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Onkelhitman
Gast
Bedarfsgemeinschaft
Nachtrag darunter:
Siehe weiter:
@#56
@#58
@#59
Und genau deshalb sollst du in das andere Forum gehen und dort fragen, denn die haben solche und ähnliche Fälle schon zigmal gehabt....
@#60
Hartz4 steht einem auch als Grundsicherung zu, auch wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Nachtrag darunter:
Und das trifft hier nicht zu. Alles andere wäre gelogen.Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnen der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.
Siehe weiter:
Da diese Personen nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, bilden sie eine Haushaltsgemeinschaft. Diese können wiederum bei Bedürftigkeit auch eine Bedarfsgemeinschaft bildet und so kann es passieren, dass innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft mehrere Bedarfsgemeinschaften existieren.Übergang von Bedarfsgemeinschaft in Haushaltsgemeinschaft
Beispiel: Vollendet der Sohn, der bei seinen Eltern lebt das 25. Lebensjahr, so scheidet er automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft aus. Er selbst bildet eine Haushaltsgemsinschaft.
Dass der Regelsatz in einer Bedarfsgemeinschaft geringer ist, ist eine Sache. Der andere Punkt ist aber, wie bereits oben geschrieben, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in der Bedarfsgemeinschaft untereinander Unterhalt geleistet wird. So wird also nicht nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt, sondern das gesamte Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft, was zu erheblichen Leistungskürzungen führen kann. Einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch bei nicht verheirateten Personen gibt es aber nicht!
@#56
Also hast du nichts in der Hand. Alles Wichtige immer schriftlich geben lassen mit Unterschrift.Schriftlich habe ich das leider nciht mit der zusicherung auf Bafög.
Richtig. Weil das Arbeitsamt und die ARGE getrennt sind. Du bekommst kein Arbeitslosengeld, weder 1 noch 2. Aber du kannst H4 beantragen als Lebensgrundlage. Aber eben nur... siehe oben. Eigene Bedarfsgemeinschaft bei eigener Haushaltsführung mit den Eltern zusammen lebend.Das Arbeitsamt sagt schulische Ausbildungen sind von Leistungsansprüchen ausgeschlossen eine dritte option ausser schnellstmöglich nen job zu bekommen gibt es nicht.
@#58
Und er wäre krankenversichert. (wie ist er es jetzt?) Natürlich müssten seine Eltern dann die Miete für sich steuerlich Aktenkundig machen, aber das ist ja nicht das Problem des TE.Mach einen Mietvertrag und du bekommst auch die Miete vom Amt, wenn sie nicht zahlen wollen, nimm dir einen kostenlosen Rechtsbeistand und klage dagegen, das gewinnst du 100%.Glaub mir, das läuft so wie ich geschrieben habe, du brauchst keine Angst zu haben, dir steht das zu.
@#59
Und genau deshalb sollst du in das andere Forum gehen und dort fragen, denn die haben solche und ähnliche Fälle schon zigmal gehabt....
@#60
Hartz4 steht einem auch als Grundsicherung zu, auch wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.