h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 21.633
Es ist latte wer der Netzbetreiber ist, der Vormieter ist in der Pflicht den Port freizumachen.
Der is ja irgendwohin umgezogen. Da soll er den Anschluss umziehen.
Wenn das dort wegen Leitungsmangel ebenfalls nicht geht, hat er ja ein Sonderkündigungsrecht.
Die Anschlüsse nicht mitzunehmen und den Nachmietern den Port/ die Leitung zu blockieren ist pure Faulheit.
Man sollte da als betroffener Nachmieter erstmal freundlich darauf hinweisen, aber grundsätzlich Null Toleranz für Ausreden zeigen.
Der is ja irgendwohin umgezogen. Da soll er den Anschluss umziehen.
Wenn das dort wegen Leitungsmangel ebenfalls nicht geht, hat er ja ein Sonderkündigungsrecht.
Die Anschlüsse nicht mitzunehmen und den Nachmietern den Port/ die Leitung zu blockieren ist pure Faulheit.
Man sollte da als betroffener Nachmieter erstmal freundlich darauf hinweisen, aber grundsätzlich Null Toleranz für Ausreden zeigen.