M
Mustis
Gast
Das ist falsch. In der Gewährleistung kann der Händler das nicht entscheiden. Du als Kunde hast die Wahl, Neulieferung (und zwar wirklich neu, man muss kein recertified oder Widerrufsware oder dergleichen akzeptieren)oder Reparatur. Der Händler kann eine Neulieferung nur verweigern, wenn es unverhältnismäßig (muss er nachweisen, die Hürden dafür sind hoch) oder nicht möglich ist (bei einem Einzelstück zum Beispiel). Natürlich erklären die Händler gern was anderes... Voraussetzung dafür ist natürlich ein Mangel.
PS: Wo liest man derartiges denn heute noch? Oo
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