Hallo,
folgender fiktive Fall.
Verkäufer A (Privatperson) hat Käufer B einen gebrauchten TV verkauft für einen Betrag X. Beide waren sich handelseinig und das Gerät wurde zuvor vom Käufer getestet.
Ein Kaufvertrag wurde schriftlich gemacht.
Es wurde vereinbart, daß der originale Kaufbeleg nachgeliefert wird, da Verkäufer A diesen nicht gleich gefunden hatte.
Der Originalbeleg wurde 3 Wochen nach dem Kauf nachgeliefert.
Nun sind 5Wochen vergangen und der B kontakiert A mit folgendem Anliegen. Er hätte sich nun bei diversen Händlern umgeschaut, ein baugleiches Modell gefunden und ist der Meinung, dass der Kaufvertrag mit einem zu hohen Kaufpreis zustande gekommen ist.
Er möchte eine Preisminderung oder komplett vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage?
Danke.
folgender fiktive Fall.
Verkäufer A (Privatperson) hat Käufer B einen gebrauchten TV verkauft für einen Betrag X. Beide waren sich handelseinig und das Gerät wurde zuvor vom Käufer getestet.
Ein Kaufvertrag wurde schriftlich gemacht.
Es wurde vereinbart, daß der originale Kaufbeleg nachgeliefert wird, da Verkäufer A diesen nicht gleich gefunden hatte.
Der Originalbeleg wurde 3 Wochen nach dem Kauf nachgeliefert.
Nun sind 5Wochen vergangen und der B kontakiert A mit folgendem Anliegen. Er hätte sich nun bei diversen Händlern umgeschaut, ein baugleiches Modell gefunden und ist der Meinung, dass der Kaufvertrag mit einem zu hohen Kaufpreis zustande gekommen ist.
Er möchte eine Preisminderung oder komplett vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wie ist in einem solchen Fall die Rechtslage?
Danke.