M
Mustis
Gast
Stand nirgends da. Es ging um die Beweisbarkeit des ganzen... eine mündliche Zusage mag bindend sein, nur wenn du es nicht beweisen kannst, was willst du tun? Und das der Schuldner hier einseitig in der Beweispflicht wäre, zweifele ich an, lass mich aber gern eines besseren belehren.
Könnt ich ja bei jedem Geschäft behaupten, es war anders vereinbart, der Schuldner ist in der Beweispflicht, kann es nicht und ich bin fein raus?
Könnt ich ja bei jedem Geschäft behaupten, es war anders vereinbart, der Schuldner ist in der Beweispflicht, kann es nicht und ich bin fein raus?