlich günstig. Selbst die unwissentliche Nutzung oder auch Weitergabe stellt im Urheberrecht eine Verletzung dar. Wenn jemand irgendwo ein Bild kopiert weil es so schön einfach ist und dann jammert weil er abgemahnt wird weil er es irgendwo online stellt hat in meinen Augen kein Mitgefühl verdient. Das ist keine Falle, das ist ein Gesetz und der gesunde Menschenverstand sollte einem schon sagen dass ich nicht einfach irgendwas nehmen kann um es in der Öffentlichkeit zu benutzen ohne den Besitzer oder in diesen Fällen den Rechteinhaber zu befragen.

Eigentlich sollte jedem klar sein dass Abmahnungen ein Segen für Gerichte und Firmen sind. Man kann davon ausgehen dass alleine 90%+ aller Fälle im Wettbewerbsrecht über Abmahnungen geregelt werden. Die Fälle würden normalerweise vor Gericht landen.
 
FALSCH!

So wie es aktuell aussieht wurde der UPLOADER abgemaht! Dazu kommt es ist völlig unklar wie die Rechtslage aussieht da die Server in den USA stehen und deutsches Recht dort bekanntlich 0 Wert ist.

Desweitern ist nicht bekannt wie die Informationen über den Uploader zustande gekommen sind.

Alles in allem also sehr sehr seltsam...
 
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